Beiträge von Mainschwimmer

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    in einem 1 familienhaus neben dem vermieter

    Dann sieht die Sache etwas anders aus. In diesem Fall ist die Heizkostenverordnung nicht anzuwenden. Hier darf der Vermieter eine Abrechnung nach der Wohnfläche vornehmen. D.h. aber nicht, dass er eine Pauschale anwenden darf. Er muss jedes Jahr die Gesamtkosten der Heizung ganz brav anteilmäßig auf seine und deine Wohnung aufteilen. Lass dich also nicht verscheißern und nimm deine Rechte wahr.

    Selbst auf die Gefahr hin, dass du die rote Karte bekommst. Denn in deinem Fall hat der Vermieter ein besonderes Kundigungsrecht, er kann dir mit einer um 3 Monate verlängerten Frist ohne Angabe von Gründen die Kündigung geben. Er muss einzig die Kündigung mit § 573 a BGB begründen.

    Mietrecht: Die K

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    Meine Frage: kann ich die Miete mindern?

    Aber sicher doch! Über die Höhe der Minderung solltest du dir mithilfe von Google eine sogenannte Mietminderungstabelle suchen. Z.B. hier: Mietminderungstabelle

    Oder du wartest noch etwas, bis sich 2 neue User melden werden, die sind nämlich Koryphäen für Mietminderungen in diesem Forum.

    Und wenn das nichts bringt, dann solltest du beim Amt für Mietminderungen (gibt es in jedem Rathaus) nachfragen.

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    immer hin haben wir den balkon mit den m² im mietvetrag stehen

    Das spielt eigentlich keine Rolle, ob der Balkon mit oder ohne Quadratmeter angegeben ist. Entscheidend ist nur, dass ihr eine Wohnung mit Balkon angemietet habt und aus dem Grund auf diesen Balkon ein Recht habt.

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    Bin stink sauer.

    Und dafür eröffnst du hier einen Thread? Ich glaub mein Trecker humpelt.

    Wende dich an die örtliche Presse, aber bitte verschone dieses Forum mit deinen Beiträgen.

    Oder warte ab. Hier sind 2 neue User, die keine Ahnung haben, aber trotzdem antworten. Von denen wirst du sicherlich Unterstützung in Form von Streicheleinheiten erhalten.

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    Da muss ich dir nun absolut mal recht geben! Endlich sagt es mal einer!

    Auch du gehörst zu den Leuten, die die Glocken läuten hören, aber nicht wissen, wo sie hängen. Oder anders gesagt, dein großes Vorbild Fredi hat von diesem Thema keine Ahnung und das gefällt dir, richtig?

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    Wirkliche Hilfe oder gar noch richtige Antworten haben die wenigsten Fragesteller erhalten.

    Und woher willst du denn wissen, welche Antworten richtig und welche falsch waren. Oder bist du vielleicht auch wie Fredi gelernter Immobilienkaufmann, oder einfach nur selbsterlernter Stänkerer?

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    die nebenkostenabrechnung und siehe da sie musste natürlich nachzahlen insgesamt 140 euro

    Was hat der persönliche Stromverbrauch, der in einer Wohnung entsteht, mit den Nebenkosten zu tun? Zu den Nebenkosten einer Wohnung gehören in der Regel Wasser/Abwasser, Hausversicherungen, Grundsteuer, Hausmeister, etc. Und natürlich die Heizkosten.

    In eurem Fall geht es doch nur darum, dass ihr mit den Nachbarn klar kommt und euren Stromanteil bezahlt. Da ist doch der Vermieter außen vor. Ob und was vom Vermieter rechtens ist oder nicht, dass sollte ein Richter entscheiden. Der wird dafür bezahlt.

    Lass dich doch mal beraten, welche Stromkosten in einem 2 Personenhaushalt anfallen. Dann hast du doch einen Anhaltspunkt. Ich bezahle für 2 Personen im Monat 50,- €. Etliche Aquarien und ein PC mit 12 Stunden Laufzeit pro Tag kosten nun mal.

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    ja das ist gerade meine "Problem" wegen meines Wissens vor Bezug.

    Und damit dürfte der Drops gelutscht sein. Ich habe hier einen Artikel eines Fachanwaltes zum Thema Mietminderung bei vor Einzug bekannten Bauarbeiten.

    Vorteil Vermieter: Absehbare Bauarbeiten rechtfertigen keine Mietminderung

    Lieber Mainschwimmer

    in der vergangenen Woche erkundigte sich ein Vermieter, ob er eine Mietminderung wegen einer Baustelle akzeptieren muss. In der Nachbarschaft seines Mietshauses, es liegt in einem Neubaugebiet, wird zurzeit ein weiterer Neubau errichtet. Und weil der Bauträger in Verzug ist, geht es auf der Baustelle trotz der kalten Jahreszeit hoch her.

    Bauarbeiten am selbst bewohnten Haus berechtigen Ihre Mieter wegen Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit ihrer Mietwohnung meistens zu einer Mietminderung. Aber auch Bauarbeiten in der Nachbarschaft können Ihren Mietern ein Minderungsrecht eröffnen. Ob Sie als Vermieter etwas gegen die Beeinträchtigung unternehmen können oder nicht, dass spielt keine Rolle. Mietminderungen wegen Baulärm sind in unterschiedlicher Höhe zulässig:

    15 Prozent wenn zur Durchführung der Bauarbeiten ein Gerüst errichtet und mit Planen verhangen wird, so dass die Wohnung abgedunkelt ist;
    22 Prozent bei monatelangen erheblichen Bauarbeiten in und am Gebäude;
    25 Prozent wenn wegen des Baulärms ein Öffnen der Fenster und eine normale Unterhaltung in der Wohnung nicht möglich ist und es zu Erschütterungen kommt;
    80 Prozent wenn ein Geschoß ausbaut wird und der Mieter sich in der darunter liegenden Wohnung nicht mehr aufhalten kann.

    Beachten Sie bitte: Eine Mietminderung wegen einer Baustelle ist aber dann ausgeschlossen, wenn Ihr Mieter davon beim Einzug Kenntnis hatte. Wer beispielsweise in ein Neubaugebiet zieht, muss mit Lärmbelästigungen durch Baustellen rechnen. Der um Rat suchende Vermieter musste die Mietminderung also nicht akzeptieren.

    Ebenso können Mieter natürlich keine Mietminderung geltend machen, wenn sie in ein Mietshaus einziehen, in welchem aktuell Umbauarbeiten stattfinden. Ist bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar, dass wegen der Bausubstanz in der Nachbarschaft, insbesondere bei Altbauten, mit Bautätigkeiten zu rechnen ist, besteht ebenfalls kein Recht des Mieters zur Minderung.

    Ist allgemein bekannt (z.B. durch die Tageszeitung) oder weiß ein Mieter persönlich vor Abschluss seines Mietvertrages, dass in der Nachbarschaft eine Großbaustelle geplant ist, so muss er sich das Recht zur Minderung bei Vertragsschluss vorbehalten – ansonsten verliert er sein Minderungsrecht.

    Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine vorübergehende erhöhte Lärmbelastung keinen zur Minderung berechtigenden Mangel darstellt, wenn sie sich innerhalb der ortsüblichen Grenzen hält (BGH, Urteil v. 19.12.12, Az. VIII ZR 152/12).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Unterschrift
    Dr. Tobias Mahlstedt,
    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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    was willsts Du denn da noch von ihr verlangen :)))

    Betriebskosten (Nebenkosten) für eine Wohnung bestehen ja nicht nur aus Verbrauch. Grundsteuer, Versicherung, etc. werden ja nicht "verbraucht", verursachen aber Kosten, die bis zum Ende der Mietzeit anfallen.

    Das hat Berny gemeint.

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    Meine Tante meinte, ich solle ihm noch eine letzte Frist von 3 Wochen geben um die Mängel alle zu beseitigen, ansonsten könnte ich fristlos kündigen.

    Das stimmt natürlich nicht! Soll dir doch deine Tante mal zeigen, wo diese Möglichkeiten im BGB oder einem Urteil des BGH nachzulesen ist.

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    ob es möglich ist, aus dem Mietvertrag so schnell wie möglich raus zu kommen und die 3 Monatige Kündigungsfrist nicht einhalten zu müssen.

    Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht, denn die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate (30.11.)

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    Er würde also im September noch unsere Miete bekommen und dann für Oktober und November die Kaution einbehalten können.

    Diesen Vorschlag muss er nicht akzeptieren, denn einer Verrechnung der Kaution mit den letzten Mieten müsste er zustimmen. Und warum sollte er das machen? Die Kaution wird vielleicht für Schäden an der Mietsache benötigt, die ihr verursacht habt.

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    aber der Vermieter an die Vertragslaufzeit gebunden wäre.

    Ne, ne! Hier hat der Vermieter ein Eigentor geschossen, denn ein Zeitmietvertrag wie im Vertrag geschrieben ist schon lange nicht mehr gültig. Entweder hätte er einen beidseitigen Kündigungsausschluss vereinbaren müssen, oder aber einen qualifizierten Zeitmietvertrag. Beides hat er aber versäumt und dadurch ist dieser Mietvertrag ein ganz normaler unbefristeter Vertrag mit gesetzlicher Kündigung.

    Zum Thema Zeitmietvertrag bitte hier weiterlesen: Zeitmietvertrag und befristeter Mietvertrag

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    ist doch der betrag unnormal hoch oder nicht?!

    Was normal ist oder nicht, kann aus der Ferne ohne Vergleichszahlen aus den Vorjahren hier niemand wissen. Also mit der Exvermieterin, die das Geld verlangt, ein paar ernste Worte reden, oder besser per Einschreiben mitteilen, dass man die Kosten für den Allgemeinstrom in dieser Höhe nicht bezahlt.

    Aber was sagen denn die Exnachbarn dazu?

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