Zitatob eine solche "ungesicherte" Stelle überhaupt rechtlich erlaubt ist.
Das fällt dir aber sehr früh ein. Da kann man nur sagen: Vergiss es!
Zitatob eine solche "ungesicherte" Stelle überhaupt rechtlich erlaubt ist.
Das fällt dir aber sehr früh ein. Da kann man nur sagen: Vergiss es!
ZitatVon solchen hilfsbereiten Usern lebt jedes Forum.
Klar doch! Dieses Forum wird regelmäßig von Fragestellern, die bei der Wohnungsbesichtigung mit Sonnenbrillen auf den Augen im Schweinsgalopp durch die Wohnung hetzen, um Hilfe gebeten. Aber die Gesetze sind nun mal auf Seiten des Vermieters. Die Anmietung einer Wohnung ist vergleichbar mit dem Kauf eines gebrauchten Automobils. Bei beiden gilt, wie besichtigt so angemietet/gekauft.
Einzig bei der Abfassung des Übergabeprotokolls hätte man den Zustand des Bades bemängeln und eine Vereinbarung treffen können, wer, was, wann zu erledigen hat.
Und genau so geht es mit der Mietminderung. Da sagt das Gesetz, dass die nur bei Verschlechterung der Mietsache eintritt und nicht, wenn der Zustand beim Einzug vorhanden war.
Und noch was an die Adresse Sarini
Jeder, der hier antwortet, macht es nach bestem Wissen und Gewissen. Jeder, der hier fragt, sollte sich zuerst in die vorhandenen Beiträge einlesen und nicht sofort dumm antworten. Mit etwas mehr Verstand, hätte diese deine Antwort unterbleiben müssen.
Aber vielleicht liegt es daran, dass du deine Fehler immer bei den anderen suchst. Bestes Beispiel dürfte wohl die Sonnenbrille auf der Nase bei der Besichtigung der Wohnung gewesen sein.
Diese Klausel in dieser Form ist so unüblich, damit würde ich ganz schnell zu einem Fachanwalt gehen und sie prüfen lassen.
Klar ist, dass ein Kündigungsverzicht im Mietrecht formularmäßig bis zu 48 Monate vereinbart werden kann. Da sieht aber dann die Formulierung aber ganz anders aus. Z.B. so:
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Also ab dem 30.10.2010 zum 1.1.2011.
Es muss in der Klausel zu lesen sein, dass der Verzicht für beide Seiten gilt und das das Recht auf eine außerordentliche Kündigung weiterhin besteht. Davon lese ich bei dir aber nichts, oder du hast es uns unterschlagen.
Den kompletten Beitrag gibt es hier: K
Der linke Mietvertrag ist ein vom Vermieter zusammen geschustertes Machwerk ohne rechtliche Bedeutung. Im Wohnraummietrecht gibt es keine automatische Verlängerung des Mietvertrages, bzw. eine Kündigung nur zu einem festen Termin.
Der rechte Vertrag ist auch ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigung. Hier hat der Vermieter nämlich nicht angegeben, aus welchem Grund die Befristung gilt. Nur dann wäre es ein qualifizierter Zeitmietvertrag gewesen. Aber der wäre dann auch schon längst überfällig gewesen.
Zitatder alleinige mieter
Da du ja nicht die Rechte des Vermieters besitzt, kannst du auch nicht so handeln wie dieser. Und an dieser Stelle hört Mietrecht auf und beginnt das Zivilrecht. Du musst dich schon zivilrechtlich mit deiner Ex auseinandersetzen.
ZitatHat er Recht?
Ja, er hat Recht, weil die Wohnung ja nicht komplett unbewohnbar ist.
Zitatwir müssen seiner Meinung nach die aktuelle Situation in Kauf nehmen.
Wo er Recht hat, hat er Recht. Der Zustand der Böden hätte euch sofort auffallen müssen, denn die Böden waren sichrlich nicht verdeckt. Kauft euch einen preiswerten Bodenbelag, z.B. aus PVC und lasst darauf die Kinder spielen.
Neugierige Frage:
Wie werden denn die Heizkosten aufgeteilt bei 2 Wohnungen und nur einer Therme?
Zitatoder lieber direkt ein RA ?
Du hast 3 entsprechende Antworten bekommen. Warum fragst du denn noch einmal nach?
ZitatHätte ich gewusst,
Hättest du vorher gefragt, wärst du jetzt klüger. Gerade bei so alten Vermietern muss man doch mit allem rechnen.
ZitatKlingt doch plausibel oder?
NEIN! Was hatte ich geschrieben? Bitte zuerst Verstand einschalten, dann schreiben.Das Heißwassergerät hat einen Ausgang, und der ist bei dir in der Wohnung. Von diesem Gerät geht keine Leitung nach unten in die Wohnung!
ZitatEs sagt mir mein gesunder Menschenverstand
Bitte schreibe so etwas nicht, denn deine Zeilen beweisen, dass du so etwas nicht besitzt.
Zitatdeshalb bitte ich um Ratschläge wie ich mich am besten verhalten soll.
Bei einem Anwalt für Mietrecht einen Termin machen und dem die Angelegenheit vortragen. Nur der wird vor Ort etwas erreichen, damit dir der Umzug in eine andere Wohnung "versüßt" wird.
ZitatNun meine Frage: Hat er (weil wir ja eine Leitung haben), wenn er Wasser benutzte, MEINEN !!!! Strom von MEINEM Warmwasseraufbereiter mitbenutzt? Ich bin entsetzt...
Quatsch!, Dann müsste ja eine Leitung von deinem Gerät in die untere Wohnung führen, bzw. jedes Entnehmen des Warmwassers in der unteren Wohnung dein Gerät einschalten. Mal etwas drüber nachdenken, bevor man in Panik verfällt.
In den meisten Häusern hier in Deutschland gibt es nur eine Wasseruhr, da klappt das auch mit den Heißwassergeräten.
Zitatgar nicht renovieren muss.
Hättest auch so nicht, denn diese Klausel ist so starr, da genügt es die Wohnung besenrein zu verlassen.
ZitatHabe ich Sie angesprochen Mainschwimmer?
Da dieses Forum öffentlich ist, habe ich mir die Frechheit herausgenommen vor Rudolpho zu antworten. Wenn Ihnen das nicht passt, dann dürfen Sie solchen Quark nicht posten.
Zitatmuss die Mail finden. Wenn nicht?
Sag mal, kannst du nicht selbständig denken?
ZitatWas soll die unfreundliche Rückmeldung?
Ganz einfach. Jeder, der hier antwortet gibt sich viel Mühe. Stattdessen kommt gebetsmühlenartig die Frage, was soll ich tun? Schon mal drüber nachgedacht, dass die Rechtsberatung, die du ständig einforderst, einem Forum nicht erlaubt ist?
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