Vergiss, was im Mietvertrag steht. Lese hier weiter: Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze
Beiträge von Mainschwimmer
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Sucht euch eine neue Wohnung, ist der einzige Rat in solch einer Situation. Schon bei Abschluss des Mietvertrages war doch abzusehen, dass im Erdgeschoss keine Wohnung, sondern ein Gastronomiebetrieb entsteht.
Zitatnatürlich haben wir uns gedanken darüber gemacht, da uns beiden die Wohnung aber so sehr gefallen hat haben wir uns nunmal für diese entschieden.
Und diese Fehleinschätzung müsst ihr euch und nicht dem Vermieter zurechnen lassen.
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Ich bin auch jetzt erst zum Amt gegangen,
Und die haben für dich speziell am Samstag/Sonntag einen Notdienst?
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Was soll ich jetzt machen bzw. mich verhalten?
Den ganzen Text auf die eigentliche Frage(n) komprimieren. Erlebnisberichte u.ä. sind in diesem Forum nicht so gern gesehen. Vor allen Dingen dann nicht, wenn der Fragesteller seinen Roman ohne einen Absatz (22 Zeilen ohne Pause) ist einfach zu viel. -
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Macht es Sinn, eine weitere Mietminderung anzufordern?
Mietminderungen werden nicht angefordert, Mietminderungen ergeben sich per Gesetz, wenn sich die Mietsache während der Mietzeit verschlechtert. Da hier ja keine Verschlechterung eingetreten ist, solltet ihr mit den 5% zufrieden sein.
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Wäre es im Prinzip nicht klüger in einem Vermieter-Forum nachzufragen?
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1. Wer ist für die Säuberung dieser Anlage zuständig?
Der Vermieter
Zitat2. Kann ich an der Sachlage etwas ändern?
Ja, umziehen.Zitat3. Würde evtl ein Kohleaktivfilter zuindest das Geruchsproblem lösen?
Versuch macht kluch.Zitat4. Kann ich meine Miete kürzen?
Das solltest du den Fachanwalt deines Vertrauens fragen.ZitatHabe den Nachbar auf die Dinge hingewiesen, leider ohne Erfolg.
Ansprechperson ist dein Vermieter. Dem müsste daran gelegen sein, dass seine Mieter nicht durch Rauch & Co. belästigt werden. Siehe Urteil aus Düsseldorf, in dem ein Mieter die fristlose Kündigung erhielt, weil er das Mietshaus zugequalmt hat. -
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Sie hat doch die Wohnung besichtigt. Einen 80 - 100-Liter-Durchlauferhitzer übersieht man nicht.
Öööh! Ein Durchlauferhitzer ist so klein, der passt bequem unter ein Handwaschbecken.
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Mir sind 4 Wochen Widerspruchsfrist eingeräumt, wo es doch 12 Monate sein müssten.
Ist es nicht eher so, dass du eine Zahlungsfrist von 30 Tagen hast? Dein Recht, Einwände gegen die Abrechnung innerhalb eines Jahres vorzubringen, kann dir niemand nehmen. Hier haben nämlich Gesetze Vorrang vor Vermieterphantasien.
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meine Tochter seit dem einem jahr wo wir hier wohnen immer wieder krank.
Meine Mutter ist auch immer wieder krank, liegt aber garantiert nicht am Schimmel. Wenn wir das vermuteten, hätten wir das Gesundheisamt (Amtsarzt) informiert. Das ist und bleibt der einzige Weg, um eine Wohnung wegen Gesundheitsgefahr fristlos zu kündigen.
ZitatKann ich nun sofort ausziehen?
Aber natürlich. Niemand wird und kann dich daran hindern.
ZitatOder muss ich die 2 Monate noch zahlen?
Auch ja. Und zwar bis zum Ende deiner Vertragszeit.
Zitatch habe Zeugen und alle sagen, dass kommt von der Aussenisolierung
Ja solche Zeugen kenne ich. Die kannste in der Pfeife rauchen, weil deren Geschwätz keinen Vermieter oder Richter beeindrucken wir.
Zitatoder abwarten ob er mich rauslässt?
Warum sollte der Vermieter so dumm sein, denn das Gesetz ist auf seiner Seite. -
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Mein Anwalt meint ich muss mich darauf einstellen vor Ort erstmal in eine kleine Wohnung zu ziehen
Und ich meine, dass es sehr dreist ist in einem Laienforum anzufragen, wenn man einen Anwalt mit der Angelegenheit betraut hat. Wobei es einem Forum untersagt ist, eine Rechtsberatung zu geben.
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Hier einmal die Seite 2, es sind keinerlei Betriebskosten eingetragen und die Zusatzvereinbarung.Anhang 503Anhang 504
Da ist nichts zu sehen! -
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Sind Mietvertrage in Deutschland registriert?
Nein! Es gibt keine Stelle, an der Mietverträge registriert werden, außer in den eigenen Ordnern von Mieter und Vermieter.
ZitatIch habe ein Rechtsanwalt konsultiert.
Noch einmal konsultieren. Wir hier im Forum können deinen Vermieter nicht suchen/finden.
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Mieter A hat eine Wasseruhr im Badezimmer.
Haben alle anderen Wohnungen im Haus auch Wasseruhren? Erst wenn das zutrifft, müssen diese Uhren für die Abrechnung genutzt werden.
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Forderungen der Vermieters von Betriebskosten enden spätestens 1 Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Da der Abrechnungszeitraum höchstens 12 Monate beträgt sind ältere Forderungen verfristet (verjährt).
Die Frage nach dem möglöichen Wasserverbrauch in den 4 Jahren ergibt sich also nicht. Bestenfalls für die letzte Abrechnungsperiode könnte der VM eine Forderung stellen. Aber auch nur, wenn er verlässliche Zahlen hätte.
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01.10.2011-21.10.2011
Solch eine kurze Mietzeit von 20 Tagen kann schon mal nicht stimmen, denn die Kündigungsfrist dürfte in diesem Fall wohl auch 3 Monate betragen, oder?
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Da sich diese Frage außerhalb des Mietrechts befindet, solltet ihr die Experten befragen:
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