Ob da deine Antwort nach 1 1/4 Jahren noch Sinn macht, will ich bezweifeln.
Beiträge von Mainschwimmer
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Die Versorgung mit Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer jeden Wohnung.
Schon dieser Satz aus dem verlinkten Artikel muss man sich ganz langsam laut vorlesen, um zu hören, dass diese Aussage Quatsch ist. Was zu der Grundausstattung einer Wohnung zu gehören hat, ist im Mietrechtslexikon nachzulesen:
Dabei verfügt eine durchschnittliche Wohnung dann über einen zeitgemäßen Ausstattungszustand , wenn die bauordnungsrechtlich festgeschriebene Grundausstattung mit Küche, Bad und Toilette mit Wasserspülung und die nach der Verkehrsauffassung erforderlichen zeitgemäßen Frisch- und Abwassereinrichtungen, elektrischen Anschlüsse und eine Heizungsanlage nebst den damit sinnvollerweise verbundenen Einrichtungen enthalten sind. VG Berlin 19. Kammer, Urteil vom 17. Oktober 2001, Az: 19 A 234.00
Dass die Aussage aus dem Link falsch ist, sieht man auch daran, dass eine Minderung der Miete erst dann möglich ist, wenn eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten ist. Hier war aber von Anfang an kein Heißwassergerät, also besteht auch für den Vermieter keine Pflicht eins anzuschaffen.
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Providerwechselmöglichkeiten?
Wird es nicht geben, weil die Versorgung mit Wärme über 1 Fernwärmeheizwerk läuft, da hat kein anderes Zugang.
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sind Etagenheizungen
wie soll ich das verstehen? Du hast doch keine Gasetagenheizung, oder? Warum sonst sollte jedes Jahr der Heizkörper im Bad gesucht werden, der wird doch nur zum Ablesen des Verbrauchs gesucht. Oder macht dein Vermieter jedes Jahr eine Inventur?
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Wie willst Du denn die 20 % aus 15 % rausrechnen?
Dieser Ansatz ist doch vom Prinzip her falsch. Zuerst einmal muss ich doch sehen, in welcher Kategorie meine Wohnung laut Mietspiegel einzuordnen ist. Erst wenn darüber bei mir Klarheit herrscht, setze ich mich mit dem Vermieter auseinander, wenn er anderer Meinung sein sollte. Und erst dann prüfe ich, ob die Kappungsgrenze erreicht oder überschritten ist.Die 20% für ein Bad im gehobenen Standard stellen ja keine Mieterhöhung dar, sondern sind nur ein angenommener Wert zu einer Wohnung mit einem primitiven Standard. Und ein Bad ohne Heizung ist in meinen Augen primitiv, wenn in den übrigen Räumen eine Zentralheizung vorhanden ist.
Darum meine direkte Frage an den TE. Hat die übrige Wohnung eine Zentralheizung?
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1. Ist das die erste Abrechnung
2. Was sagt dein Vermieter zu den Werten?
3. Was haben die Nachbarn zu bezahlen?
4. Wende dich an die Experten ( Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage ), da deine Frage nichts mit Mietrecht zu tun hat
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Ob die Miete um 15 oder 20 % erhöht werden darf hat nichts mit der Ausstattung, sondern mit der Region/ dem Bundesland zu tun.
Das stimmt so aber nicht. In den meisten Mietspiegeln gibt es einen Zuschlag bei entsprechender Ausstattung. Auch gibt es Abschläge, wenn z.B. bestimmte Kriterien nicht eingehalten werden.
Als Beispiel für Zu- und Abschläge hier der Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg http://www.aschaffenburg.de/upl_files/b/bb…piegel_2008.pdf. Wie der des TE letztendlich aussieht, lässt sich nur raten.
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was ich der entsprechenden Wohnungsbetreuerin mündlcih auch mehrmals mitgeteilt habe,
Und dieses Gespräch wurde unter Zeugen geführt? Wenn ja, könnte man der Betreuerin vielleicht etwas vorwerfen, wenn nein, dann solltet Ihr solche Abwesenheiten schriftlich der zuständigen Person mitteilen. Was das für diesen Fall bedeutet, muss ich Studenten nicht erklären, oder doch?
Ihr könnt natürlich auf die zu kurze Frist zwischen 1. und 2. Termin hinweisen, aber ob es hilft?
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Bitte erwarte aus der Ferne keine Beurteilung deines Bades. Wenn du mit der Einordnung in die Kategorie "Gehobener Standard" nicht zufrieden bist, erkläre das deinem Vermieter und weigere dich den Aufpreis zu bezahlen.
Ansonsten findest du alle weiteren Antworten in der Erklärung zu deinem gültigen Mietspiegel.
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Stimmt das so?
Nur wenn der Erwerber wegen Eigenbedarfs kündigt. Für dich ändert sich an den 3 Monaten nichts.
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Muss ich diese Kosten übernehmen?
Nein, natürlich nicht. Und das aus zwei Gründen.
1. Der Riss war schon beim Einzug vorhanden und das wurde im Protokoll vermerkt.
2. Eine gültige Kleinreparaturklausel sieht ganz anders aus. Siehe hier: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
Zeig dem Vermieter den Mittelfinger
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Jetzt ist mein Freund zu mir gezogen und hätte gerne einen Warmwasseranschluss in der Küche.
Dann soll er sich ein passendes Gerät kaufen und installieren. Ein Gerät wie im Bad dürfte wohl nicht infrage kommen, da dafür ein 400 Volt Anschluss benötigt wird. Was es sonst für Möglichkeiten gäbe, kannst du hier nachlesen:
[url=http://www.chefkoch.de/forum/2,8,1445…en-die-was.html]Mini-Durchlauferhitzer (220V) - Taugen die was? | K[/url]
Den Vermieter könnte man bestenfalls bitten, aber müssen muss er nicht. Es gibt keine Vorschrift, die da sagt, dass in Wohnungen in der Küche Warmwasser zur Verfügung stehen muss.
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Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Weil die Stellung eines Nachmieters reine Kulanz des Vermieters ist und der Gesetzgeber nicht umsonst die kurze Kündigungsfrist von 3 Monaten für Mietverhältnisse festgelegt hat.
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Schau dir diese Tabelle an: Mietminderungstabelle Weitere findest du mithilfe von Google. Bedenke aber, dass jede dieser Minderungen aus einem ganz individuellem Urteil eines Amtsgerichts stammt und keine Signalwirkung für deinen Fall haben muss.
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Wie das normalerweise abläuft.
Verstehst du nicht? Jeder hier im Forum hat also deiner Meinung schon so etwas erlebt, richtig?
Bewege deinen Hintern zu einem Fachanwalt und lass die Nachfragerei sein.
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Sonst noch antworten auf meine anderen Fragen,,?
Die bekommst du von dem Anwalt für Mietrecht, den du beauftragen sollst.
Bedenke, hier ist ein Forum mit Tipps und Ratschlägen und nicht die Rechtsberatungsstelle.
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Da dein Problem kein mietrechtliches, sondern ein technisches ist, solltest du dich an die Experten wenden:
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Er hat nachzuweißen,
Du meinst "nachweisen", richtig? Nachweißen wäre was mit Farbe.
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will ich nicht auf diesen Link verweisen, die Aussagen da sind mir zu schwammig,
Was erwartest du? Soll ich dir die wichtigen Passagen aus dem Link vorlesen, oder was? Wenn du zu faul oder nicht in der Lage bist, Urteile vom BGH zu verstehen, dann friere weiter!
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auch die kneipe hat ja gewissen regel,
Wenn du das weißt, dann muss du nur noch dafür sorgen, dass sie befolgt werden. Ansprechpartner wären die Polizei, das Ordnungsamt und auch euer Vermieter. Ob letzterer durch eine mögliche Mietminderung durch euch der Kneipe kündigen wird und stattdessen eine Milchbar als Mieter reinnimmt, wage ich zu bezweifeln.
Zitatgrüppen vor der kneipe
Tja, seit dem Rauchverbot in Kneipen trifft man die Raucher draußen an.
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