Beiträge von Mainschwimmer
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Abrechnungszeitraum ist von September 2015- Dezember 2015. Die Summe der Vorauszahlung steht aber ganz deutlich auf der Abrechnung und die m2 auch.
Jetzt aber mal Butter bei die Fisch! Auf diesem Zettel steht kein Abrechnungszeitraum und auch nicht die Summe der Vorauszahlung. Bitte halte uns nicht für blöd, wenn wir nicht finden, was nicht vorhanden ist.Noch mal, so lange du nicht das lieferst, was zu einer Beurteilung deiner Situation führt, ist bei mir Schicht am Schacht. Und wie mir scheint bei den anderen auch, weil wir nämlich das Recht haben, auf solche fehlerhaften Anfragen nicht mehr zu antworten. Verstanden?
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Dein Vermieter hat sich wohl nicht klar ausgedrückt. Du kannst dir den Strom- und auch den Gaslieferanten aussuchen, vorausgesetzt die Gasheizung muss nur deine Wohnung mit Wärme versorgen. Bei einer Gasetagenheizung schließt du einen Vertrag mit dem Lieferanten, den du frei wählen kannst.
Bei einer Gaszentralheizung, wie du schreibst, bestimmt der Eigentümer/Vermieter wo es lang geht.
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Nimms mir nicht übel aber dieser recht und gerecht spruch ist einfach nur dämlich
Hier ist nur einer dämlich, rate mal wer? Stelle Kopien vom Mietvertrag und von der Betriebskostenabrechnung hier. Nicht zu klein und ohne persönliche Daten. Vielleicht können wir hier erkennen, ob du den Schwarzen Peter (Dämlichkeit) weiter reichen kannst. -
Man stellt von Anfang an das Foto richtig, bevor man es hochlädt. Aber mit dem Zettel kann man nichts anfangen, dass ist nämlich keine Heizkostenabrechnung, sondern nur eine Aufstellung von Zahlen. Und wo du erkennen kannst, dass deine Heizkosten nicht nach 30/70 abgerechnet werden, bleibt mir ein Rätsel.
Und da du nach deiner Berechnung für 11,- Euro eine Welle machst, solltest du mit deinem Vermieter darüber reden und nicht bis jetzt in 2 Foren um Hilfe rufen.
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Anwalt? Der schreibt doch jeden Unsinn, den er von seinen Mandanten vorgebetet bekommt. Fakt ist, dass ihr für Reparaturen nicht zuständig seid und sollte tatsächlich ein Bedienungsfehler vorliegen, dann liegt es daran, dass ihr in die Bedienung der Heizung nicht eingewiesen wurdet. Und wenn ein Monteur erzählt, dass Möbel 10 cm von den Rohren stehen müssen, dann redet er Unsinn oder ist Märchenerzähler.
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Was du einzig wissen musst ist, dass ihr für Reparaturen an der Therme nicht zuständig seid. Das ist einzig und allein Sache des Vermieters, der von Anfang an die Handwerker hätte beauftragen müssen. Diese Wohnung ist gemietet und nicht euer Eigentum.
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Nachdem ich mehrmals von Knackgeräuschen gelesen habe, sind mir die Augen zugefallen. Bitte beschränke dich darauf in knapper Form dein Problem zu schildern und lasse alle Nebensätze weg.
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Wenn die rauchenden Mieter keine Einsicht zeigen und ihrer Sucht in der Wohnung nachgehen und nicht auf dem Balkon oder am offenen Fenster, dann bleibt dir nur der Umzug in eine rauchfreie Wohnung (aber da düfte es kaum Garantien geben).
Hast du nicht den Fall des Rentners in Düsseldorf verfolgt, der erhielt eine Kündigung, weil er seinen Qualm nicht nach draußen abziehen ließ. Das Verfahren wurde letztendlich beim BGH zugunsten des Rauchers entschieden.
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Außer einmal um die Uhren zu eichen.
Falls da was nicht stimmen sollte, was sollte ich eurer Meinung machen?
Da hat man dir mit der Eichung einen großen Bären aufgebunden. Wasseruhren müssen zwar geeicht sein, aber an Ort und Stelle kann man das nicht machen, die werden gegen neue ausgetauscht. Das ist billiger als die Uhren auzubauen, zu eichen und wieder einzubauen.Wenn alle Wohnungen mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind, darf auch nur diese Messung für die Abrechnung genommen werden. Also frage zuerst mal deinen Vermieter, warum er das nicht macht. Denn bei 0 Verbrauch ist ja kein Wasser über den Zähler gelaufen.
Zuerst den Vermieter fragen, das Ergebnis hier mitteilen, danach sieht man weiter.
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Warum denn 2 Threads zum selben Thema?
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Ohne viel Text, ganz knapp geantwortet.
In einem Mehrfamilienhaus ohne Einzelkaltwassseruhren muss laut BGB die Abrechnung nach der Wohnfläche und nicht nach der Zimmerzahl erfolgen. Alternativ ist auch eine Abrechnung nach Personen möglich, wenn so im Mietvertrag vereinbart.
Es gibt aber immer weniger Bundesländer, in denen Einzelwasseruhren nicht vorgeschrieben sind. http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf
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Du könntest jetzt fristgerecht schriftlich zum 31.12.2016. kündigen.
Aber nur, wenn er ein möbliertes Zimmer hat, das sollte man ganz deutlich sagen. -
Auch ich sehe keine Möglichkeit, eine fristlose Kündigung durchzusetzen. Dir bleibt nur die fristgerechte Kündigung, die dein Mietverhältnis zum 31.03.2017 beendet.
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Außergerichtlich kannst du alles vereinbaren.
Quatsch! Hier geht es nicht um eine mietvertragliche Vereinbarung, hier geht es darum, dass der Vermieter1. Die Heizkostenverordnung nicht verstanden hat.
2. Die Landesbauverordnung zum Thema Wasseruhren nicht vollzieht, obwohl alle Wohnungen mit Zählern ausgestattet sind.Das ist jetzt der wievielte Beitrag komplett am Thema vorbei?
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Vergiss es, für solche krummen Dinge ist dieses Forum nicht zu missbrauchen.
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Da hier offensichtlich keine (gegenseitige) Kndigungsverzichtsklausel eingebaut wurde, halte ich ( anitari wird's noch kommentieren) die Klausel für nicht gültig. Demnach könntest Du also jetzt zum 31.03.2017 kündigen.
Ne, ne, die Klausel ist schon okay, heißt es doch
Zitatvon jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Zielführender ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlt.
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Du kannst doch diesen Vertrag widerrufen, wenn du keine Widerrufsbelehrung erhalten hast. In diesem Fall gilt der Widerruf 1 Jahr und 14 Tage.
http://www2.haus-und-grund.com/widerrufsrecht…en.nl,MTQ5.html -
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