Trage ich die Kosten der Heizungs-Reparaturen?

  • Ich muss leider etwas ausholen: Ich wohne seit drei Jahren in einer Wohngemeinschaft. Wir haben in unserer Wohnung eine Gas-Etagen-Heizung, die vor unserem Einzug im Jahr 2013 komplett neu installiert wurde. Letzten Winter im November hat die Therme angefangen Geräusche zu machen. In den Zimmer, in dem ich wohne entstehen dadurch laute Klopf- und Knack-Geräusche in den Heizungsrohren. Das sind keine normalen Dehnungsgeräusche, auch Entlüften wir die Heizkörper regelmäßig.

    Letztes Jahr war der Heizungsinstallateur da gewesen. Der hat eine Reparatur verweigert, weil er meinte, wir müssten erstmal eine Wartung machen und ist dann wieder nachhause gefahren. Die Wartung haben wir dann bei einer anderen Firma machen müssen. Auf diesen Termin mussten wir dann vier Monate gewartet. Die Wartung der Heizung wurde also erst im April durchgeführt. Das ganze auf unsere Kosten, so steht es aber auch im Mietvertrag. Das Geräusch war danach immer noch da. Da der neue Heizungsinstallateur aber meinte, dass er nicht reparieren darf und es somit derjenige machen muss, der die Heizungsanlage installiert hat, konnte auch er das Problem nicht beheben. Er meinte, dass es eine fehlerhafte Montage sei und schickt einen Bericht an den Heizungsinstallateur der das ursprünglich installiert hatte. Meinen Vermieter bat ich damals um einen neuen Termin, damit das behoben wird. Leider ist dann nichts mehr passiert. Da wir aber ab April auch nicht mehr geheizt haben und die Heizung somit aus war, war ich da auch nicht mehr so dahinter, dass da was passiert. Ich wollte meine Vermieter auch nicht so stressen, weil ich auch wusste, dass die andere Probleme im Haus hatten.

    Nun hatten wir Anfang diesen Winter wieder angefangen zu heizen und die Geräusche sind einfach noch lauter und unerträglicher geworden. Der Heizungsinstallateur, der die Heizung auch ursprünglich montiert hatte, war diesen Winter bereits drei mal bei uns. Jedoch hat er nie was repariert, sondern einfach nur jedes mal unsere Möbel verrückt, weil er meint, dass die Geräusche daher kommen, dass unsere Möbel zu nah an den Heizungsrohren stehen und es somit Dehnungsgeräusche seinen. Mittlerweile steht unsere Möbel 10 cm von den Rohren entfernt und die Klopfgeräusche sind immer noch da. Bei den letzten zwei Reparaturen waren meine Vermieter mit dabei, weil ich diese darum gebeten hatte. Ich hatte die Hoffnung, dass es dadurch vielleicht mal repariert wird, jedoch ging es bei diesen Terminen nur darum, dass der Installateur uns die Schuld zugewiesen hat, weil wir angeblich die Möbel zu nah dran gestellt haben. Und repariert wurde leider auch nichts, er hatte noch nicht einmal Werkzeug mit dabei.

    Auch nach 13 Monaten und dem vierten Termin ist das Problem mit den lauten Geräuschen in der Heizung immer noch da. Der Heizungsinstallateur hat jedoch bei der vierten Besichtigung bestätigt, dass die Heizung nun in Ordnung sei, was jedoch einfach nicht der Fall ist.

    Mittlerweile habe ich mein Zimmer gekündigt, da die Geräusche einfach unerträglich sind und es die Wohnung einfach unbewohnbar macht.

    Meine Vermieter haben mir nun ein Schreiben vom Anwalt geschickt, in dem drin steht, dass wir Mieter die Kosten für die „Reparaturen“ selber übernehmen müssen, mit der Begründung: „Offensichtlich handelt es hierbei um eine falsche Bedienung durch Sie, sodass es zu den von Ihnen bemängelten Knackgeräuschen kommt.“

    Ich habe jetzt auch einiges über Kleinstreparaturen und Wartungen gelesen. Also glaube ich, dass ich diese Rechnungen nicht zu bezahlen habe. Zumal der Fehler nicht durch uns verursacht worden ist? Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und weiss momentan nicht was ich tun kann und welche Rechte ich habe. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und weiss welche Möglichkeiten ich habe? Ich danke schonmal für jede Hilfe :)

  • Nachdem ich mehrmals von Knackgeräuschen gelesen habe, sind mir die Augen zugefallen. Bitte beschränke dich darauf in knapper Form dein Problem zu schildern und lasse alle Nebensätze weg.

  • Danke für deine Antwort. Dachte die Informationen könnten wichtig sein um den genauen Sachverhalt zu verstehen. Ich würde es ja jetzt kürzer fassen, aber leider weiss ich nicht wie das geht

    Einmal editiert, zuletzt von Meelooo (12. Dezember 2016 um 19:14)

  • Was du einzig wissen musst ist, dass ihr für Reparaturen an der Therme nicht zuständig seid. Das ist einzig und allein Sache des Vermieters, der von Anfang an die Handwerker hätte beauftragen müssen. Diese Wohnung ist gemietet und nicht euer Eigentum.

  • Wie kann ich denn auf das Schreiben vom Anwalt reagieren? Ich habe etwas Angst, dass mein Vermieterin hier einfach am längeren Hebel sitzt und ich nun eine Mahnung bekomme, wenn ich nicht bezahle.

  • Anwalt? Der schreibt doch jeden Unsinn, den er von seinen Mandanten vorgebetet bekommt. Fakt ist, dass ihr für Reparaturen nicht zuständig seid und sollte tatsächlich ein Bedienungsfehler vorliegen, dann liegt es daran, dass ihr in die Bedienung der Heizung nicht eingewiesen wurdet. Und wenn ein Monteur erzählt, dass Möbel 10 cm von den Rohren stehen müssen, dann redet er Unsinn oder ist Märchenerzähler.

  • Ich muss leider etwas ausholen: ...


    Hallo Meelooo,
    § 535 BGB verpflichtet den Vermieter, die Mietsache (zu der u.a. auch die Installationen gehören) auf seine Kosten i.O. zu halten. Damit wäre eigentlich auch die Titel-Frage beantwortet...

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