Beiträge von Mainschwimmer
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§7 lautet:"Während der MIetdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen"
Was ist denn daran kompliziert? Du musst nur dort renovieren, wo es der Zustand der Wohnung erfordert. Das wäre aber auch bei einer anderen Vereinbarung auch nicht anders. Und wenn du bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen hast, kannst du nicht automatisch die Wohnung in dem Zustand zurück geben.
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Der BGH hat gegen den TE entschieden: Ferien im Privat-Appartement: Mieter d
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Was das mit logischer Mathematik zu tun hat kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Wenn der eine Mieter z.B. eine höhere Nachzahlung wegen fehlerhafter Personenberechnung (Müll, Wasser) erhält, muss die gesamte Berechnung neu erfolgen. Ergo, haben die anderen Mieter die Differenz zu schlucken.
Das ist aber eine reine Vermutung von mir, weil der TE sich dazu nicht äußert.
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Ich habe ja mit dem Vermieter keinen Vertrag, weder schriftlich noch mündlich.
Dann wärest du ja ein "Hausbesetzer". Könnte es nicht eher sein, dass du mit dem anderen Mieter einen mündlichen Vertrag zu Untermiete hast, denn es dürfte ja nicht bestritten werden, dass du dort wohnst und auch Miete bezahlst.Hast du dein Zimmer selbst möbliert oder hat das der Mitmieter gemacht?
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Kann ich die Klausel irgendwie anfechten, weil er mir die Änderung verschwiegen hat?
Du erwartest hier einen Kommentar zu einer Klausel, die hier niemand kennt. Ist das nicht zu viel verlangt?
Du solltest den Vertrag ohne Personendaten hier einstellen, oder Wort für Wort abschreiben.
Aber mal so unter uns. Wie willst du einen Vertrag anfechten, den du freiwillig unterschrieben hast?
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Das ist doch keine Klausel, sondern ganz einfache logische Mathematik. Wenn bei dem Mieter eine fehlerhafte Abrechnung vorlag, dann könnte die Korrektur alle Abrechnungen des Hauses betreffen.
Zitatoder sollte ich rechtliche Schritte einleiten,
Aber immer und zwar ohne Rücksicht auf deinen Kontostand. Denn meines Wissens arbeiten Anwälte nicht umsonst. Und für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft dürfte das "Delikt" auch nichts taugen.
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Im Heizungsraum liegen viele dinge rum, die dort nicht sein dürfen.
Stammen die vom Vermieter, oder doch eher von den Mietern?ZitatFeuermelder dort seit Jahren nicht mehr geprüft.
Meinst du den Feuerlöscher?ZitatViele Zimmertüren schließen nicht mehr richtig oder fehlen komplett.
Wo sind denn die fehlenden Türen abgeblieben, haben die die Vermieter abgeholt, oder die Mieter verfeuert?Du siehst, dass man einige deiner angeführten Mängel zuerst hinterfragen muss und dann evtl. nicht ernst nehmen kann.
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Dem stimmte ich zu. Im Mietvertrag ist davon nichts vermerkt
Wozu auch? Du hast eine Wohnung mit Laminatboden angemietet und zahlst dafür einen erhöhten Mietpreis. Beim Auszug musst du aber den Boden liegen lassen, der gehört dir nicht, der ist nur gemietet.
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Anwalt einschalten um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
In welchem Land lebst du, wo es solch ein Sonderkündigungsrecht geben sollte.
Zitatkeine Miete mehr zahlen bis alles behoben ist
Gute Idee, nach 2 Monaten hast du die fristlose Kündigung und alle Kosten wie Miete, Anwalt des VM, Gericht an der Backe.Zitatoder eine Mietminderung beantragen!
Eine Mietminderung beantragt man nicht, die tritt per Gesetz mehr oder weniger automatisch ein.ZitatIch bitte um hilfe bzw Ratschläge wie ich mich Verhalten sollte!
Geh zum örtlichen Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht. Du brauchst eine umfangreiche Rechtsberatung, di dir aber ein Forum nicht geben darf. Um dich im Vorfeld schon einmal mit dem Thema anzufreunden solltest du dich in diesem Lexikon schlau machen: Steckbrief des Mietrechtslexikon -
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Gibt es noch etwas zu den tapezierten Fliesen im Bad zu sagen?
Das wird erst beim Auszug interessant, wenn versucht wird, die verklebte Tapete rückstandsfrei von den Fliesen zu entfernen.
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Jedoch sind wir verunsichert, ob die Vermieterin bereits nach einer derart kurzen Mietzeit eine Besichtigung verlangen kann und ob der Grund der Besichtigung überhaupt statthaft ist.
Der Grund ist wichtig genug und eine Besichtigung durch den Vermieter zulässig: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
ZitatWir befürchten aber auch hier massiven Ärger mit der Vermieterin.
Und das zurecht. Solche Umbauten nimmt man nicht ohne Erlaubnis der Vermieterin vor, das sollte doch wohl einleuchten.ZitatWie begegnet man am besten der Vermieterin?
In dem man nachträglich um die genemigung zu den Maßnahmen bittet. Und die Erlaubnis, wenn sie denn erteilt wird, schriftlich festhält.ZitatWelche Argumentation wäre bei einem Streitgespräch sinnvoll?
Von eurer Seite gibt es keinen Grund, laut zu werden. Ihr habt Dinge gemacht, die garantiert nicht für ein angenehmes Mietverhältnis geeignet sind. -
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Aber was kann ich ansonsten noch dagegen unternehmen.
Die bereits gegebenen Antworten lesen, und/oder einen Anwalt für Mietrecht beauftragen. Hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Anwaltshotline.
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Diese Anfrage besteht aus 652 Wörtern mit 3.531 Zeichen in 48 Zeilen. Das Ganze ohne einen Absatz, einer Gedankenpause.
Wer soll das lesen, frage ich mich. Wenn deine Kommunikation mit deinem Vermieter genau so verlaufen ist, dann kann ich mir gut vorstellen, dass die dir nicht antworten
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Als mieter hast man nur schön zu bezahlen und sonst nix oder was das geht wohl gar nicht
Nö, als mieter kannste die polente rufen, wenn der Vermieter sonntags lärm macht. Aber so wat müsste man doch auch ohne forum wissen.
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Aber uns wurde es vor ein paar Jahren zugemutet,
Da du scheinbar nicht verstehen willst/kannst. Du hättest die Wohnung nicht anmieten müssen. Es war deine Entscheidung! Du hättest vor der Unterschrift unter den Mietvertrag den Zustand dokumentieren sollen und was beim Auszug zu machen ist.
Und noch was, mit gesundem Menschenverstand und Gerechtigskeitssinn kommst du nicht weiter, weil die Gesetze solche Begriffe nicht kennen.
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Wenn mir zugemutet wurde, die Wohnung so anzumieten,
Das ist kein Argument, sondern hanebüchener Unsinn. Du hast die Wohnung in diesem Zustand freiwillig angemietet, oder wurdest du mit vorgehaltener Waffe dazu verpflichtet?
Für dich ist nur relevant, was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen rechtskonform vereinbart ist. Siehe hier:
Wann Mieter beim Auszug renovieren müssenAlles weitere entscheidet dann das zuständige Amtsgericht.
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