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1.Kann der Vermieter den Mieter zum 01.11.2015 kündigen?
Nö! Um den Vertrag zu kündigen benötigt der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, z.B. Eigenbedarf.
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2.Kann der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses.......
Dann kann der Vermieter den Mietpreis an die ortsübliche Miete anpassen, natürlich nur unter Berücksichtigung der ortsüblichen Kappungsgrenze.
Und dieser Satz: "Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die gemietete Wohnung nicht oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbahrt werden."
ist Kokolores, denn ein Mietverhältnis mit Kündigungsausschluss wird automatisch an seinem Ende zu einem unbefristeten. Etwas anderes lässt sich per Vertrag nicht vereinbaren.