Beiträge von Pomela

    Hallo Forum

    Letzte Woche erhielt unser Mehrfamilienhaus die Nebenkostenabrechnung für 2011. Eine Mieterin wandte sich an mich wegen hoher Nachzahlung. Es stellte sich heraus, dass vermutlich 1 Zähler eines Heizkörpers defekt ist. Der Verbrauch dieses Zählers ist fast so hoch wie der Rest der gesamten Wohnung. Die Mieterin legte auch die Abrechnung aus 2010 vor. Auch da war der Wert dieses Zählers sehr stark erhöht. Vermutlich ist der Zähler im Laufe des Jahres 2010 kaputt gegangen.
    Der Hausmeister wurde gestern informiert und kümmert sich um Überprüfung bzw. Austausch. Der Mieterin ist bewusst, dass die auftretende Mängel unverzüglich anzeigen soll, aber sie wusste nicht, dass mit dem Zähler etwas nicht stimmt.

    Sie erhält ALGII. Letztes Jahr hat die ARGE die Nachzahlung übernommen, aber sie solle mit den Energiekosten sparsamer umgehen. Insgesamt hatte sie im nächsten Jahr weniger verbraucht, aber immer noch viel zu viel. Anerkannt werden hier problemlos ca 1,80€ Heizkosten/qm, ihre neue Abrechnung liegt bei 2,40€/qm.


    Kann sie die Abrechnung aus 2010 noch reklamieren, weil der Fehler des Zählers ja erst jetzt bewusst geworden ist?
    Gibt es in der Heizkostenverordnung einen Punkt, der defekte Zähler und Schätzungen behandelt? Ich finde nur Hinweise auf Schätzungen aber keinen § dazu.

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