Beiträge von Vollprofi

    die plädoyers werden ähnlich gewesen sein und wie gesagt für mich sehr nachvollziehbar. doch vertritt der bgh eine andere ansicht und die gilt - es sein denn die gesetze werden geändert. und dansch sieht es (im moment) nicht aus.

    ich hab dir zu liebe doch schon das urteil gepostet, denkst du das ändert sich weil du das anders siehst???

    schwachsinn würde ich ignorieren, ansonsten ausziehen um die nerven zu schonen. rechtlich lassen sich solche problem i.d.r. nicht lösen, da folgen prozesse nur einander und macht die anwälte reich....

    ist natürlich ein guter zeitpunkt für eine rechtschutzversicherung ;)

    punkt a) kann man fast so lassen, die erläuterung mit dem amtsarzt sollte natürlich mit rein.

    b) würde ich weglassen, denn dieses "rechnen" ist ja sehr relativ. ein gewerbemieter der nicht von seinem geschäft überzeugt ist würde ich grundsätzlich ablehnen.

    für mietverträge im gewerbebereich macht es durchaus sinn einen anwalt zu rate zu ziehen (am besten nach vorher vereinbartem stundensatz), denn das gewererbe mietrecht ist ja zu 95% rechtsprechnung... ;)

    du zietierst den richtigen § und da steht es auch so, ich übersetzte mal aus dem juristen deutsch:

    Zitat


    § 556a BGB
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten.(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    erstens und grundsätzlich gilt wohnfläche, es sein denn im vertrag steht was anderes oder es gibt gesetze (z.b. die heizkosenverodnung) die anderes vorschreiben.


    Zitat

    Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    das bedeutet wenn es erfassten verbrauch in einer wohnung gibt z.b. eine kaltwasseruhr muss nach dieser abgerechnet werden.

    bei kabel-tv ist das nicht so, denn hier wird nichts verbraucht. anzahl der fernseher und menge des tv konsums, werden genauso nicht berechnet. auch wenn die rechnung des kabelanbieters meißt nach einheiten geht, dies erlaubt einen anderen verteiler schlüssel schreib ihn aber nicht vor.

    vor der mietrechtsrefor 2001 war das anders, damals konnte der vermieter mit der ersten abrechnung den verteilerschlüssel nach eigenem ermessen festlegen, solange der mieter dadurch nicht unbillig benachteiligt wird.

    das kann man anders sehen und logisch oder auch mit gerechtigkeit begründen. das gesetz und auch die interpretierende rechtsprechung sehen es aber so wie ich hier dargestellt habe.

    Die Beiträge werden immer länger und vollbeladen mit völlig überflüssigen Geschwafel, worin das eigentliche Problem ins Bodenlose versinkt. Bedenken Sie mal, das hier kein Gericht tagt, in welchen Sie eine gute Figur präsentieren möchten damit das Urteil günstiger ausfällt.
    Ich weigere mich, dieses Getöns zu lesen bzw. zu verstehen.

    dem kann ich mich nur anschließen, vlt. kann ein admin mal die zeichenanzahl begrenzen :(

    Jetzt meine konkreten Fragen:

    - Der Vermieter will das ich bis Ende August die Wohnung komplett neu tapeziert und gestrichen habe, kann er das verlangen? Trotz ungekündigten Mietverhältnisses? Ich wollte zwar eh tapezieren, aber Lust auf Zeitdruck habe ich mal gar keinen ...

    also aus der theorie heraus ist es so, dass der vermieter anspruch aufdurchführung der schönheitsreparaturen auch während des mv hat. ich habe aber noch nie davon gehört das ein vermieter dies will und mir ist auch nicht bekannt ob ein gericht dazu schon mal stellung genommen hat.

    - Der Vermieter will die gesamte NK Nachzahlung bis zum 30.09 haben, bis heute habe ich ihm von den 820€ schon 400€ überwiesen und wir hatten uns beim Besuch auf eine monatliche Zahlweise der restlichen 400€ von monatlich 100€ geeinigt. Er droht mit fristloser Kündigung und verweist auf irgendein BGH Urteil ...

    anspruch und frist ist ok, nicht zahlung berechtigt aber nicht zur fristlosen kündigung, einfach mal nach dem urteil/aktenzeichen fragen ;)

    er kann aber nach abmahnung ordentlich kündigen, das ist rechtens

    - Drittens will er das ich 4 der 6 Katzen abschaffe da der Verwalter (?!?!? Mein Vermieter ist der Eigentümer!!!) keine Haustiere duldet ... meine Wohnung ist absolut sauber, nichts "stinkt" oder ist dreckig ... die Nachbarn haben auch noch nie irgendwas gesagt ... bis auf die unvermeidbaren Haare kann man bei mir vom Boden essen

    der vermieter ist ganz oft der eigentümer ;) waren die 6 katzen genehmigt? wenn ja kann er diese nicht grundlos widerrufen. falls er von den katzen nichts wusste, muss er sechs nicht dulden (außer vlt. auf einem bauernhof)


    p.s.: mehr als die fragen habe ich nicht gelesen, die einleitung ist einfach too much. solch langen beiträge sind hier nicht gerne gesehen.... sorry

    der zahlt seit 3 monaten nicht und du gehst weiter arbeiten???

    die kündigung ist berechtigt, kann aber durch zahlung oder durch erklärung einer öffentlichen stelle (die die miete übernimmt) geheilt werden.

    ABER DU MUSST DICH KÜMMERN!

    dein vermieter kann auch sagen nachmieter mache ich gar nicht, wenn er dir entgegenkommt und sagt "wenn ich einen finde, der deine sachen übernimmt ok". dann solltest du ihm auch entgegen kommen.

    freunlichkeit sollte man mit freundlichkeit begenen.

    naja, die mietminderung für einen nicht nutzbaren keller - ist 1 oder 2%. in kellern sollen keine wertvollen gegenstände gelagert werden und dann kommt noch dazu, das schimmel in keller nicht so ungewöhnlich ist. dadurch kann jeglicher anspruch bereits verwirk sein "hätte-man-ja-wissen-können"...

    hast du denn schon mit deinem vermieter gesprochen?

    schöne antworten habe ich leider nicht, auch wenn es ein schwacher trost ist, du scheinst ja recht gut davon gekommen zu sein. normal sind da fünfstellige summen.



    1. Hat mein Vermieter das Recht auf die Miete für den Monat Mai, obwohl er mich zum 27.04.2012 fristlos gekündigt hat?

    ja, aber das heißt dann nutzungsentschädigung - das ist zulässig

    2. Kann er überhaupt Schadensersatz für Mietausfall nehmen, wenn er mich doch fristlos gekündigt hat?

    naklar, mich wundert eher das es so "wenig" ist. normalerweise sind die deutlich höher.

    3. Kann die Summe von 125,72 € wirklich zutreffend sein, wenn nur 3 Wände gestrichen werden mussten?

    schwer zu sagen, aber ein maler war das sicher nicht. dafür ist die summe zu niedrig, scheint sich eher um materialkosten zu handeln. aber das ist spekulation wenn man die wohnung nicht kennt ;)

    4. Die Beträge für Miete und der Abrechnung sind unveränderbar.. aber die Beträge für den Mietausfall und die Renovierung sind genau abgestimmt. . Ist es nicht etwas merkwürdig, dass seine Aufstellung der Kosten genau mit der Summe der Mietkaution übereinstimmt?

    in der tat, ein merkwürdiger "zufall"

    also ob du was wieder bekommst oder nicht kann man nicht daran ausmachen, dass du weniger als ein jahr dort gewohnt hast. übrigens hast du ja auch nicht für ein jahr voraus gezahlt, sonder nur für die acht monate ;)

    die frist ist ein jahr und die kann er ausnutzen wenn er will, anspruch auf frühere abrechnung hast du nicht.

    er kann die kaution bei zu erwartender nachzahlung auch (ggf. anteilig) zurückhalten. ich würde sie anfordern wenn er sie nicht auszahlt muss er das dann begründen.

    p.s.: kürze fragen sind hier beliebter ;)

    na da gibt es natürlich das komplettprogramm was man tun kann:

    miete mindern
    (nach androhung) ersatzvornahme vornehmen und mit der miete verrechnen
    kündigen geht natürlich auch...

    aber ich würde in dem sinne wie du hier den fall schilderst, dem vermieter schreiben, wenn du ihn nicht erreichen kannst.

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