Beiträge von sgrund

    Hallo,

    ich habe eine Nachtspeicherheizungder Lieferant ist RWE. Zum 1.1.13 soll es jetzt wegen des EEG eine Preiserhöhung geben, zusätzlich gibt es ein Angebot bis Ende 2015 mit Preisgarantie zu gleichen Konditionen (NT 17,71 Cent, HT 21,52 Cent / KWh).
    Ich zahle aber seit 2009 nur NT 12,5 und HT 14,8 Cent aufgrund einer schriftlichen Nichtakzeptanz der ab dann folgenden Preiserhöhungen wegen nicht erfolgtem Nachweis der Notwendigkeit der Erhöhungen seitens RWE. Außer blablabla hat die RWE bisher nichts unternommen den aus ihrer Sicht vollen Preis rechtlich von mir nachzufordern.
    Wie soll ich mich jetzt richtig verhalten, weiterhin ab 1.1.13 den bisherigen Preis unter Hinweis meiner bisherigen Schreiben (Musterschreiben hier von der Seite) zahlen oder den Betrag, welcher als Umlagenerhöhung nach dem EEG ab 1.1.13 durch die Medien ging, draufschlagen?

    sorry, kannst du deine frage nochmal neu formulieren?

    du hast es von deinem vermieter ein schriftliches zugeständnis das die mietminderung ok ist und das es bis zum 31.7.12 so bleibt. wo liegt das problem? was soll revidiert werden?

    Das schriftliche Zugeständnis stammt aus 2005 und beinhaltet die Akzeptanz der Mietminderung bis die "Ursache behoben" ist.
    Da es bisher keine bauliche Veränderung gab, jetzt aber eine einseitige "Befristung" des Vermieters erfolgt ist. Diese Befristung meine ich mit "Revision" und halte diese für unrechtmäßig.

    Wer weiß denn ob nicht Schimmelsporen oder nicht sichtbarer Schimmel vorhanden ist?
    Dies kann nur ein Gutachten letztlich klären welches vom Vermieter in Auftrag zu geben ist.
    Kann ein Vermieter einfach so ein jahrealtes schriftliches Anerkenntnis revidieren?
    An der Bausubstanz ist ja nichts verändert worden und das ich den entstandenen Schimmel nicht bekämpfe ist ja wohl für mich als chronischen Asthmatiker nicht zumutbar.

    Ich habe seit 1.1. 2005 eine vom Vermieter (DAIG) akzeptierte Mietminderung wegen Schimmelbildung in meiner Wohnung von 21,5%.
    Jetzt erhielt ich ein Schreiben von diesem, ein Außendienstmitarbeiter wolle die Wohnung wegen der Schimmelproblematik Ende Juli inspizieren, die Mietminderung werde vorerst bis 31.7.2012 akzeptiert. Bauliche Veränderungen gab es am Gebäude zwischenzeitlich keine. Der Schimmel tritt aber in der Regel in der kalten Jahreszeit auf und nicht im Hochsommer. Deshalb scheint mir der angeraumte Termin nur eine Alibiveranstaltung des Vermieters zu sein, da jetzt natürlich kein Schimmel feststellbar ist, diesen entferne ich aber immer wieder bei Auftreten mit einer chlorhaltigen Flüssigkeit im Winter, zumal ich eine chronische Bronchitis habe.
    Dem Vermieter liegen auch Fotos mit Schimmelbildung des Bades und der Küche vor.
    Zur Info: Das Bad verfügt über keine richtige Heizung sondern nur über einen "Wärmestrahler" mit Normalstrom und die Schimmelproblematik tritt immer um die Fenster auf und wo zwei Außenwände aufeinander treffen auf. Die Fenser sind dicht, die Wände aber ungedämmt.

    Muß ich den "Außendienstmitarbeiter" jetzt wegen dieser Sache im Sommer überhaupt reinlassen?
    Kann der Vermieter trotz jahrelangem Anerkenntnis einfach zum nächsten Monatsende einfach dieses widerrufen, ohne etwas an der Bausubstanz gemacht zu haben und in seinem früheren Schreiben zusicherte dieses bis zur Abstellung der Ursachen beizubehalten?

    Gruß
    S. Grund

    Die Größe eines Stellplatzes ist in der Landesgaragenverordnung definiert und liegt bei 2,30 x 5,00 m, bei Behindertenparkplätzen liegt die Breite bei 3,50 m.

    Da sich der TE darüber ausschweigt wie breit jetzt sein Parkplatz ausfällt (Kein Zollstock oder Bandmaß vorhanden?), bzw. ob er einen Behindertenparkplatz für sich beansprucht, so lange sollte diese Frage in den Keller geschoben werden, denke ich.

    Die einzelnen Parkplätze sind optisch oder anders nicht klar abgetrennt sondern nur per Nummerschild an einem Pfahl gekennzeichnet. Die einzelnen Größen variieren. Wenn mir jemand sagt, wie ich ein Bild hochladen kann, dann werde ich dies gerne tun, oder per Mail versenden. So bekommt man am Besten einen Eindruck über den gesamten Platz.

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Mietvertrag eines PKW-Parkplatzes.
    Ich habe am Mehrfamilienhaus, in welchem ich lebe, einen separaten Mietvertrag für einen für einen PKW-Parkplatz.
    Bisher gab es 5 Stellplätze, welche unbefestigt (geschottert) sind.
    Jetzt hat der Vermieter numerierte Schilder aufgestellt und auf demselben Platz aus 5 sieben Stellplätze gemacht, dadurch verkleinert sich die Größe des einzelnen Platzes erheblich. Der Vorgang der Schilderaufstellung ist ohne Vorankündigung passiert, bisher gab es keine Mieterhöhung oder eine sonstige Benachrichtigung über die Pläne des Vermieters (Annington).
    Der bisherige Preis für den Stellplatz ist günstig, gibt es bei Stellplätzen auch Grenzen der Mieterhöhung wie bei Wohnungen?
    Kann der Vermieter einfach die Größe der einzelnen Plätze verkleinern ohne Einwilligung des Mieters?
    Ich glaube der Vermieter will seine Einnahmenseite allgemein verbessern, um die auslaufenden Kreditverträge nächstes Jahr verlängert zu bekommen (Kreditklemme, ist auch bei Wikipedia zu lesen).

    Gruß
    Simon

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!