Unabhängig davon wäre euer Plus vermutlich sogar noch größer gewesen, wenn die korrekte Anzahl der Personen angegeben worden wäre.
Beiträge von Leipziger82
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Er hat auch versprochen, dass er das bei der Wohnungsgesellschaft den Umzug meldet.
Was heißt denn Umzug melden? Er war nicht Hauptmieter, sondern hat einfach als Sohn zusammen mit den Eltern die Wohnung bewohnt?
Die einzige Konsequenz ist, dass Ihr hierdurch zuviel Betriebskosten (falls nach Personen umgelegt) gezahlt habt.ZitatWir hatten es damals an den Verwalter gemeldet, jedoch nur mündlich, laut meiner Mutter, die mittlerweile sehr vergesslich ist.
Mündlich ist schlecht. So etwas meldet man schriftlich und reicht als Nachweis noch eine Kopie der Sterbeurkunde ein.
ZitatKann man irgendwie an der Nebenkostenabrechnung sehen, ob es nach Personen oder QM abgerechnet wird ?
Ja, der Umlageschlüssel sollte in der Betriebskostenabrechnung zu sehen sein.
ZitatWenn es nach Personen geht, was droht uns dann und greift hier die Verjährungsfrist ein?
Euch droht gar nichts. Ihr habt letztendlich vielleicht Betriebskosten für 3 Personen gezahlt, obwohl die Wohnung nur von einer Person bewohnt wurde. So hart das klingt, aber das ist Euer persönliches Pech.
Die Kosten müsst Ihr jetzt zahlen.Wenn die Betriebskosten aber nach m² gezahlt werden, ist das alles unerheblich.
Zitatgreift hier die Verjährungsfrist ein?
Verjährungsfrist wofür?
ZitatHoffe die Angaben nützt dir was.
Nein, bitte mal die Seite der Betriebskostenabrechnung anonymisiert hier einstellen.
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Aber das die Post an meinem Haus ankommt und die Polizei nicht ein und aus geht, sehe ich als Mieter als selbstverständlich an.
Das sehe ich als Verwalter diverser Mehrfamilienhäuser anders. Es ist durchaus üblich, dass ab und zu mal die Polizei ins Haus marschiert.
Und selbst wenn es nicht selbstverständlich ist, wird das Mietverhältnis dadurch nicht unzumutbar. Die Polizisten tun Dir nichts.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn die Weiterführung des Mietverhältnisses unter Abwägung beider Interessen (also auch die des Vermieters) unzumutbar ist. So steht es im Gesetz geschrieben.
Was kann der Vermieter dafür, dass sich die Post weigert, die Briefe zuzustellen?
ZitatWürdet ihr nicht so schnell wie möglich aus dieser Wohnung wollen?
Will der Fragesteller aber gar nicht. Laut Eröffnungsbeitrag sind die "Mängel" seit März bekannt.
Die Forderung nach einer fristlosen Kündigung nach dieser langen Zeit ist absurd.
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da etwas versprochen wurde, was nicht gehalten wurde.
Merkwürdige Argumentation. Der Vermieter hat also nachweislich versprochen, dass keine Mobilfunkantenne auf dem Dach steht (die eigentlich sichtbar sein müsste), die Post immer zugestellt wird und die Polizei niemals auftaucht?
Ich glaube nicht, dass der Vermieter derartiges versprochen hat.
Unabhängig davon ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, derartige Dinge von sich aus zu erwähnen. Er ist lediglich verpflichtet, auf Fragen des Mieters wahrheitsgemäß zu antworten.
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Darf dieser Betrag sofort im ganzen umgelegt werden oder lässt es Platz für Spekulationen. ??
Du hast das Recht zur Belegeinsicht beim Vermieter. So kannst Du die Spekulationen ausräumen.
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Netter Versuch...
Grundsätzlich ist eine Kündigung an beide Vermieter zu richten. Hier wurde die Kündigung aber nur an eine Person gerichtet.
Aber: Laut Rechtsprechung geht es nur darum, dass die Vermieter Kenntnis von diesem Schreiben erlangen müssen, d.h. zugestellt worden ist.
Hier handelt es sich um ein Ehepaar, welches vermutlich eine gemeinsame Wohnung bewohnt und es folglich nur einen Briefkasten gibt.Zusätzlich gibt es eine Kündigungsbestätigung mit der Unterschrift aller Vermieter. Letztendlich ist dies der Nachweis, dass auch die Frau Kenntnis von der Kündigung erlangen konnte.
Ich denke, dass die Kündigung wirksam ist, allerdings würde ich mich hier nochmal von einem Fachanwalt beraten lassen.
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Ich habe Schimmel im Bad entdecktBei Schimmel im Bad klingeln alle Alarmglocken. Lüftest Du nach dem Duschen/Baden auch ordentlich?
Bevor hier über Mietminderungen o.ä. nachgedacht wird, sollte erst einmal die Ursache des Schimmels ermittelt werden.
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Nun hab Ich erstmal Widerspruch eingelegt!
Das war schon einmal die richtige Entscheidung.
ZitatDas Problem ist dass Ich keine RSV habe und einen Anwalt kann Ich mir auch nicht leisten.
Hier empfehle ich Dir, bei dem zuständigen Amtsgericht eine Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, sofern Du die Voraussetzungen hierfür erfüllst.
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Wenn er die Schlüssel schon bekommen hat, dann kann er kaum noch Mängel geltend machen.
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Die abgetippte Klausel ist grundsätzlich schon einmal wirksam.
Was Du in der Wohnung machen musst, hängt vom Zustand bei Erhalt der Wohnung, bzw. vom jetzigen Zustand ab. Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen (Malern musst Du, wenn es notwendig ist).
Ich empfehle einen Vorabnahmetermin mit dem Vermieter.
Mustertapeten, bzw. farbintensive Wände musst Du im übrigen überstreichen.
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Das Problem, was ich hier sehe, ist der Zeitraum der Beeinträchtigung von zwei Jahren.
Nicht wenige Gericht sind der Meinung, dass ein Mietminderungsanspruch verwirkt ist, wenn der Mangel über einen so langen Zeitraum hingenommen wurde.
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Mir fehlt hier auch eine Frage. Unabhängig davon ist der ganze Text komplett verworren. Worum geht es hier? Heizung? Strom?
ZitatDer Hausstrom läuft über die Nachbarwohnung. Ich habe jetzt ärger mit dem vermieter gehabt, weil ich herausgefunden habe, das in ihrem Waschraum das Licht auch über meinen Zähler geht
Was denn nun? Läuft der Hausstrom nun über die Nachbarwohnung oder über deine?
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Ich schließe mich dem Stadtkind an. Wenn in deiner Stadt die Mietpreisbremse gilt, kann der Vermieter maximal um 10% erhöhen. Wenn nicht, kann er aus dem Vollen schöpfen.
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Hallo,
ich würde einfach einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Ob er hier ein Übergabeprotokoll anfertigt oder nicht, wirst Du dann sehen.
Ohne Protokoll wäre es für dich sicher einfacher, da der Vermieter etwaige Mängel nur schwer nachweisen kann.
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Wir können ja verschiedene Kategorien erstellen. Da findet sich einiges
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Ups...übersehen. Du hast natürlich Recht.
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Dieses Thema kommt schon mal in meine persönliche Liste zur Wahl des "Thread des Jahres".
Mehr kann ich zu so etwas albernen eigentlich gar nicht sagen.
Doch...mir fällt noch was ein: Abends leuchtet die Abendsonne immer in mein Wohnzimmer. Dadurch werde ich teilweise geblendet und obendrein mag ich das orangefarbene Licht nicht. Kann ich die Miete mindern und meinen Vermieter verklagen?
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Vertragliche Inhalte sind bindend, solange diese nicht zum Nachteil des Mieters sind.
Ein Absatz im BGB, in welchem geschrieben steht, dass eine zum Nachteil des Vermieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist, ist mir nicht bekannt.
Die Sache ist recht eindeutig: Der Vermieter tritt nach § 566 BGB mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.
Ein Wohnungsrecht muss im Übrigen nicht als persönlich beschränkte Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden, sondern kann auch schuldrechtlich im Mietvertrag vereinbart werden.
Die einzige Möglichkeit zur Kündigung stellt der § 544 BGB dar.
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https://www.swb-mh.de/de/Mietangebot…ute-Adresse.htm
Hier wohnen fast nur Rentner alles Ältere menschen die größtenteils überfordert sind mit einfachsten aufgaben. Keiner scheint sich bisher dagegen gewehrt zu haben die nehmen das einfach so hin wenn der Sanitär mensch sagt "Es geht nicht anders" unglaublich was hier betrieben wird.
Immerhin gibt es bei Euch Hallenbad, Sauna und Solarium. Hätte ich auch gern

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