Grundsätzlich ist eine Abmahnung ja nur die Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Da der Vermieter wegen dem einmaligen Abstellen der Fahrräder sowieso keine fristlose Kündigung aussprechen kann (zumal im Mietvertrag offensichtlich nichts von einem Verbot steht), ist diese Abmahnung gar nichts wert.
Ich würde diese in den Papierkorb werfen.
Künftig solltet Ihr Euch aber einen anderen Platz für die Fahrräder suchen. Allein die Tatsache, dass das Abstellen in der Garage nicht vertraglich ausgeschlossen ist, bedeutet längst nicht, dass Ihr hierzu das Recht habt.
Ihr habt einen Vertrag über eine Wohnung. Sofern im Vertrag keine Nutzung von Außenflächen vereinbart wurde, besteht hierzu auch kein Recht, selbst wenn der Vermieter dies vielleicht mal mündlich zugesichert hat.
Die Sache mit den Brandschutzauflagen halte ich nicht für abwegig. Brennbare Materialien im öffentlichen Bereich halte ich auch für kritisch.