Beiträge von Leipziger82

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    der Witz ist nur, dass das das Amtsgericht bisher anders gesehen hat.

    Mit Sicherheit nicht.

    Hierzu benötigt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung, da die gesetzliche Grundlage im BGB zu finden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

    Selbst wenn vor 30 Jahren eine Kaution vereinbart wurde, sind die Ansprüche des Vermieters seit mindestens 26 Jahren verjährt.

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    Hab ich nun das Recht, nach der Kündigung, meinen Laminat und den Hahn wieder ab zu montieren und mit zu nehmen?

    Ja, das hast Du. Grundsätzlich musst Du den Ursprungszustand herstellen.

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    In der Küche und im Flur wurden neue Fliesen verlegt.

    Hoffentlich mit Genehmigung des Vermieters?

    Deine Rechtsgrundlage stellt hier der § 539 BGB dar.

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    Nach genaueren durch lesen der Mietvertag steht zu mindesten bei mir, das Garagen/Stellplätze nicht mit Vermietet sein.

    Dann gibt es auch keinen Anspruch auf eine dauerhafte, kostenlose Nutzung des Stellplatzes.

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    Kann der Vermieter jetzt nach über 12 Jahren plötzlich einen Mietvertrag für den zugewiesenen Stellpatz Verlagen?

    Ja, kann er (ohne Umsatzsteuer).
    Ausschlaggebend sind immer vertragliche Vereinbarungen. Da im Mietvertrag keine Vereinbarung existiert, besteht kein Anspruch auf eine Nutzung.

    Selbst wenn es hier eine mündliche Vereinbarung gibt, dürfte das Schriftliche entscheidend sein.

    Hallo,

    der Fall wäre mit dem Vermieter zu klären.

    Grundsätzlich ist ein "Besuch" von Hunden zulässig, aber nur dann wenn dieser Herrchen/Frauchen mitbringt.

    Eine vorübergehende Unterbringung eines Hundes wäre hier ebenso genehmigungspflichtig.

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    Kann der Vermieter uns das aufnehmen des Tieres untersagen

    Wenn er einen guten Grund dafür hat, ja

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    Da sie nur mündliche Mietverträge macht, fand der Zuschlag für den Nachmieter auch mündlich statt.

    Mietverträge können zwar auch mündlich vereinbart werden, allerdings muss hier über alle vertragsrelevanten Dinge gesprochen werden.
    Wurde hier auch über Sachen, wie Miethöhe, Betriebskosten, Kaution, etc. gesprochen? Sonst kann hieraus keine wirkliche Verbindlichkeit abgeleitet werden.

    Aber: wenn dein Vermieter dich auffordert, die Fahrräder aus der Garage zu entfernen, muss er dir sagen, wo du sie stattdessen hinstellen kannst (unterstellt euer Haus hat min. 2 Wohnungen.)
    Das mit dem Kinderwagen hängt wohl davon ab, ob ihr eg wohnt oder nicht.

    Nein, muss er nicht. Bauvorschriften aus der Landesbauordnung beziehen sich auf Neubauten, aber nicht zwingend auf ältere Gebäude, die ggfs. einen Bestandsschutz unterliegen.

    Keine Landesbauverordnung kann einen Eigentümer dazu zwingen, zusätzliche Stellplätze zu schaffen, erst recht nicht, wenn hierfür vielleicht gar kein Platz ist.

    Sehr richtig, und selbst das würde im dem Falle das das vor Gericht endet, wohl kaum mehr sein als ein erstes Indiz. Gewöhnlich wird dann ein Gutachter vom Gericht bestellt. Das gilt übrigens auch für das was der Vermieter so unternimmt.

    Korrekt. Deswegen schrieb ich auch, dass ich dieses sogenannte Beweissicherungsverfahren des Vermieters entspannt über mich ergehen lassen würde.

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    Ich möchte wissen, ob mich eine Rechtsschutzv. OHNE Wartezeit vor diesem Hintergrund vertreten kann,bzw. ob es sowas überhaupt gibt.

    Nein, gibt es nicht. Das wurde Dir aber schon mitgeteilt. Ansonsten greif einfach zum Telefonbuch und ruf einen Versicherungsmakler an. Spätestens, wenn Du diesen nach einer RSV ohne Wartezeit fragst, wirst Du deine Antwort erhalten.

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    Ich bin definitiv nicht schuld, der Laser bestätigt das und bietet für das weitere Beweisverfahren eine erste Indikation, da dieser natürlich nicht geeicht ist.

    Was misst denn dieser Laser? Die Wandtemperatur, bzw. die Feuchtigkeit?
    Berücksichtigt dieser auch dein Heiz- und Lüftungsverhalten?

    Was Du benötigst, ist ein Klima-Logger. Nur mit diesem Gerät kannst Du nachweisen, dass Du ordnungsgemäß heizt und lüftest.

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    In NRW ist das Abstellen von Fahrrädern in einer Garage durch Landesverordnung explizit erlaubt.

    und was passiert, wenn die Haus-/Garagenordnung Gegenteiliges besagt?

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    Müssen die Fahrräder in Bayern aus der Garage raus?

    Fahrradstellplätze sind in der bayerischen Landesbauverordnung nicht benannt. Diese Verordnung findest Du im Übrigen auch im Internet.

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    Der Vermieter wird in 2 Wochen die Whg. wieder begehen wollen, wird feststellen daß der Schimmel noch da ist und dann das Beweisverfahren einleiten.

    Wenn Du Dir sicher bist, dass Du den Schimmel nicht verursachst, dann kannst du diesem Verfahren mit Gelassenheit entgegensehen.

    Ansonsten sind solche Beweisverfahren gar nichts wert. Spätestens, wenn die Sache vor Gericht geht, wird es hier zu einem neuerlichen - und vor allem unabhängigen - Beweisverfahren kommen.

    Grundsätzlich ist eine Abmahnung ja nur die Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Da der Vermieter wegen dem einmaligen Abstellen der Fahrräder sowieso keine fristlose Kündigung aussprechen kann (zumal im Mietvertrag offensichtlich nichts von einem Verbot steht), ist diese Abmahnung gar nichts wert.

    Ich würde diese in den Papierkorb werfen.

    Künftig solltet Ihr Euch aber einen anderen Platz für die Fahrräder suchen. Allein die Tatsache, dass das Abstellen in der Garage nicht vertraglich ausgeschlossen ist, bedeutet längst nicht, dass Ihr hierzu das Recht habt.

    Ihr habt einen Vertrag über eine Wohnung. Sofern im Vertrag keine Nutzung von Außenflächen vereinbart wurde, besteht hierzu auch kein Recht, selbst wenn der Vermieter dies vielleicht mal mündlich zugesichert hat.

    Die Sache mit den Brandschutzauflagen halte ich nicht für abwegig. Brennbare Materialien im öffentlichen Bereich halte ich auch für kritisch.

    Hallo,

    Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht OHNE Wartezeit ?

    Nein, das gibt es bei Versicherungen grundsätzlich nicht.

    Das wäre so, als würde Dein Haus in Flammen stehen und Du versuchst noch schnell eine Feuerversicherung abzuschließen.

    Ich sehe hier aber grundsätzlich kein Problem. Ich würde die Abmahnung ignorieren, wenn diese ungerechtfertigt ist. Diese hat ja erst einmal keine Konsequenzen für dich.
    Angenommen es kommt irgendwann hierdurch zu einer fristlosen Kündigung, muss der Vermieter vor Gericht nachweisen können, dass Du dich vertragswidrig verhalten hast.

    Wie hast Du diese Abmahnung eigentlich erhalten? Einschreiben oder persönliche Übergabe? Wenn nicht, kann der Vermieter die Zustellung der Abmahnung sowieso nicht nachweisen.

    garagen und stellplätze sind umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie in einem eigenen getrennten Vertrag vermietet werden.

    Falsch!

    Der Begriff "Nebenleistung" im Steuerrecht sagt Dir was, oder?

    Die Vermietung des Stellplatzes stellt hier eine Nebenleistung zur Hauptleistung "Wohnungsmietvertrag" dar. Der Steuersatz der Nebenleistung bemisst sich immer an der Hauptleistung des Gegenstandes.
    Da die Wohnungsvermietung aber steuerfrei ist, wird auch für den Stellplatz keine Steuer erhoben.

    Oder anders: Es können durchaus getrennte Verträge über einen Stellplatz und Wohnung abgeschlossen werden, ohne dass der Stellplatz Umsatzsteuerpflichtig wird. Wichtig ist nur, dass der Stellplatzmieter auch gleichzeitig Wohnungsmieter ist.

    Auch hier nochmal (sogar am Beispiel Parkplatz) nachzulesen:

    https://www.haufe.de/finance/financ…_HI1342186.html


    Rechnungen müssen keine geschrieben werden, doch ein Hinweis auf evtl. Kleinunternehmerregelung und enthaltene Umsatzsteuer sollte im Mietvertrag hinterlegt sein.

    https://www.haufe.de/recht/deutsche…_HI2706787.html

    Der Hinweis ist nicht notwendig.

    P.S.: Mal ein größerer Kritikpunkt an "Haufe".
    Der von Dir zitierte Link besagt hier gar nichts über die steuerfreie Nebenleistung, in einem anderen Link schon.

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    2. Bei Behörden Ordnungsamt/Polizei Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstatten. Ordnungswidrig handelt in diesem Falle der Verantwortliche welcher sich in der Wohnung befindet.

    Wie kommst Du auf so etwas? Was ist denn, wenn der Verein einen entsprechenden Gewerbemietvertrag abgeschlossen hat? Der Mieter begeht in diesem Fall keine Ordnungswidrigkeit, sondern höchstens der Vermieter, welcher hier keinen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt hat.

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    Kann kein Arzt nachweisen, alles in deinem Kopf du musst die Geschichte nur durchziehen. Warum???, das ganze könnte ggf. eine Körperverletzung gem. 223 § StGB darstellen. Hier wird dein Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit verletzt.

    Sorry, aber das ist grober Unfug. Hier muss ein Amtsarzt, bzw. ein unabhängiger Gutachter entscheiden, ob die Wohnung objektiv/generell unbewohnbar ist, d.h. die Lärmbelästigung eine erhebliche Gefahr darstellt.

    Wenn der Mieter einfach nur psychische Störungen durch Lärm erleidet, sollte er in ein betreutes Wohnen ziehen.

    Oder anders: Darf ich meine adipöse und Leggins-tragende Nachbarin auch wegen Körperverletzung anzeigen, weil der Anblick psychische Störungen bei mir auslöst?

    Hallo,

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    Ist so ein Mietsprung von 35% in der NKM zulässig, von 5,88 auf 7,97 € / qm?

    Du darfst die beiden Mietverträge für die neue und jetzige Wohnung nicht miteinander vermischen. Der Mietpreis der jetzigen Wohnung hat nichts mit dem potentiellen Mietpreis der neuen Wohnung zu tun.

    Grundsätzlich handelt es sich also nicht um eine Mieterhöhung von 35% sondern einfach nur um den angemessenen Mietpreis laut Mietspiegel.

    Es kommt hier allerdings darauf an, ob in Eurer Stadt die Mietpreisbremse gilt. Wenn ja, darf der Mietpreis der neuen Wohnung maximal 10% über dem Mietpreis des Vormieters liegen.

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    Besteht nach Fristsetzung bereits die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu veranlassen?

    Das macht aktuell keinen Sinn.
    Ich würde den Mieter hier erst einmal anmahnen und im Falle der Nichtzahlung eine Kautionsverrechnung durchführen.

    Die entsprechende Differenz (sofern eine übrig bleibt) würde ich dann ggfs. mittels Mahnbescheid sichern. Hier wäre sogar zu überlegen, ob die letzte Betriebskostenabrechnung abgewartet werden sollte. Vielleicht gibt es hieraus dann sogar ein Guthaben?

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    Wenn eine Kündigung am 28.10.16 vom Anwalt abgeschickt wird,der Mieter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hat,ist die Kündigung zum 1.5.17 rechtens?

    Kündigungen werden immer zum Ende eines Monats ausgesprochen. Wenn er zum 30.04.2017 gekündigt hat, sind das genau 6 Monate. Warum sollte das also nicht rechtens sein?

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    Und ist es normal das die Kündigung ganz einfach,also auf dem einfachen Postweg,geschickt wird?

    Die Kündigung muss einfach nur in deinem Empfangsbereich gelangen. Ob der Vermieter das mittels Kurier, Einschreiben, Gerichtsvollzieher oder persönlich tut, ist unerheblich. Der Vermieter muss die Zustellung nur nachweisen können.

    Wenn der Brief beim Nachbarn gelandet ist, dürfte das schwierig werden.

    Aus welchem Grund wurde denn gekündigt?

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