Beiträge von Leipziger82

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    Können wir fristlos zum 31.03. kündigen?

    Der Begriff "fristlos" bedeutet, dass man ohne Einhalten einer Frist kündigt. Folglich könnte man das Mietverhältnis nur zum heutigen Tage kündigen.

    Wie groß ist der Schimmelbefall? Welche Ursachen hat der Schimmelbefall?

    Eine Wohnung kann nur dann fristlos gekündigt werden, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Hier müsste schon ein großflächiger Schimmelbefall in der gesamten Wohnung vorliegen. Hier wäre vielleicht eine Mietminderung möglich, sofern der Schimmel nicht auf ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten zurückzuführen ist.

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    Könnte sie ihrer Schwester kündigen wegen Eigenbedarf?

    Theoretisch ja. Nach § 573 BGB kann der Vermieter kündigen, wenn er die Wohnung für angehörige seines Haushalts benötigt (das kann auch eine Pflegekraft sein).

    Wenn Ihr das Haus kauft, könnt Ihr einen Eigenbedarf geltend machen, dann aber erst nach Grundbucheintrag und mit einer Frist von 12 Monaten.

    Alternativ kann die derzeitige Vermieterin auch von ihrem erleichterten Kündigungsrecht gebrauch machen, wenn es sich tatsächlich um ein 2-Familienhaus handelt. Hier muss die Kündigung dann gar nicht begründet werden (§ 573a BGB).

    Hier verlängert sich die Frist dann aber auf 15 Monate.

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    kann man den Vertrag wieder umschreiben lassen, so dass ich alleine drin stehe, oder muss dafür ein neuer Vertrag aufgesetzt werden?

    Das sollte mit dem Vermieter geklärt werden. Er kann auch auf die gemeinschaftliche Kündigung des Mietverhältnisses bestehen. Es kann natürlich auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass sie aus dem Vertrag ausscheidet, oder ein neuer Vertrag vereinbart werden muss.

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    Da ich mir die Wohnung ohne Untermieter nicht leisten kann, und der Vermieter dem Einzug eines Untermieters zustimmen muss, sollte ich das gleich in das gleiche Schreiben mit rein packen?

    Das könnte das Problem sein: Wenn Du Dir die Wohnung gar nicht leisten kannst, wird der Vermieter vermutlich keinen Vertrag mit Dir alleine abschließen, Untermieter hin oder her. Einen Anspruch auf einen Untermieter hast Du auch nicht.

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    Was kann passieren wenn der Vermieter nicht zustimmt?

    Dann müsst Ihr den bestehenden Vertrag kündigen.

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    Meine Exfreundin hat angeboten, dass sie im Mietvertrag drin bleibt und ich einfach unter der Hand das Zimmer weiter vermiete. Was kann mir da schlimmstenfalls passieren? (Vermieterseits)

    Das wäre dann eine unerlaubte Gebrauchüberlassung nach § 540 BGB und kann mittelfristig die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

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    Wir hatten genau einen solchen Fall vor Gericht und das Entstehen der Forderung innerhalb der 6 Monate (Zahlung der Rechnung) war ausreichend, auch wenn die Forderung an den Mieter aber erst deutlich später gestellt wurde.

    hmm...hatten wir auch. Mit einem anderen Ausgang.

    Als Ergänzung hierzu:

    http://lexetius.com/2005,85

    in dem vorliegenden Fall hat der Vermieter die Forderungen aus Schönheitsreparaturen innerhalb der 6-Monats-Frist den Mietern in Rechnung gestellt.
    Die Zahlungsklage wurde aber erst nach Ablauf der Frist eingereicht. Der BGH hat hier entschieden, dass die Forderungen verjährt sind.

    Der Link des Users Wera bestätigt das auch nochmal.

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    Bei Schäden muss der Mieter nicht zur Nachbesserung aufgefordert werden

    Doch, muss er. Hierzu gibt es entsprechende Urteile, die ich gerade leider nicht zur Hand habe. Der Vermieter muss dem Mieter immer die Gelegenheit geben, den Mangel selbst zu beseitigen.

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    wenn sie den Handwerker mit der Schadensbeseitigung innerhalb der 6 Monate beauftragt und die Rechnung bezahlt hat, dann reicht dies zur Fristwahrung aus

    Das einzige, das eine Verjährung hemmen kann, ist ein Mahnbescheid oder ein Gerichtsurteil.

    Du kannst doch auch die regelmäßigen Verjährungsfristen nach § 195 BGB nicht durch irgend ein Schreiben oder eine Rechnung hemmen.

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    Wenn die Vermieterin wirklich keine Möglichkeit hatte die Zählerstände abzulesen, muss sie dann nicht anhand des Vorjahresverbrauches ähnlich abrechnen (Prozentual)?

    Wenn der Vermieter hier schätzt oder nach m² aufteilt, dann kannst Du nach § 12 Heizkostenverordnung 15% von deinen Kosten abziehen.

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    2. Darf die Grundsteuer dann berechnet werden, wenn es so vereinbart war?

    Hier gibt es im Vertrag zwei verschiedene Aussagen. Schwierig...Ich würde tendenziell sagen, ja, aber nur mit vorheriger Ankündigung der neuen Betriebskostenart.

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    Muss Grundsteuer und Gebäudeversicherung nicht anders auf den Mieter umgelegt werden, da es sich um einen Gewerbeteil handelt? Wurde auch auf die 100m2 aufgeschlüsselt.

    Die Grundsteuer und Gebäudeversicherung wird ja nicht teurer, wenn sich im Haus ein Gewerbe befindet.
    Hier würde ich eher mal auf Dinge, wie Allgemeinstrom oder Müll achten.

    Hierbei handelt es sich um vertrauliche Daten, die den Kaufinteressenten nichts angehen. Angaben über Miethöhe der bewohnten Wohnung müssen nicht mittels Vertrag nachgewiesen werden.

    Vielmehr hätte der spätere Käufer einen Schadenersatzanspruch, wenn die getätigten Aussagen hinterher nicht stimmen.

    Fakt ist, dass ohne Deine Zustimmung keine Daten herausgegeben werden dürfen. Ansonsten mal im §§ 4 ff. BDSG nachlesen.

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    Ich meine, dass der VM durch schriftliche Erklärung ggü dem M die Kosten der Versicherung ab dem nächsten Berechnungszeitraum auf Euch überwälzen kann, jedoch nicht rückwirkend.

    Ich bin mir hier zwar nicht sicher, aber ich denke, ich bin doch auf deiner Seite.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/neue-nebenkosten-umlegen/

    Hier steht geschrieben:

    Mit einer solchen Ergänzungsklausel lassen sich aber nur Nebenkosten erfassen, deren Entstehung zuvor nicht erkennbar war. Hat der Vermieter schlicht vergessen, eine Nebenkostenart abzurechnen, geht dies zu seinen Lasten. Er kann diese nicht nachfordern, auch wenn sie im Mietvertrag oder in § 2 Ziffer 1 – 17 BetrKV bezeichnet ist.

    Hier wurde in der Vergangenheit offensichtlich "vergessen" die Gebäudeversicherung umzulegen, so dass hier tatsächlich die Ankündigung einer neuen Betriebskostenart nötig wäre.

    Gibt es im Mietvertrag keine Öffnungsklausel, wäre der Mieter hier ggfs. sogar komplett raus.

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    die Betriebskosten/Nebenkosten werden von den Mietern selbst übernommen

    Dann kann der Vermieter alle Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV umlegen, wozu auch die Gebäudeversicherung gehört.

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    durch das einzige Wort " Betriebskosten", kann der neue Vermieter uns rückwirkend die Gebäudeversicherung in Rechnung stellen obwohl er erst seit dem 01.12. notarisch beglaubigte neue Eigentümer ist?

    Wann er beglaubigter Eigentümer geworden ist, spielt keine Rolle. Mit Eintragung ins Grundbuch wird er Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.

    Ein Recht, bzw. Pflicht ist es, über Betriebskosten abzurechnen.
    Wie, bzw. wann eine Abrechnung zu stellen ist, gibt der § 556 (3) BGB vor. Dort steht geschrieben, dass der Vermieter spätestens 12 Monate nach der Abrechnungsperiode eine Abrechnung zuzustellen hat.

    Letztendlich kann er die Kosten nicht rückwirkend in Rechnung stellen. Ihr bekommt einfach nur eine fristgemäße Betriebskostenabrechnung mit der Kosten der vergangenen Periode.

    Wie ist denn Euer Abrechnungszeitraum? Wie das Kalenderjahr? Wenn ja, sind die Forderungen für 2015 verfristet.

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    Die Wohnungen mit Fußbodenheizung haben alle Meßgeräte. Deren Verbrauch wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und der Rest auf die Wohnungen mit Heizkörpern an der Wand verteilt.

    Das ist soweit in Ordnung. Hierdurch kann ja der Verbrauch der übrigen Wohnungen genau abgegrenzt/ermittelt werden.

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    Eine der letztgenannten Wohnungen hat gar keine Meßgeräte an den Heizkörpern.

    Hier könnte es aber problematisch werden. Der Restverbrauch (also nach Abzug der Fußbodenheizung) wird ja auf Grundlage aller an den Heizkörpern abgelesenen Verbrauchseinheiten umgelegt (hieraus ergibt sich der Preis pro Einheit).

    Fehlen in einer Wohnung diese Geräte, kann nicht genau nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Ich würde hier zunächst den Vermieter damit konfrontieren, wie er hier die Aufteilung der Verbräuche vorgenommen hat. Einfach kommentarlos 15% abziehen würde ich nicht.

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    Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?

    Jein, es kommt hier auf den konkreten Fehler an.

    In dem § 12 ergibt sich ein Kürzungsrecht, wenn die Abrechnung nicht nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig durchgeführt werden konnte.

    Wurden die Verbrauchswerte beispielweise korrekt erfasst, aber durch einen kleinen Rechenfehler falsch umgelegt, ist der Vermieter aufzufordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

    Wenn die Verbrauchswerte nicht erfasst werden konnten (warum auch immer), kann der Vermieter logischerweise nachträglich nichts korrigieren, so dass sich ein Kürzungsrecht ergibt.

    Das klassische Beispiel ist hier ein Defekt von Hauptzählern.

    Ich persönlich denke einfach nicht, dass die Laien in deinem Haus in der Lage sind, alle Paragraphen der Heizkostenverordnung korrekt zu verstehen und hieraus die rechtlichen Konsequenzen zu erfassen. Wenn allein der "Flurfunk" behauptet, dass ein Kürzungsrecht bei Verstößen gegen die Heizkostenverordnung besteht, dann ist das nämlich falsch.

    Wo liegt denn der konkrete Fehler?

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    Zu aller erst geht es mir darum klar zu stellen was ich mir als Mieter gefallen lassen muss und was nicht.

    Das hab ich doch schon geschrieben:

    Ein Termin muss mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Was angemessen ist, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ist immer von dem Einzelfall abhängig.

    So dürfte die Ankündigungsfrist bei einer Rauchmelderprüfung sicher kürzer sein, als bei einem Austausch von Wasserleitungen.

    Weiterhin kann die Ankündigungsfrist bei einem Rentnerehepaar sicher kürzer sein, als bei einem berufstätigen Single.

    Was dann angemessen ist, muss im E-Fall ein Richter entscheiden.

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    Ich wollte hier nur erfahren ob hier Fristen gewahrt wurden oder ob hier gegen ein Mieterrecht verstoßen wurde. Irgendwas muss es da ja geben, ansonsten könnten sie ja Morgens um 8 Uhr die Ankündigung in den Briefkasten werfen das ab 10 Uhr die Rauchmelder geprüft werden.

    Gesetze hierfür wirst Du vergebens suchen. Es gibt hier nur allgemeine Urteile hinsichtlich Wohnungsbesichtigungen. Hiernach wird allgemein von einer Frist von 4 Tagen ausgegangen, bzw. grundsätzlich von einer angemessenen Frist gesprochen.

    Bei einer Prüfung von Rauchwarnmeldern dürften sich die Ankündigungsfristen in einen ähnlichen Rahmen bewegen.

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    Und wenn ich schon Rechte als Mieter habe, dann wüsste ich schon gerne welche das in diesem Fall genau sind, völlig unabhängig davon ob ich davon Gebrauch mache oder nicht.

    Im Zweifel hast Du das Recht, den Termin mit entsprechendem Grund abzusagen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

    Wenn Du hiergegen vorgehen willst, dann nur mit anwaltlicher Hilfe.

    Das Zuwerfen von Türen ist keine Straftat.

    Du solltest die Störungen genau protokollieren (Tag/Uhrzeit) und dieses Protokoll dem Vermieter zukommen lassen.

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    Die Energie des gewaltsamen schließens entläd sich in der ganzen Wohnung und auf das Mauerwerk , weshalb schon etliche Risse mit Putzabflug entstanden sind

    Was sind denn das für Türen?

    Hallo,

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    Im Vertrag habe ich keine Kuendigungsfrist.

    Steht dort drin, dass es keine Kündigungsfrist gibt, oder gibt es im Mietvertrag einfach nur keinen Hinweis auf Kündigungsfristen?

    Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Ist nämlich letzteres der Fall, d.h. im Vertrag steht nichts zu Fristen, dann gilt automatisch die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Hier würde das Mietverhältnis dann tatsächlich erst zum 28.02.17 enden.

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    Ich habe gleich 4 Nachmieter gefunden.

    Das ist egal. Ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses wegen Nachmieterstellung gibt es nicht.

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