Zitat
Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?
Jein, es kommt hier auf den konkreten Fehler an.
In dem § 12 ergibt sich ein Kürzungsrecht, wenn die Abrechnung nicht nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig durchgeführt werden konnte.
Wurden die Verbrauchswerte beispielweise korrekt erfasst, aber durch einen kleinen Rechenfehler falsch umgelegt, ist der Vermieter aufzufordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.
Wenn die Verbrauchswerte nicht erfasst werden konnten (warum auch immer), kann der Vermieter logischerweise nachträglich nichts korrigieren, so dass sich ein Kürzungsrecht ergibt.
Das klassische Beispiel ist hier ein Defekt von Hauptzählern.
Ich persönlich denke einfach nicht, dass die Laien in deinem Haus in der Lage sind, alle Paragraphen der Heizkostenverordnung korrekt zu verstehen und hieraus die rechtlichen Konsequenzen zu erfassen. Wenn allein der "Flurfunk" behauptet, dass ein Kürzungsrecht bei Verstößen gegen die Heizkostenverordnung besteht, dann ist das nämlich falsch.
Wo liegt denn der konkrete Fehler?