Beiträge von Leipziger82

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    Ist jemanden sowas schon mal untergekommen ?

    Klar, warum einen teuren Handwerker bezahlen, wenn man über einen Hausmeister verfügt, der sich damit auskennt?

    Zitat

    Uns ist bekannt, dass Erneuerungen von Armaturen eigentlich vom Vermieter gezahlt werden müssen, da diese über 100€ gehen.

    Tatsache? Ich gehe jede Wette ein, dass ich das deutlich günstiger schaffe.
    Die billigsten Armaturen kosten im Baumarkt (oder Internet) knapp 20 €. Rechne ich dazu Stundenlohn, Anfahrt, etc. lande ich irgendwo bei 50-60 €

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    Es wird dort nirgends erwähnt, dass eine Nachbesserung zu erfolgen hat.

    Naja, dazu ist ja das Übergabeprotokoll dar. Man nimmt ja keine Mängel auf, ohne das sich hieraus eine Konsequenz ergibt.

    Aber wie gesagt: Da es nur eine E-Mail war, würde ich das ganze vermutlich aussitzen. Alternativ würde ich ihm anbieten, das Verschließen der Löcher zu bezahlen (Kann ja nicht mehr als 20 € kosten) und den Rest ablehnen.

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    Jedoch habe ich gelesen wenn man zu der Miete selber was dazu bezahlt, weil diese knapp über dem liegt was als angemessen gilt, kann man die Gutschrift behalten?

    Hier gibt es zwar ein Urteil des AG Kiel, allerdings ist das nicht bindend.

    Ansonsten stehen dem Amt selbstverständlich die Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen zu. Schließlich zahlen diese auch sämtliche Mietkosten

    Wenn es hier keine Mängel im Protokoll gibt und diese auch nicht versteckt sind, kann der Vermieter diese nun auch nicht mehr geltend machen.

    Zitat

    Gestern erhalte ich vom Vermieter per email eine Fristsetzung, die Mängel bis morgen 31.05. zu beseitigen.

    Per E-Mail? Praktischerweise kann man hier ja versehentlich auf "löschen" klicken und später behaupten, man hätte die E-Mail nie erhalten.
    Die Zustellung kann der Vermieter nicht nachweisen.

    Unabhängig davon ist die Frist zu kurz.

    Edit:

    In der Vereinbarung steht ja nur geschrieben, dass der Vermieter von der Durchführung der Schönheitsreparaturen befreit wird, oder?

    Da steht aber nichts davon, dass Du dafür verantwortlich bist, oder?

    Ansonsten würde ich hier mal nach einem Mietvertrag für die aktuelle Wohnung fragen, bzw. nach einem Schriftstück, auf welchem geschrieben steht, dass der alte Mietvertrag auf die jetzige Wohnung übergeht.

    @ Akkarin:

    Wie kommst Du denn darauf, dass der Vermieter hiermit keinen finanziellen Aufwand hatte?

    Eine Nachmietersuche samt Wohnungsbesichtigungen kostet einfach auch etwas Geld.

    Der TE hat einen gültigen Mietvertrag, aus welchem er - aus Kulanz - entlassen werden sollte.

    Selbst wenn der TE fristgemäß gekündigt hätte, wäre vielleicht noch die Miete für August fällig gewesen. So zahlt er nur die 300 €.
    Wo ist das Problem?

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    Hier gab es aber keine tatsächlichen Kosten, also auch keinen Schaden und Bearbeitungsgebuehren des VM gibt es nun mal nicht.

    Irgend so ein Wirtschafts-Futzi hat mir mal vorgerechnet, dass eine einzelne Wohnungsbesichtigung mit anschließendem Vertragsabschluss ca. 250 € kostet (Personalkosten, Benzin, PKW, etc.).

    Ich habe das in der Vergangenheit ähnlich gehandhabt. Wollte ein Mieter vorzeitig entlassen werden, dann durfte er dies tun, wenn er dafür eine Abstandszahlung geleistet hat.

    Das dürfte den rechtlichen Anforderungen kaum genügen. Entweder Du ignorierst das Schreiben, oder Du forderst den Vermieter auf, die gestiegenen Kosten nachzuweisen.

    Zitat

    lag bei vor zwei Wochen ungefähr in einem Briefumschlag auf der Treppe.

    das funktioniert sowieso nicht. Nach § 560 (2) BGB wäre die neue Miete erst ab dem 01.07. zu zahlen.


    Ich fand es unverschämt.

    Was ist daran denn unverschämt? Er ist auf die baulichen Besonderheiten der damaligen Zeit eingegangen.

    Auch von mir noch ein Hinweis:

    Du zahlst momentan eine Miete von 4,50 €/m².
    Angenommen, die Miete der Hausbewohner ist ähnlich gering, dann dürfte der Vermieter gar nicht genug Geld erwirtschaften, um hiervon große Sanierungen/Modernisierungen zu bezahlen. Dann liegt es auf der Hand, dass der Vermieter irgendwann die Miete erhöht.

    Ein Modernisierung kann im übrigen eine zusätzliche Mieterhöhung nach sich ziehen (§ 559 BGB).

    Ich wäre ehrlich gesagt froh, wenn ich für so eine geringe Miete wohnen könnte (Ich zahlen für meine Altbauwohnung fast das doppelte).

    Ansonsten auch von mir die Frage: Wenn es besser ausgestattete Wohnungen für diesen Mietpreis gibt, warum beziehst Du diese dann nicht einfach?

    Wenn der Vermieter eine Pauschalmiete erhöhen will, dann muss er dies Dir begründen.

    Theoretisch müsste er Dir die gestiegenen Kosten nachweisen.

    Zitat

    Dann könnte er auch auf 200€ pro Monat erhöhen und ich müsste zahlen?

    Wenn die Kosten nachweislich um 200 € gestiegen sind, ja.

    Zitat

    Das Gerät wurde vor meinem Einzug vom Vermieter installiert.

    Dann greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB.

    Zitat

    oder zählt dann anteilig die Kleinreparaturklausel?

    Anteilige Kleinstreparaturen gibt es nicht. Angenommen, es gibt eine Klausel, die 50 € beträgt, dann zahlst Du nur Rechnungen bis 50 €.
    Sobald eine Rechnung von 50,01 € vorliegt, musst Du gar nichts zahlen.

    Hallo,

    Mietverträge mit einem Kündigungsausschluss von 12 Monaten würde ich vielleicht unterschreiben, allerdings nicht für 36 Monate.
    Soweit kann man die Zukunft nicht planen.

    Der Satz mit dem Nachmieter ist wertlos. Klar, kannst Du einen Nachmieter suchen, allerdings verpflichtet sich der Vermieter mit der Klausel ja nicht, diesen auch zu akzeptieren.

    Weiterhin ist das Wort "geeignet" ein sehr dehnbarer Begriff.

    Ich würde hier mit dem Vermieter verhandeln. Vielleicht lässt er sich auch auf einen kürzeren Kündigungsverzicht ein.

    So ein Vertrag kann Sinn machen, muss aber nicht.

    Da die Mietanpassung anhand der Lebenshaltungskosten erfolgt, ist eine Aussage hinsichtlich Mieterhöhungen, wie ein Blick in die Kristallkugel.

    Es kann durchaus sein, dass die Miete jährlich um 2-5% steigt.
    Bei einem Mietspiegel und einem Ballungszentrum, wie München kann das Mieterhöhungspotential geringer ausfallen.

    Oder anders: Bei einem "normalen" Mietvertrag kann es sein, dass der Vermieter in den nächsten 10 Jahren gar nicht erhöhen kann, da es die Vergleichsmiete nicht hergibt.

    Bei einer Indexmiete kann ohne Rücksicht auf einen Mietspiegel erhöht werden.

    Es wäre hier zu wissen, wie die von Dir ausgesuchte Wohnung im Mietspiegel einzuordnen ist.

    Es gibt eine Instandhaltungspflicht für den Vermieter nach § 535 BGB.

    Er vermietet Dir eine Wohnung mit Kühlschrank und muss Dir folglich für die gesamte Mietzeit die Wohnung mit Kühlschrank überlassen.

    Ob er den Kühlschrank nur repariert oder einen neuen anschafft, ist seine Angelegenheit.

    OK, Telekom läuft via Internet.

    Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich lieber über die Telekom schaue und mir keinen Vodafone-Vertrag aufzwingen lassen will.

    Zitat

    Kabel Deutschland/Vodafone Mieter direkt ~10€, via HV 2,49€ monatlich.
    Telecolumbus ebenso.
    Natürlich nur die Grundversorgung, Zusatzpakete kosten extra. Hier sollte man ggf. prüfen.

    Bei uns damals nicht. Bei anderen Großvermietern, wie Vonovia und Co. ist das meines Wissens deutlich teurer, als 2,49 €

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