Fristlose Kündigung wegen unbewohnbarkeit der Wohnung nach Wasserschaden

  • Hallo liebe Froumsteilnehmer,

    In meiner jetzigen Wohnung gibt es einen Wasserschaden im Bad, deswegen müssen mehrere Wände herausgerissen werden und folglich ist die Wohnung für einen bisher los geplanten zeitraum von 2-3 Monaten unbewohnbar. Die Wohnungsgesellschaft bietet mir für diesen Zeitraum eine Ersatzwohnung an. Ist es mir trotzdem möglich den MIetvertrag fristlos zu kündigen?

  • Die Frage ist, ob die Wohnung tatsächlich unbewohnbar ist, oder nur fast.

    Ansonsten gibt es hierzu keine einheitliche gesetzliche Regelung, sondern nur Urteile.

    Ich denke mal, dass es möglich wäre, allerdings würde ich hierzu mal einen Fachanwalt für Mietrecht befragen

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    kommt ja irgendwie aufs Selbe raus, fristgerecht mit drei Monaten zu kündigen und dann für drei Monate auszuziehen oder frsitlos zu kündigen und für drei Monate auszuziehen. In deine Wohnung gehts du in beiden Fällen nicht zurück. Es sei denn es gibt einen Kündigungsverzicht.

    ich denke die Wohnungsgesellschaft wäre froh, wenn du denen anbietest das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden (Aufhebungsvertrag oder Kündigung). Dann müssen die sich wenigstens nicht um die Umzüge kümmern. Für dich wäre es allerdings ein Nachteil, weil du dann für deine sofortige Unterbringung verantwortlich wärest.

    Allerdings hat Leipziger schon recht. Wenn die Unbewohnbarkeit umstritten ist, d.h. die Wohnungsgesellschaft würde dich dort wohnen lassen und eine Campingtoilette ins Wohnzimmer stellen, dann stellt sich die Frage des Umzugs ohnehin nicht. Allerdings bleibt es dennoch relativ neutral für den Vermieter, da du für den Zeitraum ohne Bad und Baumaßnahmen die Miete auf nahezu Null mindern könntest.

    Hast du denn schon angeboten sofort auszuziehen?
    Weíßt du denn schon wo du wohne wirst?

    Gruß
    H H

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