ZitatKannst du sagen, ob bei einer einseitigen Erledigungserklärung ein ganz neuer Vortrag zulässig ist?
Leider nein.
ZitatWerden bei der Erledigung nur die Gerichtskosten geltend gemacht und nicht die Anwaltskosten?
Alles. Prozesskosten halt.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Mieter denn sonst den Anwalt des Klägers zahlen? Angenommen ich komme auf die Idee, dich wegen irgend einer Kleinigkeit zu verklagen, zahlst Du dann automatisch meinen Anwalt?
ZitatDie Vorlage des Mietvertrags, den der Mieter zwei Wochen später hatte.
Da könnte ich Dir ein paar Anekdoten aus meinem Verwalteralltag erzählen... Aktuell habe ich übrigens eine Räumungsklage gegen eine Mieterin laufen, die längst woanders wohnt.
Sie ist nur zu faul, die Schlüssel bei mir abzugeben. Die Wohnung ist scheinbar leer.
Nur weil ein anderer Mietvertrag existiert, heißt das nicht unbedingt, dass auch ein Schlüssel zurückgegeben wird.