Mieterakte

  • Hallo und guten Tag an alle,
    bin neu hier und meine Frage wäre:
    Habe ich das Recht in meine Mieterakte zu sehen ?
    Liebe Grüße


    Gute Frage, Manuel... Ich würde sagen: Nein, denn darin könnten ja auch interne Notizen sein.

  • Wenn sich der VM ganz privat eine Akte über den Mieter anlegt ist er nicht verpflichtet diese dem Mieter zur Einsicht zu geben/zeigen.


    Er braucht noch nicht mal zu erklären, dass bzw. ob er überhaupt eine Akte hat.

  • Vielen Dank !!!

    Ich habe eine Mieterhöhung bekommen die an mich gerichtet ist, bei Einzug habe auch nur ich den Mietvertrag unterschrieben.Als ich geheiratet habe zog meine Frau mit ein. Ich glaube mich erinnern zu können das es einen Mietvertragsnachtrag gab das meine Frau auch Mieter wird, bin mir aber nicht sicher.

    Eine Mieterhöhung muß ja an alle Mieter gerichtet sein. Ob meine Frau auch Mieter ist erfahre ich nur ob ein Nachtrag existiert. Sollte das der Fall sein wäre die Mieterhöhung ungültig. Deshalb meine Frage nach Akteneinsicht.

    Ich habe aber schon ein paar mal die neue Miete bezahlt, da mir das erst jetzt aufgefallen ist.

    LG

  • Hallo Manuel,

    ist ja nett, hast deinen eigenen Papierkram nicht im Griff und hoffst jetzt eine eigentlich korrekte Mieterhöhung für ungültig zu erklären, weil Sie nicht an deine Frau gerichtet war.

    Wegen Mietern wie dir basiert das allgemeine Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern leider auf Misstrauen.

    Gruß
    H H

  • Zitat


    Ich habe aber schon ein paar mal die neue Miete bezahlt, da mir das erst jetzt aufgefallen ist.

    Was heißt denn " ein paar mal"? Wenn Du mindestens 3 mal vorbehaltlos die neue Miete gezahlt hast, dann ist das auch eine Zustimmung.

    Ansonsten hast Du keinen Anspruch auf eine Einsicht in deine Mieterakte.

    Wenn es hier einen Nachtrag gab, dann müsstest Du doch auch ein Exemplar erhalten haben, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Ich glaube mich erinnern zu können das es einen Mietvertragsnachtrag gab das meine Frau auch Mieter wird, bin mir aber nicht sicher.

    Demnach gab es auf Deinem Mietvertrag keinen sog.Nachtrag und es gilt der MV den Du hast. Die Mieterhöhung ist m.E. gültig.

    Übrigens, glauben hilft evtl. in der Kirche. Im M/VM-Verhältnis sind nachweisbare Fakten wichtig.

  • Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG

  • Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG


    Wenn du mich fragst, eine sinnlose Veranstaltung. Sollte dich der Vermieter aus zustimmung verklagen, werden solche Punkte im Rahmen der Verhandlung geklärt, und ab wann dann die neue Miete gilt.
    Da man grundsätzlich mal davon ausgehen sollte, das so etwas eh in einem Vergleich endet, wird jeder anteilig seine Kosten tragen, vom Stress mal abgesehen, und es nicht ganz unwahrscheinlich das allein das schon wesenstlich mehr sein wird als wenn man einer berechtigten Erhöhung gleich zugstimmt hätte.
    Soweit zur Praxis. Alles andere ist Theorie, die gerade schlechte Anwälte finanziell aufrecht hält. Aber bitte, einer muß es ja tun, solange ich das nicht bin, ist es mir sehr recht.

  • Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht.


    Das und Mieterakteneinsicht sind ja wohl zweierlei...:rolleyes:

  • Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG

    Hättest du nicht dazu gleich Deine Frau fragen können, sie wird doch auch wissen ob sie im Mietvertrag aufgenommen wurde.
    Es sind nun mal wichtige Details die man sich merken soll.:confused:

  • Zitat

    Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    Es geht doch nicht um den Beleg.

    Man musst doch wissen, ob man einen Nachtrag zum Mietvertrag unterschrieben hat?

    das sind doch elementare Dinge, die man sich merken sollte.

    Zitat

    Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht.

    Du gehst erst zum Anwalt bevor Du den Vermieter um Auskunft ersuchst?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hi,

    war heute morgen beim RA. Ich habe gegenüber dem Vermieter einen Auskunftsanspruch ob meine Frau Mieter ist oder nicht. Es kann ja mal, wie bei mir, ein Beleg verlorengehen.

    LG

    Jetzt ist bereits ein Anwalt involviert.
    Was willst du denn erreichen?

    Wenn deine Frau Teil der Mietparteien ist die Mieterhöhung nur an dich gegangen und nicht rechtsgültig, wenn der Mieter sie nicht anerkennt, was du ja bereits getan hast, in dem du die erhöhte Miete bereits zahlst. Bestenfalls wird die Mieterhöhung erneut zugestellt und du zahlst sie mit einer Verspätung.

    Wenn deine Frau nicht Mitmieter ist, hat sich die Sache ohnehin erledigt.

    Da hast du dich ja in eine tolle Lage manövriert. Bestenfalls sparst du für ein paar Monate die Mieterhöhung, gibst das Geld aber dem Anwalt. Was du auf jeden Fall geschafft hast, ist dass du deinem Vermieter gezeigt hast, welche Mieter ab jetzt nur noch mit der Kneifzange angefasst werden sollten.

    Ich muss mal doof fragen: zahlst du den Anwalt selbst oder zahlen wir den?

    Gruß
    H H

  • Es stellt sich auch die Frage, ob die Aussage des Anwalts korrekt ist?

    Es ist ja ein altbekanntes Problem, dass der normale Bürger alles glaubt, was ein Anwalt erzählt. Erst wenn man sich näher mit der Materie beschäftigt, bekommt man mit, wie schlecht es teilweise mit dem Fachwissen der hiesigen Anwälte aussieht.

    Der Vermieter wird sicher Auskunft geben, im Zweifel aber vielleicht erst im Zuge einer Klage gegen den Fragesteller, wenn er der Mieterhöhung nicht zustimmt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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