Wenn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist, dann kann selbstverständlich die Miete gemindert werden.
Ich würde mir aber gut überlegen, ob das Sinn macht. Du kannst hier nicht pauschal die Monatsmiete mindern, sondern musst die Beeinträchtigungen auf den Tag genau ermitteln.
Wenn es sich um Beeinträchtigungen von 3-5 Stunden handelt und dann auch nur aller 3 Tage, bewegt sich eine Minderung ggfs. nur im einstelligen €-Bereich.
Da Du diese Ausfälle aber genau protokollieren und dem Vermieter mitteilen musst, stehen hier Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.
Noch etwas: Da die Probleme schon seit 3 Jahren bekannt sind und Du damit lebst, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dein Minderungsrecht verwirkt ist.