Beiträge von Leipziger82

    Das Problem ist, dass Du den Schimmel bereits beseitigt hast und somit dem Vermieter gar nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, die Ursache des Schimmels zu ermitteln.

    Eine Mietminderung kann aktuell ausgeschlossen werden.

    Fristlose Kündigungen aufgrund von Schimmel sind nur dann möglich, wenn die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen unbewohnbar ist. Hierzu würdest Du einen Nachweis vom Gesundheitsamt benötigen.

    Wie sieht es bei Dir mit dem Heiz- und Lüftungsverhalten aus?

    Ich habe beruflich und privat einen guten Kontakt zu verschiedenen Mietervereinen, bzw. dessen Angestellten und kann das auch heute nicht bestätigen.

    Ausnahmen bestätigen die Regel. bei den meisten Schreiben, die ich heutzutage auf dem Tisch liegen habe, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

    Das Thema Anwalt ist der nächste Aspekt: Welcher halbwegs erfolgreiche Anwalt hat es nötig, nebenberuflich noch für den Mieterverein tätig zu werden?

    Letztendlich muss das jeder für sich entscheiden. Mit dem Thema Haftung des Mietervereins sollte man sich allerdings auf jeden Fall beschäftigen.

    Siehe hier: Beratung Mieterverein

    Und nein, es geht nicht ums Prinzip, ich habe schon meine Gründe für die Fragestellung hier.

    Allerdings muss ich Ihnen diese nicht erläutern.

    Genau das ist das Problem. Natürlich kann man dich nicht zwingen, dass die eigentliche Problematik zu erörtern.

    Wenn Du diese Frage relativ pauschal stellst, erweckt das bei dem einen oder anderen natürlich den Eindruck, es geht um das Prinzip. Hier gibt es sicher einige Vermieter, die von Kleinkriegen innerhalb der Mieterschaft ein Lied singen können.

    Eine Frage kann hier viel eindeutiger beantwortet werden, wenn der genaue Sachverhalt bekannt ist. Vielleicht ist der Garagenmieter ein Stadtbekannter Pyromane? Nur als Beispiel.

    nur kurz als kleine Anmerkung, da hier und in anderen Threads gern mal das Stichwort Mieterschutzbund fällt.

    Dieser Verein gilt bei vielen Mietern als Gottähnliche und unfehlbare Institution, die gern den Kampf gegen den bösen Vermieter aufnimmt.

    Ich für meinen Teil (ich bin auch Mieter) würde niemals den Mieterschutzbund empfehlen. Die klassische Beratung wird in der Regel nicht durch Anwälte durchgeführt, sondern von den Angestellten dieser Vereine.

    Wenn man sich generell mal mit dem Thema Vereinsarbeit beschäftigt, lernt man einiges über die finanzielle Situation selbiger. Oder anders: Ein Mitarbeiter des MSB wird dort nicht reich. Dementsprechend haben diese Vereine natürlich massive Probleme bei der Suche nach Mitarbeitern, was dann zwangsläufig zu Lasten der Qualität dieser geht. Es ist nicht selten, dass man dort auf Quereinsteiger oder Umschüler trifft. Ich spreche hier aus Erfahrung.

    Eine Klassische Mietrechtsversicherung bekommt man für ca. 90 € im Jahr und wird hierdurch automatisch von Fachanwälten vertreten. Für den MSB zahlt man teilweise auch 70-80 € im Jahr.

    Der wichtigste Aspekt bezieht sich auf die Anwaltshaftung. Bei einer Falschberatung des Mietervereins haftest Du selbst (BGH, Az.: VIII ZR 102/06), bei einer Falschberatung durch einen Anwalt nicht.

    Insbesondere bei solch heiklen Fällen, wie Geruchsbelästigungen würde ich doch eher eine professionelle Meinung einholen, d.h. vom Fachanwalt für Mietrecht.

    Diese Klausel müsste im Mietvertrag stehen, und das in gültiger Form.

    Nein, muss es nicht.

    Laut BGH, Urteil v. 14.1.2009, VIII ZR 71/08 gilt eine zusätzliche Vereinbarung im Übergabeprotokoll als Individualvereinbarung ist somit bindend.

    Da das Übergabeprotokoll auch nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt, könntest Du hier sogar wirksam starre Fristen und Endrenovierungen vereinbaren.

    Meiner Meinung nach könnte die Vereinbarung im Protokoll wirksam sein. Je nach dem, was für Reparaturen anstehen, könnte sich aber ein Gang zum Fachanwalt lohnen.

    Es gibt einen anderen

    externen Eingang für Garagen-Mieter, nochmal explizit


    erwähnt.

    Das kann schon sein. Gibt es aber eine vertragliche Vereinbarung, dass der Garagenmieter ausschließlich diesen Eingang nutzen soll? Das ist alles spekulativ.

    Nochmal: Hierüber entscheidet der Vermieter/Eigentümer. Wenn der Vermieter den Zugang durch das Treppenhaus gestattet, kann der Fragesteller hier gar nichts dagegen tun.

    OK, ich wollte darauf hinaus, dass evtl. auch dritte Personen die Garage betreten können und hier dann auch in das Treppenhaus kommen.

    Da die Garage aber verschlossen ist, besteht hier keine Gefahr.

    Noch mal als Gedankenspiel: Was wäre denn, wenn der besagte Stellplatzmieter nun auch eine Wohnung anmietet? Hier geht es meiner Meinung nach nur um das Prinzip.

    Die Forderung für 2015 ist nicht verjährt, sondern verfristet, so dass der passende Paragraph nicht der § 214 BGB, sondern der § 556 (3) BGB ist.

    Im ersten Schritt würde ich die Abrechnung mal prüfen. Gern kannst Du diese auch anonymisiert hier hochladen.

    Die Vermieterin wird hier keine Chance haben, das Geld einzutreiben, sofern die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. Wie Du nun mit deinem Gewissen umgehst, kann Dir keiner beantworten.

    Um persönliches Empfinden geht es hier gar nicht. Grundsätzlich ist es so, dass der Eigentümer über die Nutzung seiner Anlage entscheidet.

    Da Du nur eine Wohnung und nicht das Treppenhaus angemietet hast, besteht deinerseits keinerlei Einflussnahme.

    Wenn der Vermieter dem Stellplatzmieter gestattet, das Treppenhaus zu nutzen, musst du damit leben.

    Das Argument der Sicherheit halte ich für überzogen. Nach deiner Meinung sind die Hausbewohner gesetzestreu und die Stellplatzmieter kriminell?

    Eine wirkliche Sicherheit hast Du da nicht.

    Wie kommt der Stellplatzmieter in die Garage? Ist der eigentlich vorgesehene Zugang abgeschlossen?

    Jede Versicherung holt sich das Geld vom Verlierer zurück.

    Hier geht es aber darum, dass der TE seinen Mietvertrag und die Abrechnungen anwaltlich prüfen lassen möchte. Hier gibt es also keine beklagte Partei, bei welcher man sich das Geld zurückholen kann.

    Solche simplen Dinge, wie "prüf mal, ob mein Mietvertrag richtig ist", bzw. wo es nicht einmal einen zwingenden Verdacht gibt, dass etwas falsch ist, sind bei den Versicherungen nicht gern gesehen.

    Hier hilft nur der Blick in den Mietvertrag, bzw. in die Abrechnungsunterlagen.

    Was ist denn hinsichtlich der Treppenhausreinigung vereinbart?

    Wenn nicht vereinbart ist, dass Fenster gereinigt werden, dann muss dies auch nicht gemacht werden. Dein Anteil von 88 € im Jahr ist auch nicht so viel. Da zahlen einige meiner Mieter mehr (mit Fensterreinigung).

    Ansonsten ist Kaminkehrer/Schornsteinfeger ein teilweise irreführender Begriff.

    Dieser beinhaltet nicht nur das Reinigen des Kamins, sondern generell alle Abluftanlagen (Badlüfter). Weiterhin führt dieser auch Immissionsschutzmessungen an Heizungsanlagen durch.

    Eine Antwort hierauf kann Dir aber nur der Vermieter geben.

    3.Reinigungsmaterial. Ist hier mit "Reinigungsmaterial" das Putzmittel für das Treppenhaus gemeint? Ist es nicht bereits in der Hausreinigung inbegriffen ? Muss ich dafür aufkommen?

    Gleiches, wie oben. Die Frage kann nur der Vermieter beantworten. Letztendlich ist es aber egal, ob Reinigung und Putzmittel zusammen abgerechnet werden oder hier eine Trennung vorgenommen wird.

    Das ganze muss aber anhand der Rechnungen des Reinigungsunternehmens hervorgehen.

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