Beiträge von Leipziger82

    Er begründet das damit, das die Wohnung nicht hätte ohne Stellplatz vermietet werden können und beruft sich auf § 1 des Mietvertrages, wo es ja heißt, 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.

    Der § 1 wurde offensichtlich nicht geändert, so dass der neue Vermieter recht hat.

    Ausschlaggebend ist aber der Mietpreis auf Seite 3. Wenn dieser gestrichen wurde, dann ist der Stellplatz kostenfrei, d.h. für 0,00 € vermietet.

    Der neue Eigentümer kann hier keinerlei Kosten geltend machen.

    Auf der anderen Seite findet auch eine offizielle Abnahme und Übergabe durch den Vermieter statt.

    Wenn das Offiziell ist, kannst Du gar nicht mehr für Schäden haften. Wie willst Du solche verursachen, wenn Du gar keinen Zugang zur Wohnung hast?

    Interessant wird der Aspekt der Betriebskosten, insbesondere der Heizkosten. Hier wäre darauf zu achten, dass Ihr sämtliche Zähler ablest und diese auch vom Vermieter mittels Unterschrift bestätigen lasst.

    Die Frage ist, ob der Untermietvertrag dadurch automatisch unwirksam ist. Ich vermute mal nicht.

    Theoretisch hast Du lediglich einen Vertrag mit dem Untervermieter und nicht mit der Wohnungsgesellschaft. Stimmt diese der Untervermietung nicht zu, ist hiervon nur das Vertragsverhältnis Gesellschaft - Hauptmieter betroffen.

    Der Untermietvertrag wird bis dato weiterhin erfüllt.

    Unabhängig davon: Gemäß § 553 BGB kann dein Untervermieter von der Gesellschaft die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Die Gesellschaft kann diese Untervermietung also nicht pauschal verbieten.

    Eine fristlose Kündigung wäre nur dann möglich, wenn ein schwerwiegender Verstoß deines Untervermieters gegen den Untermietvertrag vorliegen würde.

    Da kannst Du gar nichts machen, außer den Stellplatzvertrag fristgemäß kündigen und bis dahin die Miete zahlen.

    Angenommen, Du mietest eine Wohnung im 4. OG an und stellst hinterher fest, dass Du es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffst, in die Wohnung zu kommen, hast Du ja auch kein Rücktrittsrecht.

    Nur am Rande: Handelt es sich um einen Neubau, der in den letzten Jahren errichtet wurde? Wenn ja, geben die Landesbauverordnungen entsprechende Mindesthöhen von Stellplätzen vor. Solange Ihr also keinen Monster-Truck oder einen LKW fahrt, sollte jedes handelsübliche Fahrzeug dort reinpassen.

    Aber wir sind beide Berufstätig und können deshalb keine 4 Mal lüften.

    Müsst Ihr auch nicht. Wenn Ihr den ganzen Tag nicht daheim seid, dann reicht 2x Lüften völlig aus.

    Wenn man meinem Wecker mit Thermometer vertrauen schenken kann, ist die Temparatur nie über 13 Grad, auch wenn wir die Heizung hoch gestellt haben.

    Das verstehe ich nicht. Welche Temperatur ist nie über 13°C?

    Solch ein Thermometer, bzw. Hygrometer sollte man immer in die Mitte des Raums stellen, um halbwegs korrekte Ergebnisse zu bekommen.

    Wir haben nun ein weiteres Mal den Schimmel entfernt und mit Schimmelblocker versehen.

    Vergiss diese Schimmelblocker, wenn der Schimmel gar nicht richtig beseitigt wurde. Hier muss die Tapete entfernt und der Untergrund entsprechend bearbeitet werden.

    Da er vermutlich nicht einlenken wird, werden wir schauen, ob wir einen preiswerten Gutachter bekommen, der die Schuldfrage klärt.

    Vergiss das mit dem Gutachter. So ein Gutachten ist nichts wert. Ihr braucht ein unabhängiges Gutachten. Wenn ich einem Gutachter ein paar Scheinchen zustecke, dann schreibt dieser alles in den Bericht, was ich will.

    Habt ihr denn eine Empfehlung, wie man weiter vorgehen könnte?

    Ich würde hierzu einen Fachanwalt für Mietrecht befragen.

    Zunächst: 20€ im Monat finde ich heftig. In meinem Verwaltungsbestand zahlt der Mieter ca. 8€ im Monat.

    eine Kostenpauschale von 20,- EUR monatlich wurde auf jeden Mieter umgelegt.

    Wie ging das von statten? Theoretisch wäre hier ein Nachtrag zum Mietvertrag notwendig gewesen, bzw. die Ankündigung einer neuen Betriebskostenart.

    Theoretisch hast Du einen Vertrag mit dem Vermieter. Was die Hausgemeinschaft beschließt, hat keinen Einfluss auf deinen Mietvertrag.

    Grundsätzlich solltest Du erst einmal schauen, ob deine Gemeinde überhaupt eine solche Steuer verlangt.

    Selbiges gilt für Befreiungen. Bei der Zweitwohnsitzsteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer, d.h. entsprechende Steuerbefreiungen und Ausnahmeregelungen werden von der Gemeinde festgelegt.

    Die gängigsten Befreiungen betreffen Auszubildende, die aus Gründen der Ausbildung vorübergehend woanders untergebracht sind, sonst aber bei den Eltern wohnen.

    Achso: Wenn Du hinter schwedischen Gardinen sitzt, zahlst Du für dieses 5m²-Appartement auch keine solche Steuer.

    Wenn er mir bei der Wohnungsübergabe keine Mängel nennt und mir auch nirgendwo aufschreibt, dann nimmt er die Wohnung ordnungsgemäß entgegen.

    Das ist Auslegungssache. Er hat einerseits keine Mängel benannt, andererseits aber auch nicht festgehalten, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde.

    Scheinbar gibt es hier nur ein Protokoll über Schlüssel und Zählerstände.

    Der Schritt zum RA ist der richtige.

    Mich stört an dieser Sache, dass er ein Übergabeprotokoll machen möchte.

    Das ist eigentlich üblich.

    Oder etwas wie z.B. Fußboden (Laminat) ist beschädigt, was aber bereits beim Einzug war...

    Das ist genau Euer Problem. Da es kein Übergabeprotokoll gibt, könnt Ihr gar nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei Mietbeginn bestand.

    Wie verhält es sich, wenn ich bei Punkte im Protokoll anderer Meinung bin. z.B. Der Vermieter sieht etwas als Mangel an, was ich anders sehe.

    Dann endet das vermutlich in einem Rechtsstreit. Deswegen von mir auch der Tipp, wenigstens zu streichen.

    Handelt es sich hier tatsächlich nur um eine Verwechslung? Wurde dir das so bestätigt?

    Wenn es sich um eine Verwechslung handelt, ist die Sache doch eindeutig: Widerspruch.

    Nur als Gedanke: Kann es sein, dass es sich bei der ersten Abrechnung nur um das Frischwasser handelt, der zweite Bescheid aber ergänzend das Abwasser und Niederschlagswasser beinhaltet?

    Ohne Kenntnis der Abrechnung, bzw. der beiden Bescheide lässt sich hier keine Aussage treffen. Bitte mal anonymisiert (alle persönlichen Daten schwärzen) hier hochladen.

    Es ist auch dem Mietvertrag nicht zu entnehmen, dass Ihr eine unrenovierte Wohnung übernehmt? Schlecht....

    Das Mietverhältnis endet zum 28.02.2018. Verweigert der Vermieter die Abnahme, dann werft Ihr die Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein.

    Wenn im Mietvertrag geschrieben steht, dass Ihr bei Auszug malern müsst, dann wäre dies unwirksam und Ihr müsst gar nichts machen.

    Aber: Wenn Ihr Mustertapete oder farbige Wände habt, dann müsst Ihr streichen, da dies als Beschädigung gilt.

    Unabhängig zu Rechtslage: Ich würde vermutlich einen Eimer Farbe kaufen und die Wohnung streichen. Das kostet Euch zwar einen Samstag, erspart Euch im Zweifel aber hinterher eine Menge Ärger.

    Wie sieht denn hier die Vertragsgestaltung aus? Bezieht sich dein Vertrag auf die gesamte Wohnung oder nur auf ein Zimmer zzgl. Nutzung der gemeinschaftlichen Räume?

    Ist ersteres der Fall hättest Du den Nachmieter ablehnen können. Dafür ist es jetzt aber auch zu spät.

    Was mich aber noch mehr irritiert:

    ich habe bis vor einer Weile eine 2er-WG bewohnt.

    Also wohnst Du da gar nicht mehr? Oder anders: Wie möchtest Du eine Miete mindern, wenn Du gar keine mehr zahlst?

    Zu dem Schimmel an den Fenstern und auf den Fugen äußere ich mich aus der Ferne nicht. Das kann man nicht beurteilen.

    Zum Schimmel in der Kabine ein paar Worte: Raufasertapete hat einen Holzanteil, welcher sich aufgrund der Nässe in der Kabine natürlich vollsaugt.

    Wenn ich mir die Bilder so anschaue, wird die Tapete nicht nur feucht, sondern zwangsläufig sogar nass. Diese Nässe bekommt Ihr durch Lüften vermutlich gar nicht aus der Tapete heraus.

    Theoretisch müsste die Tapete entfernt, und die Wand verputzt werden.

    Jedoch fällt auf, dass die Übergänge von Decke zur Dachschräge immer klamm feucht sind - sprich die Feuchtigkeit geht nicht raus.

    Wenn ich die Bilder korrekt erkenne, kann die Luft in dem Bereich auch gar nicht vernünftig zirkulieren.

    Kündigungen von Mietverträgen müssen von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.

    Wenn Du mit i.A. im Namen aller Mieter unterzeichnest, musst Du natürlich eine Bevollmächtigung nachweisen und der Kündigung beifügen.

    Wenn Du das nicht gemacht hast, ist die Kündigung unwirksam. Folglich verschiebt sich dann die Kündigungsfrist um einen Monat.

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