Haftung bei Schäden mit Nachmieter?

  • Hallo zusammen! Ich bin neu hier und hoffe, das ist die richtige Rubrik für mein Thema.

    Folgendes hat sich ergeben: Aufgrund meiner beruflichen Situation werde ich am 1.3. aus meiner aktuellen Wohnung ausziehen. Da ich das auch erst Ende Januar erfahren habe, habe ich meinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.4. gekündigt. Ich habe daraufhin beim Vermieter angefragt, ob er mit einem Nachmieter einverstanden ist. Dies war er auch und mittlerweile hat der Nachmieter mit ihm einen Vertrag zum 1.4. unterschrieben. Das Datum war auch mit ihm vorher so vereinbart, weil ich gerne etwas Überschneidungszeit beim Umzug wollte.

    Nun fragt mich der Nachmieter, ob es für mich in Ordnung wäre, dass er bereits am 15.3. einzieht, er würde dabei auch die Hälfte der Miete für den März übernehmen. Prinzipiell habe ich an dieser Stelle nichts dagegen, immerhin reichen mir 2 Wochen für den Umzug auf alle Fälle und ich könnte mir nochmal ein paar hundert Euro sparen. Der Nachmieter hatte diesbezüglich wohl direkt den Vermieter beim Unterschreiben des Vertrags gefragt, wobei dieser meinte, sofern es für mich in Ordnung wäre, hätte er da auch kein Problem. Die Abnahme sowie Übergabe der Wohnung würde dann durch den Vermieter selbst am entsprechenden Tag geschehen und der Nachmieter würde die Hälfte der Miete an mich zahlen, ich den gesamten Wert an den Vermieter.

    Auf jeden Fall hat sich für mich nun die Frage ergeben, wer für Schäden an der Wohnung haften würde, die in die im Zeitraum vom 15.3. bis 31.3. zustande kommen würden. Immerhin bin ich offiziell Mieter bis Ende März. Auf der anderen Seite findet auch eine offizielle Abnahme und Übergabe durch den Vermieter statt. Sprich, sollte in dem Zeitraum beispielsweise etwas kaputt gehen, wüsste der Vermieter ja, dass der Schaden durch den Nachmieter aufgekommen ist und nicht durch mich.

    Gibt es hierzu eine rechtskräftige Regelung? Oder muss man da auf normalen Menschenverstand hoffen? Wäre es z.B. rechtskräftig, eine Art "Übergabedokument" anzufertigen, in dem geschrieben steht, dass der Nachmieter ab dem 15.3. für Schäden in der Wohnung haftet?

    Über Antworten/Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

    Euer sherlock

  • Auf der anderen Seite findet auch eine offizielle Abnahme und Übergabe durch den Vermieter statt.

    Wenn das Offiziell ist, kannst Du gar nicht mehr für Schäden haften. Wie willst Du solche verursachen, wenn Du gar keinen Zugang zur Wohnung hast?

    Interessant wird der Aspekt der Betriebskosten, insbesondere der Heizkosten. Hier wäre darauf zu achten, dass Ihr sämtliche Zähler ablest und diese auch vom Vermieter mittels Unterschrift bestätigen lasst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn du vor Einzug des Nachmieters die Mietsache vorzeitig an den Vermieter zurückgibst mit Übergabeprotokoll die Miete aber bis Mietende entrichtest und mit dem Nachmieter ausgleichst, sollte dem nichts entgegen stehen, der Vermieter kann dann zeitgleich die Übergabe mir dem Nachmieter machen.

    Frag doch mal den Vermieter ob er sich damit anfreunden kann?

    Gruß

    BHShuber

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