Beiträge von Leipziger82

    Egal, ob der Herd angemietet ist, oder auch nicht. Die Kosten der Herdreparatur kann er Dir nicht weiterbelasten.

    Es gibt hier zwei Optionen:

    • Der Herd gehört zum Mietvertrag (davon ist auszugehen), so dass der Vermieter die Reparaturkosten vollständig trägt
    • Der Herd ist dein Eigentum, folglich ist der Vermieter gar nicht berechtigt, einen Auftrag hierfür auszulösen

    Die Kleinstreparaturen betragen hier allem Anschein nach mehr als 200 € und sind folglich von Dir nicht zu bezahlen. Die Höhe der Grundsteuer erscheint mir auch etwas hoch.

    Ansonsten hat das mit einer Betriebskostenabrechnung gar nichts zu tun.

    Hallo,

    hat er dies tatsächlich nur vergessen oder gab es eine rückwirkende Neuberechnung der Gemeinde?

    Wenn er es nur vergessen hat, dann hat er Pech gehabt. Die Kosten kann er rückwirkend nicht geltend machen. Du solltest den Kosten folglich widersprechen.

    Eine Neuberechnung der Gemeinde könnte der Vermieter aber geltend machen. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

    1) Sollte in diesem Einzelfall die Reparaturkosten höher sein als 100,- €, muss der Vermieter alles tragen oder ich 100,- € und der Vermieter den rest ?

    Wenn die Kosten mehr als 100 € betragen, zahlst Du gar nichts. Der Vermieter kann die Kosten nicht aufteilen. Sobald die Rechnungssumme 100,01 € beträgt, ist die Klausel hinfällig.

    Ich habe ein Schreiben meines Vermieters hierzu bekommen, worin er schreibt: " ..... dass die Kosten nicht durch uns zu tragen sind und getragen werden" (Mit der "Empfehlung", den Schaden meiner Versicherung zu melden.) Ist das so rechtens ?

    Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet. Warum er hier die Kosten jetzt schon ablehnt, ist mir unklar.

    (D)eine Versicherung wird hier auch keine Regulierung vornehmen. Weder handelt es sich um Hausrat, noch um einen Schaden, der durch Fahrlässigkeit o.ä. entstanden ist.

    Hallo,

    wenn der Vermieter hier über einen längeren Zeitraum als 12 Monate abrechnet, dann liegt ein formeller Fehler vor. Das wäre dann damit gleichzusetzen, als hättest Du gar keine Abrechnung erhalten.

    Das heißt wiederum für dich, dass der Vermieter keine Nachzahlungen aus 2016 mehr verlangen kann, da die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. Er hätte Dir eine formell wirksame Abrechnung bis zum 31.12.2017 zukommen lassen müssen.

    Siehe auch Formelle Fehler Betriebskostenabrechnung

    Korrekturen für das Jahr 2017 kann der Vermieter machen, auch wenn diese zu deinen Ungunsten ausfallen. Schließlich ist die Abrechnungsperiode noch nicht abgelaufen. Bis zum 31.12.2018 könnte der Vermieter also noch korrigieren.

    Auch ab dem 01.01.19 könnte theoretisch noch eine Korrektur erfolgen, diese darf dann aber nicht zu deinen Ungunsten sein.

    Ich bin ziemlich sicher, dass hier irgendwas nicht richtig ist. Und ich ggf. für einen anderen Mieter einen Raum mitbezahlt habe.

    OK, ob hier etwas falsch ist, kann durchaus sein. Was aber nicht sein kann, ist, dass Du für einen anderen Mieter zahlst.

    Der Heizkostenverteiler misst nur die Wärme, die von diesem Heizkörper abgegeben wurde. Er kann nicht die Wärme eines anderen Heizkörpers messen.

    Es kann auch durchaus sein, dass das Heizkörperventil defekt ist, d.h. der Heizkörper hat auch Wärme abgegeben, obwohl das Thermostat auf "0" stand.

    Ich würde hier einen schriftlichen Widerspruch einreichen.

    Hallo,

    hast Du denn mal ein Hygrometer aufgestellt und die Luftfeuchte in den Räumen geprüft? Wenn sich Wasser an den Fenstern niederschlägt, dann wird dieses zwangsläufig aus der Luft kommen.

    Wie lüftet Ihr denn?

    Schlafzimmer, Küche und Bad sind genau die Räume, in denen die Luftfeuchte immer am höchsten ist.

    Warum lässt Du denn die Heizungen aus? Die Kombination aus Kälte und hoher Luftfeuchte öffnet dem Schimmel Tür und Tor.

    Wasser sammelt sich nur dann an Wänden und Fenster an, wenn der Taupunkt unterschritten wird.

    Als einfache Faustregel: Je kühler die Luft ist, desto weniger Wasser kann sie speichern. Das Wasser, das nicht gespeichert werden kann, legt sich an der kältesten Stellen des Raums nieder. In dem Fall am Fenster.

    Siehe auch hier

    Noch als Hinweis: Wenn der Vermieter auch hilfsweise ordentlich gekündigt hat, wird der Versuch, das Geld rückwirkend vom Jobcenter zu erhalten, vermutlich ins Leere laufen.

    Diese Kosten werden nur übernommen, um eine drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Es kann hier allerdings nur eine fristlose Kündigung geheilt werden. Die ordentliche Kündigung hat dann weiterhin Bestand.

    Oder anders ausgedrückt: Selbst wenn das Jobcenter zahlt, wird er aus der Wohnung raus müssen. Solche Spielchen macht das Jobcenter in der Regel nicht mit

    Letztendlich heißt es aber: "Versuch mach Klug"

    Der Vermieter kann aber natürlich nicht selbst das Schloss tauschen. Das ganze nennt sich nämlich verbotene Eigenmacht

    In den Mietverträgen ist tatsächlich eine Umlage der Müllkosten nach Personen vereinbart?

    Theoretisch könnt Ihr die Personenanzahl Eurer Wohnung ändern, so dass Ihr nicht dauerhaft für 5 Personen zahlen müsst.

    Ein großes "Aber": Bei einer Umlage nach Personen in Verbindung mit einem Leerstand könnt Ihr nicht einfach "0" Personen angeben. Vielmehr müsst Ihr hier eine Durchschnittsbelegung der Wohnung als Grundlage nehmen.

    Handelt es sich beispielsweise um eine 4-Raumwohnung mit 90m², dann müsstet Ihr 4 Personen angeben.

    Ansonsten verweise ich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wenn von einem 3-Familienhaus plötzlich 5 Bewohner wegfallen, sollte geprüft werden, ob die Anzahl der Tonnen reduziert werden müssen/sollten.

    Ansonsten tragt Ihr wie Grace schon schrieb, sämtliche Betriebskosten. Ihr könnt nichts davon auf andere Mieter umlegen.

    Das ist leider nicht möglich. Die allgemeine Rechtsprechung sagt nur, dass Du Raumtemperaturen zwischen 18°C und 21°C in deiner Wohnung erreichen musst.

    Solange Du dies - egal wie oft und viel Du heizt - erreichst, besteht kein Mietminderungsgrund.

    Wie wird das Gebäude denn eigentlich mit Wärme versorgt? Erfahrungsgemäß steigt der Preis pro Einheit an Heizenergie, je leerer ein Haus ist.

    Grundsätzlich ist es so, dass eine defekte Steckdose zu den sogenannten versteckten Mängeln gehört, die bei der Abnahme schwer festzustellen sind und folglich auch nachträglich geltend gemacht werden können.

    Hier ist auch kein Nachweis über eine Beschädigung Eurerseits nötig. So eine Steckdose geht schon mal durch den dauerhaften Gebrauch kaputt und fällt dann unter eine Kleinstreparaturklausel.

    Es stellt sich aber die Frage, wie der Vermieter nachweisen will, dass der Defekt nicht durch den Neumieter verursacht wurde?

    Um was für eine Jalousie handelt es sich? Festmontage mit Kasten?

    Der Vermieter muss binnen 12 Monaten abrechnen, sonst ist der Anspruch auf Nachzahlungen verfristet. Wenn die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, dann muss die Abrechnung für 2017 bis 31.12.2018 bei Dir vorliegen.

    Wie heißt wenn ich z. B. 10 Jahre da wohne, hab ich wirklich nur 3 Monate? Also auch wie ich nach 5 Jahren nur 3 Monate wenn es ein gängiger Vertrag wäre?

    Nein, die Kündigungsfristen verlängern sich je nach Mietdauer. Bei mehr als 5 Jahren sind das 6 Monate und nach 8 Jahren sind das 9 Monate.

    Wenn ich das richtig erkenne, wohnst Du ja erst ab kommenden August 5 Jahre in der Wohnung.

    Zunächst würde ich Dir empfehlen, dass Kündigungsschreiben von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Schreiben formell unwirksam ist. Hier würdest Du im Zweifel aber nur etwas Zeit gewinnen.

    Er kündigt ordentlich zum 31.08.2018 (ich wohne seit August 2013 dort, im Mietvertrag steht bis 5 Jahre = Monate Kündigungsfrist).

    Da hast Du noch "Glück" gehabt. Die Kündigungsfrist beträgt eigentlich nur 3 Monate, d.h. bis zum 30.06.2018.

    Ansonsten besteht theoretisch die Möglichkeit, der Kündigung nach § 574 BGB zu widersprechen. In der Praxis dürfte das aber schwer möglich sein, sofern Du nicht alt und gebrechlich bist, bzw. es gar keine anderen Wohnungen in der Stadt gibt.

    Sollte jetzt eine Nachforderung kommen, muss ich die ja nicht zahlen, da die Frist ablief, andererseits habe ich dann auch keinen Anspruch denke ich auf ein Guthaben oder?

    Doch, dein Anspruch auf ein Guthaben besteht für 3 Jahre.

    Hallo,

    so hart wie das klingt: Dein Vermieter könnte im Recht sein. Bei der Mieterhöhung nach Vergleichswohnungen spielt der Modernisierungszustand der jeweiligen Wohnungen kaum eine Rolle.

    Die Kriterien der Vergleichbarkeit beziehen sich auf nachfolgende Dinge

    • Lage der Wohnung innerhalb des Hauses
    • Art des Gebäudes (u.a. Alter, Bauweise)
    • Wohnungsgröße
    • Lage des Hauses

    Ein weiteres Kriterium bezieht sich tatsächlich auf die Ausstattung der Wohnung, allerdings nur grob. Hier könnte es beispielsweise nur darum gehen, ob ein Bad gefliest ist. Es spielt aber keine Rolle, ob das Bad im Jahr 2018 oder im Jahr 1985 gefliest wurde.

    Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Mietrecht kann nicht schaden.

    Es sind noch einige Mängel vorhanden, aber worauf ich hinaus möchte... Ist das wirklich rechtens? Muss ICH wirklich für diese Kosten und Arbeiten aufkommen?

    Kurz und knapp: Wenn im Mietvertrag nicht vereinbart ist, dass der Vermieter eine renovierte Wohnung übergibt, dann ist das durchaus rechtens.

    Da der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, kannst Du dies mit dem Vermieter verhandeln. Hier wäre auch ein Mieterlass oder eine vorzeitige Schlüsselübergabe denkbar.

    Wenn ich lese, dass nicht einmal ein Bodenbelag vorhanden ist, bzw. teilweise sogar Türrahmen fehlen, würde ich mir genau überlegen, die Wohnung zu beziehen.

    Hallo,

    wem gehört denn diese Gartenlaube und das Zubehör?

    Wenn sich diese in Eurem Eigentum befinden, dann greift die (Haftpflicht-)Versicherung des Vermieters nur, wenn dieser schuldhaft, bzw. fahrlässig gehandelt hat.

    Hier wäre dann vermutlich Eure Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Ob diese dann die Schäden wirklich reguliert, steht auf einem anderen Blatt. Der Garten müssten in der Police explizit benannt sein.

    Und muss denn nichtder Vermieter sicherstellen, dass die Bäume gesund sind?

    Die Bäume können kerngesund sein, allerdings dennoch bei einem Sturm umstürzen.

    Ich hatte bei mir auch 3 Bäume, die bei einem Sturm umgeknickt sind. Wenige Wochen zuvor wurden diese von einem Baumsachverständigen als Einwandfrei befunden.

    Hallo,

    Einheit ist nicht gleich Einheit, bzw. kann eine Einheit nicht mit einem €-Betrag bemessen werden.

    Als Beispiel: In meiner vorherigen Wohnung habe ich für eine Einheit 0,05 € bezahlt, in der jetzigen kostet die Einheit fast 0,30 €.

    Diese Einheiten sind ja nur ein Verteilerschlüssel.

    Man sieht doch wohl eindeutig, dass hier ein Fehler vorliegt. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, wenn man sich die Werte ansieht.

    Naja, so einfach ist das dann doch auch nicht. Das gute ist, dass sich diese digitalen Heizkostenverteiler sehr gut auslesen lassen, d.h. diese speichern auch die Monatswerte.

    Anhand dieser Monatswerte lassen sich Fehlerquellen ganz gut auslesen. Eine Möglichkeit wäre, dass die Zähler zum 01.01. nicht auf den Wert "0" zurückgesetzt wurden, sondern fleißig weitergezählt haben.

    Ansonsten ist es schwierig, die entsprechenden Jahre miteinander zu vergleichen. Hast Du hier auch die Witterungsverhältnisse verglichen? Vielleicht war das Jahr 2015 einfach milder, als das Jahr 2016.

    Als Beispiel: Durch die kalten letzten 2 Wochen habe ich bereits jetzt schon fast genauso viele Einheiten verbraucht, wie im gesamten Jahr 2017.

    Das hätte der Vermieter wohl gerne ;)

    Zum einen müssten hier zwei Rechnungen erstellt werden, nämlich eine Wartungsrechnung und eine Reparaturrechnung.

    Wenn der Vermieter hier die Arbeitszeit angibt, dann beinhaltet diese Wartung + Reparatur. Er kann aber nur die Wartung umlegen.

    Kleinstreparaturen umfassen aber nur solche Dinge, die dem unmittelbaren Zugriff (Schalter, Hebel, Griffe, etc.) des Mieters unterliegen. Eine Elektrode erfüllt diesen Sachverhalt nicht.

    Ansonsten ist eine Weiterbelastung auch nur dann möglich, wenn die Rechnung insgesamt unter 150 € liegt. Er kann diese nicht stückeln und Dir einen Teilbetrag in Rechnung stellen.

    Wenn Du die Wohnung erst zum 23.02.2018 beziehen konntest, zahlst Du hierfür natürlich auch nur die anteilige Miete.

    Ich würde vermutlich ein Schreiben an den Vermieter fertig machen, in welchem ich auf die verspätete Übergabe hinweise und gleichzeitig ankündige, dass ich die zu viel gezahlte Miete von der Märzmiete abziehe.

    Bei der Berechnung des Mietanteils solltest Du allerdings vom Bankjahr ausgehen, in welchem jeder Monat 30 Tage hat.

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