Egal, ob der Herd angemietet ist, oder auch nicht. Die Kosten der Herdreparatur kann er Dir nicht weiterbelasten.
Es gibt hier zwei Optionen:
- Der Herd gehört zum Mietvertrag (davon ist auszugehen), so dass der Vermieter die Reparaturkosten vollständig trägt
- Der Herd ist dein Eigentum, folglich ist der Vermieter gar nicht berechtigt, einen Auftrag hierfür auszulösen
Die Kleinstreparaturen betragen hier allem Anschein nach mehr als 200 € und sind folglich von Dir nicht zu bezahlen. Die Höhe der Grundsteuer erscheint mir auch etwas hoch.
Ansonsten hat das mit einer Betriebskostenabrechnung gar nichts zu tun.