Das ist eine unzulässige Aufteilung der Betriebskosten weil scheinbar nach Miteigentumsanteilen (MEA) abgerechnet wird.
Warum sollte das unzulässig sein? Das kann doch wirksam in Verträgen vereinbart werden und ist bei WEGs auch nicht unüblich.
Das ist eine unzulässige Aufteilung der Betriebskosten weil scheinbar nach Miteigentumsanteilen (MEA) abgerechnet wird.
Warum sollte das unzulässig sein? Das kann doch wirksam in Verträgen vereinbart werden und ist bei WEGs auch nicht unüblich.
Aber selbst, wenn das so ist, wer sagt dass der Vermieter den dadurch günstigeren Preis an den Mieter weitergibt? Wohl eher unwahrscheinlich.
Du hast das Recht auf Belegeinsicht, bzw. siehst du in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung diese Kosten. Gibt der Vermieter diesen günstigen Preis nicht weiter, könnte man ggfs. von Betrug sprechen. Davon würde ich jetzt also mal nicht ausgehen.
Und je mehr Wasserabnahme, respektive Verbrauch, desto mehr Kosten widerum durch entstehendes Abwasser...ist das kalkulatorisch nicht unwirtschaftlicher?
Und auch diese Kosten verteilen sich auf alle Mieter. Einen wirklichen Preissprung dürfte es hier auch nicht geben.
Die Zähler werden ja einmal pro Jahr abgelesen, da kommt einer von xxxxxx, oder xxxxx...dann müssten ja die 70 % von 100 meine direkten Ablesewerte sein und die anderen 30 % von 100 wären dann Verteilerschlüssel Gesamtfläche: Quadratmeter
Nein, so ist es nicht.
Der Versorger (Fernwärme, Warmwasser) stellt eine Gesamtrechnung für das gesamte Haus über X kWh und Y EUR.
Diese Gesamtkosten werden dann im Verhältnis 30/70 umgelegt.
Ich hole mal etwas aus...
Als Beispiel:
Ein Haus hat eine Gesamtwohnfläche von 1.000m² und deine Wohnung ist 50 m² groß.
Der Versorger stellt eine Jahresgesamtrechnung über 5.000 €
30% dieser 5.000 € werden nach Wohnfläche umgelegt, d.h.:
1.500 : 1000 m² * 50m²= 75 €
Die restlichen 70% (3.500€) werden dann nach allen (alle Wohnungen) abgelesenen Einheiten umgelegt, also nach Verbrauch.
Angenommen es wurden in allen Wohnungen des Hauses insgesamt 10.000 Einheiten abgelesen und bei Dir 1.000 Einheiten, ergibt sich folgende Rechnung:
3.500 € : 10.000 Einheiten * 1.000 Einheiten = 350 €
Und hier erkennt man dann, dass höhere Gesamtkosten des Versorgers (aufgrund eines Mehrverbrauchs durch Handwerkerwohnungen) keine höheren Kosten für Dich zur Folge haben müssen.
Wenn die Kosten steigen, dann steigen logischerweise auch die Verbrauchseinheit.
Da komme ich nochmal auf die Beispielrechnung zurück, bei der man die Kosten ja gern mal verdoppeln kann:
7.000 € : 20.000 Einheiten * 1.000 Einheiten = 350 €
An deinen Kosten ändert sich also gar nichts. Eher im Gegenteil. Erfahrungsgemäß ist es eher so, dass durch einen Mehrverbrauch des Hauses, die Verbrauchseinheiten mehr steigen, als die Gesamtkosten des Versorgers.
Sorry aber das verstehe ich nicht: Wenn Verbrauchskosten proportional steigen durch den logischen Mehrverbrauch von 12 Leuten unter der Dusche im Gegensatz zu 2 oder 4 Leuten die duschen in einer Wohnung, dann verändern sich doch die qm der Nutzungsfläche nicht
Aber der Preis pro m³-Kaltwasser oder Warmwasser. Je höher die Abnahmemenge, desto niedriger wird der Preis pro m³.
Schwer zu erklären, ist aber so.
Es geht hier nicht um die 30%, die nach Wohnfläche umgelegt werden, sondern die 70% die nach Verbrauch erfolgen.
Selbst wenn der Vermieter Wohnungen umbaut, dann ändert sich die Gesamtwohnfläche doch nicht, welche der Heizkostenabrechnung zu Grunde liegt. Selbst dann nicht, wenn einzelne Wohnungen pauschal oder nach m² abgerechnet werden.
Ist ja dann viel mehr Wasserverbrauch und Heizungskosten?
Durchaus möglich, allerdings sollte man bedenken, dass diese Monteurzimmer an den Wochenenden in der Regel leer sein dürften.
Selbst wenn sich die Gesamtkosten des Objektes erhöhen, erhöhen sich nicht automatisch deine Kosten. Du hast sicher Wasseruhren und Heizkostenverteiler.
Verbrauchskosten und abgelesene Einheiten steigen proportional an, d.h. steigen Verbrauchskosten, steigen auch die Gesamteinheiten, so dass sich für dich gar nichts ändert.
Wie schon ein anderer User schrieb, ist hier eine Mietminderung durchaus möglich, allerdings können wir hier keine Aussage zu höhe treffen.
Grundsätzlich haftet derjenige, der die Leitungen anbohrt. Wenn man hier unsicher ist, dann würde ich hier einen professionellen Handwerker mit der Installation beauftragen, welcher dann im Zweifel haftet.
Der kostet nicht die Welt.
Ich soll bestätigen, dass ich bei einem Fehlalarm die Rauchmelder kurzzeitig abstellen kann.
Da steht doch aber nicht geschrieben, dass Du den Rauchmelder abstellen musst.
Dieser Satz ist eher ein Vorteil für dich, d.h. wenn Du dich ohne diese Vereinbarung am Rauchmelder vergreifst, kann der Vermieter Dir einen Strick daraus drehen.
1. Haben wir wirklich nur Anspruch auf die 20% Mietminderung
Das lässt sich aus der Ferne nicht beantworten. Hier müsste man schon die konkrete Beeinträchtigung kennen. 100% Mietminderung dürften allerdings zu viel sein.
2. Bekommen wir die Stromkosten für die Bautrockner ersetzt?
Ja, das wird im Normalfall von der Gebäudeversicherung getragen. Ein Zwischenzähler wurde hoffentlich montiert?
Bei 4 Trocknern, die 3 Wochen liefen, können hier schon mal 400 € Stromkosten zusammenkommen.
3. Bekommen wir den Arbeitsaufwand für Trockenlegung, Reinigung der Fliesen, Reinigung nach Malerarbeiten etc ersetzt
Das sollte mit dem Vermieter abgesprochen werden. Alternativ mal die Hausratversicherung befragen.
4. Haben wir Anspruch auf Mietminderung in der Zeit zwischen Wasserschaden und Beginn der Trocknung (wegen Schimmelbildung, hohe Luftfeuchtigkeit, etc)?
Das kommt auf den konkreten Schimmelbefall an.
Wir haben einen Zeitmietvertrag von 2 Jahren
Zeitmietvertrag oder (beidseitiger!) Kündigungsausschluss? Vielleicht ist diese Vereinbarung unwirksam und Ihr könnt normal kündigen? Bitte mal die Klausel im Wortlaut hier eintippen.
Die Wartung hat insgesamt 110€ gekostet. Nur haben wir das so verstanden, dass diese Sachen wo wir keinen direkt Einfluss haben vom Vermieter übernommen werden sollen und nicht von uns.
Vorsicht! Wartungen haben rein gar nichts mit Kleinstreparaturen zu tun. Die Wartung einer Gastherme/-Heizung sind regelmäßig wiederkehrende Kosten und über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig.
Ich nehme an, dass Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind?
150€ sind zu hoch. Soweit ich weiß liegt die allgemeine Grenze bei 100€.
Da wäre ich mir auch nicht so sicher. Es gab mal irgend ein AG- Urteil hierzu, das besagt hat, 100 € wären die Grenze. Das Urteil ist aber mittlerweile 13 Jahre alt und dürfte aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen kaum noch Gültigkeit haben.
Eine Verpflichtung des Vermieters sehe ich hier nicht wirklich, zumal - wie @darkshadow schon schrieb - die Situation bei Einzug bekannt war.
Der Vermieter weigert sich vehement die vergleichsweise geringe Investition zu tätigen und dort ein Schloss einzubauen.
Da kann man sich auch täuschen. Kostenintensiv ist in der Regel nicht das Schloss, sondern die Schlüssel.
Ein Beispiel aus meiner Erfahrung. In die Kellerräume meiner Verwaltungsobjekte müssen nicht nur die Mieter kommen, sondern auch Angestellte der Verwaltung, Handwerker (Havariedienste) und teilweise auch Energieversorger.
Folglich gibst Du hier nicht einfach nur ein paar Schlüssel an die Mieter, sondern auch an die Dienstleister. Da Du natürlich auch verhindern willst, dass sich Hinz & Kunz einen Schlüssel nachfertigen, musst Du die Anlage mittels Schlüsselkarte schützen lassen.
Das kostet....
Hallo,
bei Laminat kann man von einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren ausgehen. Das ist natürlich nicht bindend.
Wie hoch der Restwert ist, kann nur beurteilt werden, wenn man weiß, wie hoch damals die Kosten waren. Das weiß aber offensichtlich niemand mehr. Viel Wert dürfte der Boden nicht mehr sein.
Ansonsten lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, ob sich hier ein Wechsel notwendig macht, oder auch nicht. Letztendlich hängt dies auch nicht mit optischen Beeinträchtigungen ab.
Der Vermieter sollte dann reagieren, wenn es beispielsweise eine Sturzgefahr gibt.
Du hast nach einem Erwerb aus einer Zwangsversteigerung ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht, so dass Du überhaupt keinen Grund für die Kündigung benötigst.
Theoretisch könntest Du das Haus auch an einen Dritten vermieten.
Wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, gilt automatisch die gesetzliche Regelung, wonach die Zahlung bis zum 3. Werktag erfolgt sein muss.
Da kann der Vermieter verlangen was er will, einen Anspruch hat er nicht.
Es ist ja aber kein Zweifamilienhaus, wenn es noch zusätzlich eine Einliegerwohnung gibt. Folglich ist die gesamte Kündigung unwirksam.
Der Vermieter kann hier nicht kündigen.
Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Zeitpunkt der Mietzahlungen? Ist dort der 3. Werktag benannt, kann man dem Vermieter recht leicht den Wind aus den Segeln nehmen.
Wir suchen einen Nachmieter, der unsere Wohnung im jetzigen Zustand, also ungemalert übernimmt.
Das wird so aber nicht funktionieren. Wenn der Nachmieter die Wohnung unrenoviert übernimmt, dann kann er sie bei einem späteren Auszug ebenso wieder unrenoviert an den Vermieter übergeben. Ergo bleibt der Vermieter dann auch auf diesen Kosten sitzen. Auf das Spielchen wird sich der Vermieter nicht einlassen.
Deswegen verlangt der Vermieter die Abstandszahlung: Der Nachmieter bekommt die 1.000 € als Ausgleich und übernimmt dann bei einem späteren Auszug die Schönheitsreparaturen.
Welche möglichkeiten habe ich Mietvertrag aufzulösen?
Nach einer Zwangsversteigerung hast Du ein Sonderkündigungsrecht, welches immer 3 Monate beträgt. Hier spielt es dann auch keine Rolle, ob der Mieter 3 Monate oder 30 Jahre in der Wohnung gewohnt hat.
Die Kündigung muss aber direkt (schnellstmöglich) nach dem Zuschlag ausgesprochen werden. im Extremfall könnte sich der Mieter auf einen Härtefall berufen.
Ich wollte wissen ob das ein ausreichender Kündigungsgrund ist :aufgrund unüberwindbare Differenzen
Im Normalfall nicht, es sei denn, es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, welches der Vermieter ebenso bewohnt. Hier müsste er dann gar nichts begründen.
Hier verlängert sich dann aber die Kündigungsfrist aber nochmal um 3 Monate.
Kann ich fristlos die Wohnung kündigen da mein Mieter mir keinen Nachweis über meine Mietkaution erbringt
Nein, dass ich kein Grund für eine fristlose Kündigung. Schlimmstenfalls müsstest Du dir diese Bestätigung einklagen.
Kann ich fristlos Kündigen weil mein Vermieter mich in der Nebenkostenabrechnung betrügt (falsche Belege)
Nö, diese Abrechnung ist dann einfach nur unwirksam. Auch hier könntest Du die korrekte Abrechnung einklagen.
Ich habe 2 Mieten einbehalten, Aufgrund des fehlenden Nachweises des verbleibs meiner Mietkaution, dieses war bereits im Dezember und Januar. Logischerweise hätte mich der Vermieter raus schmeissen müssen.
Nicht müssen, sondern können. Vielleicht hat er Dir auch nur einen Schufa-Eintrag verpasst? Warum behältst Du hier zwei Mieten ein? Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlagen.
Ich denke, dass Du hier wenig Chancen haben wirst, wenn die Risse schon bei deinem Einzug vorhanden gewesen sind.
Und würde es wohl einen Unterschied machen, ob es sich um Spannungs- oder Setzungsrisse handelt?
Naja, Setzungsrisse könnten sich im schlimmsten Fall schon mal auf die Statik eines Gebäudes auswirken, Spannungsrisse eher nicht.
Wenn der Riss tatsächlich nur im Putz ist und nicht im Mauerwerk, dürfte das aber harmlos sein.
Wenn es sich im Spannungsrisse handelt, dann wird ein Verspachteln möglicherweise wenig bringen. Nach einiger Zeit werden sich die Risse neu bilden.
Das ordentlich zu verspachteln und dann zu streichen übersteigt leider etwas mein handwerkliches Geschiick.
Hast Du denn hierfür niemanden im Freundeskreis? Letztendlich ist das nämlich kein großer Akt.
Der Vermieter ist bereits im Besitz der Schlüssel? Wenn ja, musst Du hier keinen neuen Übergabetermin vereinbaren.
Der Vermieter hat ein Schreiben aufgesetzt, was die Anzahl aller Schlüssel protokolliert und auch dazu sagt, das es sich dabei um keine Übergabe der Wohnung handelt sondern die Schlüssel für Nacharbeiten beim Vermieter abgeholt werden können.
Dann würde ich hier ebenso ein Schreiben aufsetzen, in welchem Du dem Vermieter mitteilst, dass die Schlüssel bereits zurückgegeben, somit keinen Zugang mehr hast und den Besitz an der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe aufgegeben hast.
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