Meint ihr im Ernstfall hätte ein/e Richter/in dies zu meinen Gunsten ausgelegt, wenn ich entsprechend Zeugen rangekarrt hätte? Plump gesagt als indirekte Anerkennung meiner Kündigung?
Ich denke, eher nicht.
Man kann das ja auch so auslegen: Du kündigst (nicht fristgerecht) zum 31.07.2019 und die Vermieterin versucht deinem Wunsch nachzukommen und sucht einen Nachmieter für dich.
Wie oft muss ich Besichtigungen zulassen?
Ca. 1 Stunde pro Woche zu den üblichen Zeiten, d.h. Ruhezeiten/Mittagszeiten müssen auch eingehalten werden. Manche Urteile bejahen auch Termine bis 20 Uhr.
Feiertage/Sonntage sind tabu, Samstage sind ok.
Massenbesichtigungen müssen auch nicht geduldet werden.
Ein solcher Termin muss natürlich angekündigt werden. Die Ankündigungsfristen variieren allerdings teilweise, was immer von den Begleitumständen abhängt. Man sollte von 3-4 Tagen ausgehen.
Muss ich die Vermieterin mit Begleitpersonen (nicht Interessenten) in die Wohnung lassen oder kann ich verlangen, dass entweder nur Vermieterin ODER Vertretung die Wohnung mit Interessenten besichtigen?
Naja, wenn die Person in irgend einer Form bevollmächtigt ist, kann diese mit in die Wohnung.
und hoffe ihr könnt mir sagen, wie ich jetzt rechtlich sicher weitermachen kann.
Bei den ganzen Geschichten um das Besichtigungsrecht des Vermieters handelt es sich zu 100% um einzelne Gerichtsurteile, die nur eine Tendenz abgeben, aber nicht rechtsverbindlich sind.
Das Problem ist einfach, dass die Gerichte nicht einheitlich urteilen und es somit schwer wird, eine eindeutige Aussage zu treffen.
Rechtsschutz habe ich leider auch nicht.
Als Tipp: Du kannst auch jetzt noch eine Mitgliedschaft im Mieterverein abschließen. Das kostet nicht die Welt und Du bekommst dort Unterstützung.