Beiträge von Leipziger82

    Vermutlich hast Du eine sogenannte Kleinstreparaturklausel in deinem Mietvertrag, wonach Du kleine Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen musst. Da würde ich aber nochmal nachschauen.

    Natürlich könntest Du eine Rechnung direkt vom Vermieter fordern, allerdings ändert das vermutlich nichts an der Tatsache, dass Du den Betrag zahlen müsstest.

    Ich habe aber nur Angst, dass er mir mit Kündigung droht

    Keine Angst, dass ist absolut kein Kündigungsgrund.

    Bei den ganzen Problemen hilft sicher nur noch ein Anwalt, auch wenn ich Dir bei dem Thema Kindern und Gartennutzung keine Hoffnung mache.

    Das ist sicher ärgerlich, allerdings kann Dir das in jedem Mehrfamilienhaus drohen.

    Die Geschichte mit der fehlenden Trittschalldämmung kann ich nicht richtig nachvollziehen. Woher weißt Du überhaupt, dass die Dämmung fehlt?

    Selbst mit Dämmung würdest Du den Lärm mit fast gleicher Intensität mitbekommen. Der Körperschall macht davor keinen Halt.

    Die Fliesen unten sind auf dem Boden (vermutlich Spanplatten) verklebt, statt einer Sockelleiste ist eine schmale Fliesenreihe an allen Wänden angebracht, die durch Fugenmörtel mit den Bodenfliesen verbunden sind

    Spanplatten werden das sicher nicht sein, weil dann sämtliche Fliesen bereits nach wenigen Minuten reißen würden. Ansonsten ist das baulich auch richtig. Bei Fliesenböden bringt man keine normale Sockelleiste an.

    Die Aufstockung auf dem Bauwerk von 1964 zählt als "Neubau", ein Mieter kann grundsätzlich die Eigenschaften eines Neubaus innerhalb der neu erstellen Wohneinheit erwarten, auch was Trittschallübertragung angeht

    Nein, kann er nicht. Das Tragwerk (und damit auch die Übertragung des Körperschalls) wurde durch den Neubau lediglich ergänzt.

    Meint ihr im Ernstfall hätte ein/e Richter/in dies zu meinen Gunsten ausgelegt, wenn ich entsprechend Zeugen rangekarrt hätte? Plump gesagt als indirekte Anerkennung meiner Kündigung?

    Ich denke, eher nicht.

    Man kann das ja auch so auslegen: Du kündigst (nicht fristgerecht) zum 31.07.2019 und die Vermieterin versucht deinem Wunsch nachzukommen und sucht einen Nachmieter für dich.

    Wie oft muss ich Besichtigungen zulassen?

    Ca. 1 Stunde pro Woche zu den üblichen Zeiten, d.h. Ruhezeiten/Mittagszeiten müssen auch eingehalten werden. Manche Urteile bejahen auch Termine bis 20 Uhr.

    Feiertage/Sonntage sind tabu, Samstage sind ok.

    Massenbesichtigungen müssen auch nicht geduldet werden.

    Ein solcher Termin muss natürlich angekündigt werden. Die Ankündigungsfristen variieren allerdings teilweise, was immer von den Begleitumständen abhängt. Man sollte von 3-4 Tagen ausgehen.

    Muss ich die Vermieterin mit Begleitpersonen (nicht Interessenten) in die Wohnung lassen oder kann ich verlangen, dass entweder nur Vermieterin ODER Vertretung die Wohnung mit Interessenten besichtigen?

    Naja, wenn die Person in irgend einer Form bevollmächtigt ist, kann diese mit in die Wohnung.

    und hoffe ihr könnt mir sagen, wie ich jetzt rechtlich sicher weitermachen kann.

    Bei den ganzen Geschichten um das Besichtigungsrecht des Vermieters handelt es sich zu 100% um einzelne Gerichtsurteile, die nur eine Tendenz abgeben, aber nicht rechtsverbindlich sind.

    Das Problem ist einfach, dass die Gerichte nicht einheitlich urteilen und es somit schwer wird, eine eindeutige Aussage zu treffen.

    Rechtsschutz habe ich leider auch nicht.

    Als Tipp: Du kannst auch jetzt noch eine Mitgliedschaft im Mieterverein abschließen. Das kostet nicht die Welt und Du bekommst dort Unterstützung.

    Aussage von diesem Vermieter "Ich kann nichts machen, das ist Nachbarschafts Streit und betrifft nicht die Mietsache"

    Das stimmt so nicht ganz.

    Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass Beleidigungen, Gewalttätigkeiten nicht Sache des Vermieters sind. Hier kann tatsächlich nur der Geschädigte polizeilich vorgehen.

    Aber: Ab einem gewissen Punkt liegt eine Störung des Hausfriedens vor, die den Vermieter sehr wohl etwas angeht. Da wäre eine Abmahnung der Mieter möglich.

    Die Sache mit dem Lärmprotokoll ist schon einmal positiv. Das solltest Du auch weiterführen.

    Ansonsten ist ausschließlich Vermieter C dein Ansprechpartner, so dass es Dir eigentlich egal sein kann, was Vermieter B denkt. Hier muss Vermieter C mit der WEG-Verwaltung/Hausverwaltung in Kontakt treten.

    Ich würde Dir mal den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen.

    Der Garten wird mit keinem Wort im Mietvertrag erwähnt, aber mündlich wurde gesagt, dass dieser mit zur Wohnung gehört.

    Daraus könnte man schließen, dass der Garten lediglich zur Nutzung überlassen wurde und kein expliziter Teil der Mietsache ist.

    Folglich kann man Euch ohne entsprechende Vereinbarung auch gar nicht verpflichten, den Garten in einen Top-Zustand zu bringen.

    Schwieriger Fall, da der BGH diese Problematik tatsächlich noch nicht abschließend beurteilt hat.

    Aber: Die Tendenz geht in die Richtung, dass der § 193 BGB nicht anzuwenden ist, d.h. der Samstag auch als Werktag gilt.

    Warum? Die Fachliteratur vertritt teilweise die Meinung, dass es sich bei der ganze Sache mit der Abgabe zum 3. Werktag gar nicht um eine Frist im rechtlichen Sinne handelt. Eine Frist ist immer durch einen Anfangs- und Endzeitpunkt bestimmt.

    Bei dem Thema der Abgabe einer Kündigung gibt es zwar einen Endtermin, aber keinen Anfangstermin (Es ist ja nicht so, dass Du die Kündigung zwischen dem 01. und 03. abgeben musst).

    DARF der Vermieter eine Kündigung so spät ablehnen?

    Auch wenn es nicht die feine englische Art ist, ja.

    Eine Kündigung ist rechtlich gesehen eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

    Oder anders: Eine Kündigung muss nicht bestätigt oder abgelehnt werden.

    Was hat die Vermieterin denn bestätigt? Tatsächlich nur den Erhalt oder auch den Kündigungstermin zum 31.07.?

    Gibt es hier einen Tipp was ich nun tun muss?

    Da kann ich nur den Gang zu einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen, so dass der Sachverhalt dann vor Gericht ausgefochten werden muss. Da stehen die Chancen aber auch nicht so gut.

    Er scheint auch nicht bereit zu sein etwas zu ändern.

    Wenn der Vermieter nicht auf deine Ansprachen reagiert, dann macht er das vielleicht, wenn das Schreiben von (d)einem Fachanwalt für Mietrecht gibt.

    Die Sache mit der Waschmaschine würde ich mir so auch nicht gefallen lassen. Was, wenn der Mieter 4-5x pro Woche am Waschen ist?

    Habt Ihr denn schon mal persönlich mit den Nachbarn gesprochen?

    Gibt es dann dafür eine Umrechenformel oder ähnliches?

    Nein, eben nicht. Das ist nur ein x-beliebiger Verteilerschlüssel. Nur das Verhältnis muss stimmen.

    Als Beispiel: Die Anlage zeigt für das gesamte Haus Gesamteinheiten von 10.000 Einheiten. Du hast davon 5.000 Einheiten und der Nachbar hat auch 5.000 Einheiten.

    Es kann aber auch sein, dass die Anlage nur 1.000 Einheiten anzeigt und Du einen Anteil von 500 hast.

    An den Kosten ändert sich dann aber nichts.

    Der Abrechnung muss man den Verteilerschlüssel, bzw. die jeweiligen Einheiten entnehmen können.

    Ich denke, Du hast einen kleinen Denkfehler in deiner Rechnung. Es gibt einen Gasverbrauch von ca. 22.000 kWh.

    Aber: eine kWh ist nicht zwingend eine Verbrauchseinheit auf dem Heizkostenverteiler/Röhrchen. Folglich sind Eurer Ableseergebnis von 11.200 Einheiten nicht gleich 11.200 kWh.

    Die Verbrauchseinheiten stellen ja nur einen Verteilerschlüssel dar und können beliebig gewählt werden.

    Letztendlich ist es mir dennoch schleierhaft, wie Du hier auf 950 € kommst, wenn Du 11.200 Einheiten hast.

    Es muss aus der Abrechnung hervorgehen, wie hoch die Gesamteinheiten des Gebäudes, bzw. der Wohnungen sind.

    Oder geht dies irgendwo aus der Abrechnung hervor?

    Könnt Ihr euch den Umrechenfaktor von 0,844228 erklären?

    In dem Fall nicht wirklich.

    Normalerweise ermittelt sich der Faktor relativ einfach, in dem man die Gesamtkosten durch die Summe aller Verbrauchseinheiten dividiert.

    Wenn ich allerdings die 1.500 € durch die 22.000 Einheiten teile, komme ich da nicht auf die 0,844228.

    Kannst Du die Heizkostenabrechnung bitte mal anonymisiert als pdf hochladen?

    zum Beispiel werden die TV-leistungen (geteiltes Kabelfernsehen)über 103 € pro Monat

    Nein, das sind 102,40 EUR pro Jahr.

    Da wäre zu prüfen, ob diese Kosten vertraglich vereinbart sind.


    oder die Heizkosten 58 € für eine 45 qm Wohnung berechnet

    Das kann aber durchaus passen.

    Vermieter hat nie meine Heizungenoder Wasser gemessen.

    Ich vermute mal stark, dass die Ablesung per Funk erfolgt. Das ist heutzutage fast Standard.

    Zu den Wasser- und Heizkosten lässt sich hier wenig sagen, da die Heizkostenabrechnung nicht mit hochgeladen wurde.

    Es geht noch einfacher: Tauscht das Schloss zum Haus aus. Ihr müsst das jetzige Schloss nur aufheben und im Falle eines späteren Auszugs wieder einsetzen.

    Das habe ich bei meinen bisherigen Wohnungen nach Einzug sowieso immer gleich gemacht. Man weiß ja nie, wer da so alles noch einen Schlüssel hat.

    Letztendlich gibt es hier nur zwei Möglichkeiten:

    1. Die Küche gehört der Vormieterin. Ihr könnt diese abkaufen, oder auch nicht. Wenn nicht, muss der Vormieter die Küche ausbauen (und nicht Ihr)
    2. Die Küche ist Teil der Mietsache. Ist diese nicht explizit vertraglich erwähnt, könnte man hier von einer Leihe ausgehen. Eine eventuelle Entsorgung oder ein Umbau muss dann mit dem Vermieter abgesprochen werden.

    Du bist auch nicht verpflichtet, den Sachverhalt mit dem Vormieter zu klären, da Du mit diesem in keinerlei Vertragsverhältnis stehst.

    Dein einziger Ansprechpartner ist der Vermieter.

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