Beiträge von Leipziger82

    Schwer zu sagen....Diese Heizkostenverteiler sind eigentlich ziemlich genau und zählen tatsächlich nur das, was der Heizkörper abgibt.

    Wart ihr in dem Zeitraum einfach mal verreist und habt vergessen, die Heizungen abzudrehen? Oder waren die Fenster mal länger geöffnet?

    Wenn die Zähler vor dem März genau gemessen haben und danach auch wieder alles normal war, ist ein Fehler an den Heizkostenverteilern eigentlich ausgeschlossen.

    Wie sehen denn die aktuellen Werte für dieses Jahr aus? Die lassen sich ja ablesen.

    Ich schließe mich dem Vorredner an. Da hilft nur ein Anwalt. Letztendlich kommt es auch auf die vertragliche Situation an.

    Wenn der Keller beispielweise nicht vertraglich erwähnt ist, bzw. da geschrieben steht, dass dieser zur kostenlosen Nutzung überlassen wird, dann ist keine Minderung möglich.

    Was sagt denn der Vermieter zu dieser ganzen Sache?

    Im Mietvertrag steht eindeutig drin, daß die Mieter das Apartment ordentlich zu behandeln haben und für alle selbst verschuldeten Schäden aufzukommen haben.

    Das ist ja durchaus ok, aber diesen Schadenersatz kannst Du nicht in jedem Fall im laufenden Mietverhältnis einfordern, sondern teilweise erst nach einer Beendigung.

    Wenn die Mieterin die Einrichtung demoliert, kannst Du mietrechtlich agieren (Abmahnung bis zur Kündigung).

    Dieser Riss an der Unterseite im Bett reicht da noch nicht aus.

    Ferner ist für Fälle der Sachbeschädigung festgelegt, daß die Mieter eine Haftpflichtversicherung haben müssen.

    Ob die Dame eine solche hat, wird sich zeigen.

    Da es allein per Gesetz keine Verpflichtung gibt, eine solche Versicherung abzuschließen, kannst Du das als Vermieter erst recht nicht einfordern.

    Solche Klauseln liest man in Mietverträgen relativ häufig, was aber nichts daran ändert, dass diese unzulässig sind.

    1. Darf die Reinigungsfirma diese "Sonderreinigungen" ohne vorherige Beauftragung durch den Vermieter durchführen?

    Eigentlich nicht, sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

    2. Muss ich die Sonderkosten zahlen?

    Ich behaupte mal nein. Diese Sonderreinigung ist nicht Teil der turnusmäßigen Reinigung, sondern ist aufgrund von Baumaßnahmen notwendig geworden, die der Vermieter zu vertreten hat. Folglich müsste auch der Vermieter dafür aufkommen.

    Ohne Kenntnis darüber, was an der Anlage gemacht wurde, kann man dazu nur schwer eine Auskunft treffen.

    Vielleicht wurde eine Heizungspumpe Marke "Stromfresser" eingebaut?

    Habt ihr denn die Wasserzähler oder Heizkostenverteiler innerhalb der Wohnung mal abgelesen und mit den Vorjahreswerten verglichen?

    Letztendlich hilft es nur, der Abrechnung unter diesen Gesichtspunkten zu widersprechen, bzw. diese einem Anwalt/Mieterverein vorzulegen.

    So eine Mindestmietdauer ist grundsätzlich rechtens, wenn diese für beide Vertragspartner gilt. Das ganze ist maximal für 48 Monate möglich.

    Bei der Entschädigung bin ich mir ehrlich gesagt nicht zu 100% sicher. Wenn dies nur für den Mieter gelten würde, wäre das ok, bei dem Vermieter bin ich mir nicht sicher.

    Tendenziell würde ich das aber als ok einstufen.

    Im Zweifel hierzu mal einen Anwalt oder Mieterverein befragen.

    Denn im Mietvertrag steht ja ein kabelanschluss. Es handelt sich aber jetzt um keinen kabelanschluss mehr sondern ein Internetanschluss.

    Das könnte tatsächlich der springende Punkt sein.

    Wir im Mietvertrag von einer Grundversorgung TV gesprochen, wäre das etwas anderes und auch mit sogenannten IPTV möglich.

    Tst es aber tatsächlich so, dass im Vertrag von einem Kabelanschluss die Rede ist, kann der Vermieter meiner Meinung nach nicht auf IPTV wechseln.

    Wir wollen nun noch Gebrauch vom Widerrufsrecht machen um schnell aus diesem unseriösen Vertrag raus zu kommen ( im übrigen das nächste, haben noch nicht mal einen Vertrag schriftlich ausgehändigt bekommen).

    Das ist auch gar nicht nötig. Wenn diese Grundversorgung Teil der Betriebskosten ist, dann muss der Vermieter keinen Vertrag aushändigen. Er legt die Kosten einfach über die Betriebskostenabrechnung um.

    Der Vertrag läuft also mit Sicherheit über den Vermieter und nicht über euch.

    Wenn das Bett offensichtlich nicht kaputt ist, dann hat sie kein Anspruch auf ein neues. Das kannst Du einfach ablehnen und dann war es das auch schon. Das gleiche gilt für die Schiebetür.

    Der Zustand der Wohnung wurde bei Übergabe mittels Protokoll festgehalten? Wenn ja, kannst Du die Mieterin haftbar machen, wenn jetzt etwas beschädigt wird.

    Hat jemand Tips, wie ich diese Dame samt Gatten möglichst schnell loswerden kann?

    Keine Chance. Für eine fristlose Kündigung reicht das nicht.

    Eine Lebensmittelmotte klebte bereits gut sichtbar am Küchenschrank

    Naja, das ist jetzt nicht spektakulär. Das hatte ich auch mal in einer Wohnung. Schwierig, die Viecher wieder los zu bekommen.

    Zum Thema Kakerlaken: Das muss nicht zwingend die Schuld des Mieters sein. Entgegen der weitläufigen Meinung werden diese Tierchen nicht durch unhygienische Zustände angezogen, sondern kommen durch feuchte Installationsleitungen in die Wohnung.

    Ich würde ihn dann beauftragen, auch ihr Apartment zu säubern, und ihr das in Rechnung stellen, weil sie ganz klar den Mietvertrag verletzt hat.

    Grenzwertig, bzw. solltest Du das vorgehen mit einem Fachanwalt besprechen. Allein diese Motten stellen keine Gefährdung der Bausubstanz dar. Weiterhin ist es auch keine Vertragsverletzung, wenn die Mieterin den Kühlschrank und andere Dinge nicht so oft reinigt.

    Hier wäre dann bei einem späteren Auszug nur eine Schadenersatzforderung denkbar.

    Im Zweifel hilft hier nur ein Anwalt, allerdings kann ich Dir da nur wenig Hoffnung machen.

    Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar ist (massiver Schimmel, undichtes Dach, etc.). eine Hellhörigkeit gehört nicht dazu.

    das Problem ist dass ich eine Nichtkündigungsklausel von 2 Jahren habe

    Wie ist diese denn im Wortlaut formuliert? Dieser Kündigungsausschluss muss nämlich für Mieter und Vermieter gelten.

    Müssen Fluchtwege nicht ausgeschildert sein?

    Nein, solche Vorschriften gibt es in der Regel nur im Bereich Arbeitssicherheit, d.h. in Gewerbeeinheiten.

    In normalen Wohnhäusern ist das nicht immer verpflichtend.

    Ich glaube auch nicht, dass ein Kellergang jetzt ein Fluchtweg darstellt. Der erste Fluchtweg ist das Treppenhaus und der zweite ist in der Regel Fenster/Balkon.

    Der Abrechnungszeitraum ist auch unterjährig vollkommen in Ordnung, solange die 12 Monate nicht überschritten werden.

    Wir haben eine Garage im Innenhof gemietet und zum befahren der Garage muss das Tor geöffnet und der Innenhof, auf dem der Hund in der Sonne liegt, befahren werden. Diese Detail hätte ich direkt mitliefern sollen.

    In dem Fall würde ich den Vermieter einfach mal fragen, wie er sich das vorstellt....

    Auf der ersten Nebenkostenabrechnung ist der Abrechnungszeitraum für Gas ein anderer als für den Rest der Abgaben (Wasser, Müll) ist das so in Ordnung oder muss die Nebenkostenabrechnung einen einzigen Zeitraum abdecken, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt die Versorger abrechnen?

    Wichtig ist lediglich, dass der Zeitraum von 12 Monaten für die gesamte Abrechnung nicht überschritten wird. Ist das so?

    Sollte 1 nicht i.O. sein, führt es dann dazu, dass die Nebenkostenabrechnung nicht korrigiert werden kann, da der Fehler so gravierend ist, dass man damit so umgeht, als hätte es nicht eine gegeben oder Laufe ich dann über 2 Abrechnungen mit voneinander unabhängigen Abrechnungszeiträumen?

    Der Vermieter kann eine formell falsche Abrechnung innerhalb der Frist korrigieren. Tut er das nicht, hat er keinen Anspruch mehr, auf Nachforderungen. Das guthaben steht dir aber weiter zu.

    Wenn wegen 2 so eine Situation Auftritt, muss ich dann als Mieter den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung aufmerksam machen oder warte ich besser schweigend das Jahr ab und versuche mir das gezahlte Guthaben nach Ablauf der Frist wieder einzuklagen?

    Nein, musst Du nicht. Du kannst auch abwarten.

    3. Ab welchem Zeitpunkt kann ich als Mieter aufgrund der Mängel im Bezug der Nebenkostenabrechnung die Zahlung für die Nebenkosten einstellen?

    Eigentlich gar nicht. Davor müsstest Du den Vermieter erst einmal auffordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

    Der Vermieter bzw Eigentümer ist ja mittlerweile verpflichtet Rauchmelder zu installieren.

    Es kommt auf das Bundesland an. Wenn das Pflicht ist, den Vermieter einfach auffordern.

    . Kann der Vermieter von mir erwarten, dass ich vor dem Öffnen des Tores zum Innenhof prüfe ob sein Hund gerade im Innenhof Gassi geht

    Er kann von Dir verlangen, dass das Tor geschlossen zu halten ist.

    Eigentlich ist es ganz einfach. Wenn die Küche nicht Bestandteil der Mietsache ist, kann der Vermieter auch keine Kosten dafür verlangen.

    Die Tatsache, dass der Vermieter diese Küche zwar dennoch zur Verfügung stellt, aber nicht für einen Ersatz/Reparatur sorgt, spricht dann eher für eine unentgeltliche Leihe.

    Ich würde da mit dem Vermieter sprechen.

    Wenn die Kündigung nicht begründet ist (wer zieht ein und warum?) ist diese auch unwirksam.

    Hier wäre dann aber eine Kündigung nach § 573a BGB möglich. Die Frist beträgt dann aber 9 Monate (6+3).

    Wie lange hat man Zeit ,der Kündigung zu widersprechen?

    Der Widerspruch muss 2 Monate vor Ablauf der Kündigungs-/Räumungsfrist beim Vermieter eingegangen sein.


    Frage: welcher Grund wäre eine außerordentliche fristlose Kündigung?

    Zahlungsverzug oder Verstöße gegen die Hausordnung.

    Unter Würdigung berechtigter Interessen des Vermieters" - was wird höher bewertet?

    Das kann man nicht beantworten, sondern wird dann im Zweifel durch einen Richter geklärt. Dieser schätzt dann ein, welche Interessen größer sind. Dazu muss man die konkreten Umstände kennen.

    Wenn aus diesem Vertrag hervorgeht, dass Du eine Kaution zu zahlen hast und dieser Vertrag auch unterschrieben ist, dann musst Du auch zahlen.

    Das kann dann als Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag angesehen werden.

    jetzt habe ich aber erstmal die miete gekürz wegen schimmel um 30%

    Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt oder nach Bauchgefühl? Ich hoffe, Du hast den Betrag zur Seite gelegt?

    der will jetzt ein gutachter schicken muss ich den reinlassen?

    Ja, natürlich. Der Gutachter muss ja schauen, woher der Schimmel kommt, damit dieser beseitigt werden kann.

    ,habe eine kleine

    tochter kann er mich einfach frislos kündigen?

    Wenn die Kaution mindestens 2 Kaltmieten beträgt und Du diese nicht zahlst, ja.

    Die Tatsache, dass Du eine kleine Tochter hast, spielt dabei keine Rolle.

    habe ein zeitmietvertrag bis ostern 2021 muss ich dann auf jedenfall

    raus?

    Wenn die Befristung ausreichend begründet wurde, ja.

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