Wenn das Bett offensichtlich nicht kaputt ist, dann hat sie kein Anspruch auf ein neues. Das kannst Du einfach ablehnen und dann war es das auch schon. Das gleiche gilt für die Schiebetür.
Der Zustand der Wohnung wurde bei Übergabe mittels Protokoll festgehalten? Wenn ja, kannst Du die Mieterin haftbar machen, wenn jetzt etwas beschädigt wird.
Hat jemand Tips, wie ich diese Dame samt Gatten möglichst schnell loswerden kann?
Keine Chance. Für eine fristlose Kündigung reicht das nicht.
Eine Lebensmittelmotte klebte bereits gut sichtbar am Küchenschrank
Naja, das ist jetzt nicht spektakulär. Das hatte ich auch mal in einer Wohnung. Schwierig, die Viecher wieder los zu bekommen.
Zum Thema Kakerlaken: Das muss nicht zwingend die Schuld des Mieters sein. Entgegen der weitläufigen Meinung werden diese Tierchen nicht durch unhygienische Zustände angezogen, sondern kommen durch feuchte Installationsleitungen in die Wohnung.
Ich würde ihn dann beauftragen, auch ihr Apartment zu säubern, und ihr das in Rechnung stellen, weil sie ganz klar den Mietvertrag verletzt hat.
Grenzwertig, bzw. solltest Du das vorgehen mit einem Fachanwalt besprechen. Allein diese Motten stellen keine Gefährdung der Bausubstanz dar. Weiterhin ist es auch keine Vertragsverletzung, wenn die Mieterin den Kühlschrank und andere Dinge nicht so oft reinigt.
Hier wäre dann bei einem späteren Auszug nur eine Schadenersatzforderung denkbar.