Treppenhausreinigung - Sonderreinigung wegen Baustaub

  • Hallo Community,

    ich habe eine Frage zur Treppenhausreinigung. Hierfür wird in unserem Haus (10 Parteien) eine Reinigungsfirma beauftragt. Das ist auch soweit ok, da alle Mieter zugestimmt haben.

    Da es im Erdgeschoss eine Baustelle gab, kam es in den letzten Monaten häufiger mal zu größerer Belastung durch Baustaub (aushaltbar). Aber: ich habe vor Kurzem meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Darauf wird ersichtlich, dass deutlich höhere Kosten als in den Jahren davor auf uns Mieter umgelegt werden. Meine Nachfrage beim Vermieter ergab, dass die Gebäudereinigungsfirma unaufgefordert (d.h. ohne seine Beauftragung) den Baustaub entfernt hat und dies gesondert in Rechnung gestellt hat.

    Meine Fragen:

    1. Darf die Reinigungsfirma diese "Sonderreinigungen" ohne vorherige Beauftragung durch den Vermieter durchführen?

    2. Muss ich die Sonderkosten zahlen?


    Viele Grüße und Danke für eure Antworten,

    Michael

  • 1. Darf die Reinigungsfirma diese "Sonderreinigungen" ohne vorherige Beauftragung durch den Vermieter durchführen?

    Eigentlich nicht, sofern in einem Dienstleistungsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

    2. Muss ich die Sonderkosten zahlen?

    Ich behaupte mal nein. Diese Sonderreinigung ist nicht Teil der turnusmäßigen Reinigung, sondern ist aufgrund von Baumaßnahmen notwendig geworden, die der Vermieter zu vertreten hat. Folglich müsste auch der Vermieter dafür aufkommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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