Hallo,
hier gibt es wohl nur die Option, den Vermieter weiterhin zu nerven und auch das Thema des Einbruchschutzes anzusprechen.
Hast Du mit ihm mal persönlich darüber gesprochen?
Hallo,
hier gibt es wohl nur die Option, den Vermieter weiterhin zu nerven und auch das Thema des Einbruchschutzes anzusprechen.
Hast Du mit ihm mal persönlich darüber gesprochen?
Im Vertrag steht kein Grund warum die Wohnung befristet vermietet wird (Ist also als Zeitmietvertrag sowieso ungültig?)
In dem Fall handelt es sich dann automatisch um ein unbefristetes Mietverhältnis.
Wir wollen jetzt jedoch trotzdem ausziehen. Was ist jetzt geltendes Recht?
Wenn es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt, könnt ihr dieses jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.
Zum 31.03. könnt ihr dann zwar nicht raus, aber ihr müsst auch kein Jahr warten.
Das ist aus der Ferne leider überhaupt nicht einzuschätzen. Es kann sich um einen Baumangel handeln, es kann aber auch sein, dass der Schimmel durch das Duschwasser entstanden ist.
Handelt es sich um eine Silikonfuge oder eine normale Fliesenfuge, d.h. Fugenmasse?
Für mich nicht, weil eben noch vom schriftlichen Vertrag gesprochen wird.
Nach meiner Einschätzung nicht. Zum einen fehlt in dem Verlauf die Angabe einer Miethöhe, zum anderen wird ja explizit benannt, dass ein schriftlicher Mietvertrag folgt.
Ich sehe in dem Verlauf auch keine bindende Zusage des Vermieters.
Du hast ein Recht zur Belegeinsicht, d.h. der Vermieter muss Dir die Rechnungen des Versorgers vorlegen.
Ich würde hier erst einmal schauen, wie hoch der prozentuale Anstieg ist. Seit 2019 sind die Stromkosten jährlich durchschnittlich um ca. 6% gestiegen. In 2022 beträgt der durchschnittliche Anstieg teilweise sogar 10%.
Wenn diese 40 € einem Anstieg von den 5-10% entsprechen, wäre das wohl so ok.
Meine Vermieter wohnen mit im Haus und Laden ihr neues E-Auto in der Garage. Nach Infos von meinem Nachbarn, hat die Garage keinen extra Zähler, sondern soll (so wird vermutet) über den allgemeinen Zähler laufen.
Wenn dort über den Allgemeinstrom ein E-Auto geladen wird, wäre das nicht nur ein Preisanstieg von 40€, sondern - je nach Nutzung - ein vierstelliger Betrag.
Je nach Kapazität des Autos kostet einmal Aufladen zwischen 15-20 €.
Ich will jetzt gar nicht weiter diskutieren, deshalb abschließend von mir: Laut diverser Internetquellen sind die Mieter Gesamtgläubiger, so dass der § 428 BGB greift, wonach der Vermieter eben nicht aufteilen muss.
Wir haben das in der Praxis auch noch nie gemacht, dass eine Kaution aufgeteilt wurde.
Ich bin mir sicher, das die Decke gedämmt werden müsste.
Theoretisch gibt es, wie von Schweinchenfan beschrieben, eine Dämmpflicht, allerdings gibt es zu jeder Pflicht die passenden Ausnahmen. Wenn sich die Immobilie schon länger, als seit 2002 im Eigentum des Vermieters besitzt, entfällt diese Verpflichtung mit großer Wahrscheinlichkeit.
Mein Vermieter ist der Meinung er müsste nur dafür sorgen eine funktionierende Heizung zu gewährleisten.
Da hat er nicht ganz unrecht. Die Wohnräume sollten eine Temperatur von ca. 21°C erreichen, wobei es irrelevant ist, ob das erst bei Stufe 5 möglich ist.
Wurde Dir vor Anmietung kein Energieausweis vorgelegt?
Wenn die Wohnung gemeinschaftlich gemietet worden ist, ist die Kaution auch gemeinschaftlich auszuzahlen.
Ja klar, aber das hat der Vermieter ja auch getan, wenn ich die Fragestellung richtig verstehe.
Ansonsten hatte ich mich nicht klar ausgedrückt, sorry. Dann so: Der Vermieter kann es sich aussuchen, wenn es keinen konkreten Rückzahlungsanspruch der Mieter gibt, bzw. darf er nicht auf verlangen eines Mieters auf ein Konto auszahlen.
Ich würde mich hier @darkshadow anschließen. Auch wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wurde, kann hier durchaus angenommen werden, dass mit dem Besitzübergang der Mietsache ein Vertrag durch konkludentes Handeln zustande gekommen ist.
Ich würde mit den Unterlagen einfach einen Fachanwalt oder Mieterverein aufsuchen.
Ich kann Dir nicht ganz folgen.
Verstehe ich es richtig, dass Person A die Forderungen von B aus dem Mietverhältnis gezahlt hat und hierfür die Kaution erhalten sollte?
Letztendlich kann sich der Vermieter aussuchen, wohin er die Kaution auszahlt. Es müssen sich dann A und B einigen. Stellt sich B quer, dann kann man versuchen, die Forderungen gerichtlich bei ihm einzutreiben.
Gibt es keinen Mietspiegel, dann gibt es immer noch die Option, die Miete anhand von Vergleichswohnungen anzupassen.
Das ganze ist aber nicht so einfach und es kommt eine weitere Hürde hinzu: Der Vermieter muss sich hier auf eine Kaltmiete pro m² berufen. Kann er diese Kaltmiete von den inkludierten Betriebskosten aber gar nicht trennen, wird es mit einer Erhöhung auch schwer.
Letztendlich kann man dem Vermieter ja einfach "anbieten", dass er Wasseruhren einbaut. Dann hat sich das Problem erledigt.
Habt Ihr die Zusicherung des Vermieters, dass entsprechende Datenleitungen verlegt werden auch schriftlich, bzw. sind diese nachweisbar?
Der Vermieter hat uns versichert (natürlich mündlich), dass die Terrasse & der Garten in zwei Wochen angefangen werden und bald fertig sind. Seitdem hat sich nichts getan.
Was durchaus verständlich sind. Gartenarbeiten lassen die Witterungsverhältnisse im Winter i.d.R. nicht zu. Die meisten Gartenbaufirmen sind da erst ab März/April wieder aktiv.
Die finanziellen Probleme des Vermieters können Euch da aber egal sein.
der Garten ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, die Terrasse und der Garten wurden uns nur mündlich zugesagt, die würden “zum Haus dazugehören”
Das könnte bedeuten, dass sich hieraus kein Mietminderungsanspruch ergibt. Selbiges gilt dann für den Anspruch auf eine Fertigstellung.
Hier wäre eine vertragliche Vereinbarung erforderlich, wonach der Garten zur Mietsache gehört.
Das gilt aber nicht für Aspekte der Verkehrssicherheit. Der Vermieter muss zumindest gewährleisten, dass Haus und Garage "unfallfrei" zu erreichen sind.
Zur Schimmelproblematik: Unabhängig, dass es sich hier um einen Gewährleistungsmangel handelt, der in der Regel problemlos (und für den Vermieter kostenfrei) abgearbeitet werden kann, würde ich hiermit mal einen Fachanwalt beauftragen. Das scheint schon recht komplex zu sein.
Wenn ich das richtig verstehe, wurden hier nicht einmal pauschale Betriebskosten vereinbart, was bei Heizkosten sowieso nur in Ausnahmefällen möglich ist. Hierbei gibt es in der Regel die Verpflichtung laut Heizkostenverordnung, diese Kosten nach Verbrauch abzurechnen.
Letztendlich ist es dann recht einfach: Wenn keine Pauschalen zu Heizkosten vereinbart sind, kann der Vermieter natürlich auch nichts erhöhen.
Der Maler, der den Vermieter gut kennt, hat mich angeschrieben, das ich die Schränke abbauen soll, damit er die Decke streichen kann.
Ich würde einfach mal vermuten, dass das der Maler gar nicht weiß, dass es die Küche vom Vermieter ist?
Und ja, theoretisch wäre das Aufgabe des Vermieters, aber was spricht dagegen, diese selbst schnell abzuhängen? Es ist ja auch in deinem Interesse, dass der Schaden schnell behoben wird.
Muss man wirklich bis zum Tod heizen, um einfach die komische Lage des Heizkörpers auszugleichen?
Nein, musst Du nicht. Es ist ausreichend, wenn Du eine durchgehende (!) Raumtemperatur von ca. 21°C und eine passende Raumfeuchte (im Idealfall vielleicht 50%) nachweisen kannst.
Ist das erreicht, bist Du "raus" und der Vermieter "drin".
Wie man dann ein ausreichendes Heizung und Lüften definiert, muss im Zweifel ein Gutachter entscheiden.
Die Temperatur an der Innenwandecke betrug ja 18 Grad und das ist vollkommen ausreichend und spricht für ausreichendes Heizen, oder?
Jein...Wärme steigt ja bekanntlich nach oben. Das sagt nichts über die Temperaturen im unteren Bereich der Außenwände.
Angekippte Fenster sind relativ sinnlos. Ein Luftaustausch findet dadurch nicht statt und es kühlt nur der Raum runter. Eine Schimmelbildung kann hier die Konsequenz sein.
Ich würde hier nochmal beim Vermieter Druck machen. Die erhöhten Heizkosten und das Sicherheitsrisiko sind hierfür schon ein Grund.
Hallo,
In so einem Fall wäre - je nach Temperatur - eine hohe Mietminderung drin, die aber anwaltlich abgesprochen sein soll. Einen weiteren Anspruch gegenüber dem Vermieter gibt es da nicht, d.h. von der eingesparten Miete könnte dann ein zusätzliches Heizgerät betrieben werden.
Zunächst brauchst Du hierfür erst einmal die Genehmigung vom Vermieter.
Hast Du diese Genehmigung, würde ich den Vertrag ggfs. passend gestalten. Vermietest Du beispielsweise nur ein einzelnes und möbliertes Zimmer einer von Dir selbst bewohnten Wohnung, greift die verkürzte Frist nach § 573c (3) BGB.
Hier wärst Du dann ca. bei den gewünschten 2 Wochen Frist.
Das sind Spannungsrisse, die insbesondere bei Neubauten nicht ungewöhnlich sind.
Das hat natürlich nichts mit einem Mieterverschulden zu tun, allerdings wird hier auch der Vermieter recht wenig dagegen tun können.
Solche Risse entstehen - wie von AJ1900 angedeutet - durch die unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten von den verschiedenen Baustoffen. Oder anders: Trockenbau dehnt sich bei Temperaturunterschieden anders aus, als Beton.
Hierdurch entstehen dann solche Risse, die statisch aber unbedenklich sind.
Man sollte das aber dennoch beobachten.
Sie lüften falsch! Und es wird nur immer wieder erwähnt - lüften lüften lüften sollten wir doch - samt die Bad-Türe dann stets offen zu halten!“
Nun ja....wie will man lüften, wenn man gar kein Fenster hat? Im übrigen ist es bei Innenliegenden Bädern kontraproduktiv, wenn die Türen beim "lüften" geöffnet werden. Diese sollten immer geschlossen sein.
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