Mängelbeseitigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Vermieter muss Mänge beseitigen, unter anderem hat es an der Holzdecke getropft und der Vermeiter meint, das er die Holzdecke entfernt und neu steicht. So weit so gut. Nun kommt der Maler nicht an die gesamte Decke, da in der Küche Hängeschränke hängen. Diese Schränke sind Eigentum vom Vermieter und nicht meine eigene. Diese waren schon beim Einzug drin. Der Maler, der den Vermieter gut kennt, hat mich angeschrieben, das ich die Schränke abbauen soll, damit er die Decke streichen kann. ISt das nicht Aufgabe vom Vermieter? Bitte Info.

    Danke.

  • Der Maler, der den Vermieter gut kennt, hat mich angeschrieben, das ich die Schränke abbauen soll, damit er die Decke streichen kann.

    Ich würde einfach mal vermuten, dass das der Maler gar nicht weiß, dass es die Küche vom Vermieter ist?

    Und ja, theoretisch wäre das Aufgabe des Vermieters, aber was spricht dagegen, diese selbst schnell abzuhängen? Es ist ja auch in deinem Interesse, dass der Schaden schnell behoben wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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