och neeeeeeee... nicht noch so einer...
Wer den deutschen Mieterbund zitiert, der scheidet meines Erachtens aus als vertrauenswürdiger Fachmann... Es ist in Verwalterkreisen gut bekannt, dass die Anwälte, die für die Mietervereina arbeiten zum größten Teil keine Ahnung haben und nur blind in der Suppe rumstochern. Das sind zumeist Anwälte, die zu unerfahren sind, zu schlecht sind, keine Ahnung haben, etc., so dass die auf dem "freien Mandats-Markt" keine Chance haben und sich mit den Vereinen über Wasser halten müssen.
Kein seriöser Anwalt, oder Anwalt, der gut in seinem Job ist, würde freiwillig für irgendeinen Mieterverein arbeiten.
Wir führen oft genug Klagen gegen Mieter, die sich von Anwälten irgendwelcher Mietervereine vertreten lassen... und amüsieren uns über die abstrusesten Vorstellungen und Zurschaustellung offensichtlichem Unwissens.
Da stimme ich fast uneingeschränkt zu. Die normalen Angestellten sind da aber noch erheiternder. Da sprechen wir gern von umgeschulten Holzfällern.
Mit einer seit April 2012 notwendigen digitalen Satanlage kann man zwar wesentlich mehr Sender empfangen, aber zu den bisherigen 60 Sendern nur unwesentlich andere FREIE, die eine Wohnwertsteigerung nicht bringen. Der überwiegende Teil der neuen Sender ist vershclüsselt.
Leistungen, für die der Mieter noch separate Verträge abschließen müsste, um sie genießen zu können, sind nicht wohnwerterhöhend.
So ganz falsch liegt der Herr vom Mieterbund da aber nicht.
Dahingehend verweise ich nochmals auf das von mir erwähnte Urteil des BGH:
"Der Auffassung des Landgerichts Berlins, dass in Berlin wegen des frei empfangbaren Digitalfernsehens eine Wohnwertverbesserung durch einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss nicht gegeben sei, vermochte sich der Bundesgerichtshof nicht anzuschließen. Er gelangte zu der Feststellung, dass ein Breitbandkabelnetz gegenüber dem Digitalfernsehen etwa zusätzliche 30 Hörfunkprogramme in Stereoqualität biete. Hinzu kämen etwa weitere 61 zusätzliche Programme, die mithilfe eines Decoders empfangen werden könnten. [...] Schließlich müsse auch die zukünftige Möglichkeit einer interaktiven Mediennutzung berücksichtigt werden."
Der BGH sieht die Möglichkeit zusätzliche Sender mithilfe eines Decoders zu empfangen, durchaus als Wohnwertverbesserung.
Ich möchte auf dem Urteil zwar nicht länger rumreiten, da es nur bedingt passt, aber eine Modernisierung würde ich nicht kategorisch ausschließen.
Spannend könnte es werden, wenn der Vermieter hier noch einen Internetzugang via Sat zur Verfügung stellt.
Leistungen, für die der Mieter noch separate Verträge abschließen müsste, um sie genießen zu können, sind nicht wohnwerterhöhend.
Was passiert aber, wenn Du es möchtest, aber nicht kannst, weil die Voraussetzungen hierfür fehlen?
Hier komme ich wieder auf den Punkt zurück, wonach eine derartige Maßnahme nicht subjektiv durch einen einzelnen Mieter betrachtet werden kann, sondern eher durch die Gesamtheit. Du kannst auch die Kosten des Aufzuges (sei es Modernisierung bei Anbau oder Beko) auf die Erdgeschossmieter umlegen, ohne das sie es brauchen.´
Hier stellt sich auch nicht die Frage nach einer einzelnen Subjektiven Meinung, sondern nach der Gesamtheit. Der Aufzug stellt eine Wohnwertverbesserung dar, auch wenn der Mieter im EG das anders sieht.
Du würdest es nicht benötigen, andere schon.
Ich persönlich schaue fast nur die verschlüsselten Programme (Ich kann das ganze private "Hartz IV-TV nicht mehr sehen) und würde nie in eine Wohnung ziehen, wo die Voraussetzungen für Pay-TV nicht gegeben sind. Vielen anderen geht es da ähnlich.
Durch diese bessere Anlage kann der Vermieter seine Wohnung schneller an den "Mann" (ich nehme da nochmal Bezug auf die Möglichkeit, mehrere ausländische Programme zu empfangen) bringen, weshalb ich hier eindeutig von einer Wohnwertverbesserung ausgehen würde.