Beiträge von Leipziger82


    Ist es nicht so das man seine Wände nach Einzug eh in einer persönlichen Farbe streicht oder tapeziert nach seinen eigenen Wünschen?

    Nö, eigentlich nicht.



    So ein Aufwand ist das Streichen und das Tapezieren auch wieder nicht


    Dann bist Du herzlich eingeladen, am Wochenende meine Wohnung zu tapezieren. Insbesondere die Decken finde ich immer ziemlich spannend.


    Wie schon erwähnt, möchte ich nur das die Nebenkosten korrekt abgerechnet werden und hier nicht versucht wird mit einen Mehrverbrauch an zu dichten und Stress will ich auch vermeiden.

    Ob die Nebenkosten nun korrekt abgerechnet werden oder nicht, würde zum jetzigen Zeitpunkt einem Blick in die Kristallkugel gleich kommen.
    Hier kannst Du erstmal nur die erste Abrechnung abwarten und dann ggfs. einem Fachanwalt zur Prüfung vorlegen.

    Zu den rechtlichen Punkten ist eigentlich alles gesagt.

    Ich poste euch im Laufe des Vormittags die Abrechnung hier in Form von Fotos, dan könnt Ihr euch einen Einblick verschaffen.

    Hallo,

    das wäre sinnvoll. Ohne die Abrechnung zu sehen, ist eine Aussage zur Abrechnung nicht wirklich möglich.


    Der Rest davor spricht auch vom im Haus bereits vorhandenen Kabelanschluss und von der (unterstelle ich jetzt mal) scheinbar einzigen Sat-Schüssel am ganzen Haus.

    Hier im Fall jedoch dürfte kein anderer Anschluss vorhanden sein, was die Rechtslage vielleicht auch schon beeinflussen könnte.

    Es würde mich schon sehr stark wundern, wenn in einem DDR-Neubaublock kein Kabelanschluss vorhanden wäre.
    Ich meiner Eigenschaft als gebürtiger Ossi und Verwalter solcher Wohnungen (während meiner Karriere habe ich mindestens 10.000 verschiedene Plattenbauwohnungen in verschiedensten Orten der neuen Bundesländer kennengelernt oder verwaltet) sind mir Plattenbauten ohne Kabelanschluss/Antennenanschluss nie begegnet. Bekanntermaßen wurden die Dinger damals im einheitlichen Stil errichtet und hatten damals schon den Vorzug eines Antennenanschlusses.

    Das Problem ist zumeist die Qualität des Signals.

    Im Zweifel kann das aber nur der TE beantworten.

    Zitat

    Ob nun bei dem (anscheinend bisher nicht bemängelten) Gesamtanblick der Schüssel-Armee an der Fassade nun gerade dieser Antennenständer einen Richter hinter dem Ofen hervorholen könnte oder nicht, wage ich jetzt nicht zu vermuten.


    Es ist durchaus zu vermuten, dass der TE nicht der einzige Mieter ist, der hier angeschrieben wurde. Wir haben das damals auch großflächig angemahnt.
    Ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit:
    Kurz nach der "Wende" gab es einen Boom der Sat-Schüsseln im Osten, da die Bürger nun (offziell) Westfernsehen schauen wollten/konnten. Die Dachantenne mit ihren 2-3 Sendern konnte damals nicht mehr mithalten.
    Schon kurz nach der Mauereröffnung wurden die provisorisch errichteten Supermärkte überrannt und die Schüsseln weggekauft. Die Hausfassaden sahen dementsprechend "toll" aus.

    Ca. 80% meiner Altmieter aus der damaligen Zeit nutzen auch heute noch die Sat-Schüssel, obwohl die Kabelversorgung mittlerweile gut ist. Das ist vermutlich nur noch eine Gewohnheitssache.


    Meine Frage nun: Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
    Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?

    Hallo,

    schau mal hier:

    Urteil des BGH - Satellitensch

    Dein Vermieter ist hier rechtlich auf dem aktuellen Stand. heißt: Er muss eine Schüssel dulden, aber nur, wenn hierdurch keine optische Beeinträchtigung entsteht

    Ich persönlich finde es furchtbar, wenn an jedem 2. Balkon eine Schüssel hängt. Das sieht schrecklich aus.

    Ansonsten gehe ich fast jede Wette ein, dass etwas derartiges in deinem Mietvertrag steht. Warum hast Du da noch nicht geschaut?

    Was bedeutet "bei mir wohnen lassen"?
    Soll sie in den Vertrag als gleichberechtigter Vertragspartner aufgenommen werden oder halt einfach nur bei Dir wohnen?
    Bei ersterem könnte es kritisch werden.

    Eine "Untervermietung" kann der Vermieter nur aus gutem Grund untersagen.

    Wenn der Vermieter Andeutungen in Richtung Schufa oder ähnlichem macht, würde ich von Anfang an alle Karten auf den Tisch legen.
    Wie er nun reagiert, kommt einem Blick in die Kristallkugel gleich.

    Es gab in der ganzen Zeit auch keine Mahnung aber die hätte sowieso nicht die Verjährung gehemmt oder ?

    Nein.

    Zitat

    Die Anwältin hat recht, denn die Kaution verjährt nicht.... höchstens die Forderung nach Zahlung einer Kaution...

    klug**** ;)

    Kann ich einfach so die Wohnung übernehmen? Kann ich ihn rauswerfen lassen? Oder geht das nur aus einem bestimmten Grund? Freiwillig will er nicht gehen, das steht fest.

    Wie willst Du denn eine Wohnung übernehmen, bzw. ihn rauswerfen lassen, wenn Du überhaupt keinen Vertrag mit dem Vermieter hast?
    Dein (noch-)Freund hat einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter. Änderungen dieses Vertrages müssen beide Vertragsparteien zustimmen. Du hast diesbezüglich keinerlei Mitspracherecht.
    Anders herum könnte ein Schuh daraus werden, heißt er könnte Dir - den fiktiven - Untermietvertrag kündigen.^

    Soweit die mietrechtlichen Anforderungen. Wie das ganze dann anders "eingeklagt" werden kann, weiß ich nicht.

    Zitat

    Welche Fragen sollte man stellen und welche lieber nicht??

    Alles, was Euch einfällt. Ich würde mir vorab schon mal einen Fragenkatalog zusammenstellen. Am besten auch mit Zeugen hingehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Makler das blaue vom Himmel verspricht

    Zitat

    Die Maklerin zeigt uns ja exklusiv die Wohnung, wenn wir sie unbedingt wollen hat man dann gute Chancen??

    Kann man mit dem/der Makler(in) auch Verhandlungen ansprechen bzgl. des Mietbeginns??

    Das wäre nun ein Blick in die Kristallkugel. Ansprechen könnt Ihr alles.
    Was heißt, er zeigt sie Euch exklusiv? Gut möglich, dass er bereits ein paar Stunden vorher/danach einen weiteren Besichtigungstermin hat.
    Aber:

    Zitat

    Die Wohnung wäre sofort frei. Wir haben aber noch nicht unsere jetzige Wohnung gekündigt. Wie das immer so ist....


    Wenn Ihr nicht doppelt zahlen wollt, kommt Ihr frühestens am 30.09. raus, richtig?
    Ein Makler ist natürlich - im Sinne des Eigentümers und seiner Provision - an einer kurzfristigen Vermietung interessiert. Meine Erfahrungen haben da gezeigt, dass eine Verschiebung des Mietbeginns da eher ungern gesehen, bzw. praktiziert wird.
    Gibt es Mietinteressenten für den 01.07. habt ihr wohl eher schlechte Chancen.

    Ist dem nicht so das Private Forderungen nicht nach 3 Jahren verjähren und Staatliche nach 30 Jahren?
    Oder bring ich da was durcheinander?

    Was ist eine staatliche Forderung? Der Zusammenhang entgeht mir hier auch.

    Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren würde es nur geben, wenn die Forderung mittels Vollstreckungsbescheid tituliert worden wäre.
    Hier ist aber nur von einer Mahnung die Rede.

    Hier nochmal ein Urteil zu den Verjährungsfristen bei Kautionsforderungen:
    LG Darmstadt, Urteil vom 07.03.2007 – 4 O 529/06

    Zitat

    Meine eigene Anwältin behauptet aber das eine Kaution nicht verjähren würde.

    Ein Tipp: Such Dir eine neue Anwältin. Am besten eine vom Fach und keinen Wald- und Wiesenanwalt.

    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass innerhalb von 2 jahren, die summe der kosten für die beteiligung an renovierungsarbeiten dermaßen hoch sein wird, dass ich sie als armer student nicht zahlen kann. Andererseits will man sich vor bösen überraschungen schützen.

    Einer Beteiligung an Renovierungskosten kannst Du ganz leicht entgehen, in dem Du bei Auszug einfach selbst den Pinsel in die Hand nimmst.
    Insbesondere wenn der Zustand noch gut ist, reicht eine günstige Farbe aus.

    Problem ist folgendes: Unsere Restmülltonnen sind ständig überfüllt. Das liegt meiner Meinung an einem erheblichen Teil daran, dass in einer Wohnung sich städnig mehr Personen aufhalten als im Mietvertrag oder sonst wo.
    Es sind dort nur 2 erwachsene Leute gemeldet, es halten sich aber ständig 1 Baby, 1 9-jähriges Kind und 2 Erwachsene zusätzlich auf.

    Nur so aus Interesse: Woher weißt Du, dass dort mehr Personen wohnen, als dem Vermieter bekannt sind?

    Ansonsten wurde schon erwähnt, dass es grundsätzlich möglich ist, weitere Tonnen bereitstellen zu lassen. Du solltest aber bedenken, dass sowohl die Bereitstellung, als auch die Entleerung der Restmülltonne Geld kostet, was im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden kann.

    Edit: Den Besuch kannst Du aber nicht untersagen (lassen). Solange die Personen nicht dauerhaft (ich erinnere mich an ein Urteil, dass einen ununterbrochenen Besuch bis zu 8 Wochen für rechtens hält) dort wohnen und keine Beschilderungen an Klingel und Briefkasten vorhanden sind, ist es halt nur Besuch.

    Was stört Dich denn konkret daran, dass der Mieter (Dauer-)Besuch bekommt?

    Meine Frage ist nun, ob dies rechtens ist, da mir nicht wirklich klar ist, wie man die "fiktive nutzungsdauer" bestimmt.

    Mahlzeit,

    hier müsste man zunächst den genauen Wortlaut der Klausel im Vertrag kennen, um sagen zu können, inwiefern das überhaupt wirksam ist.
    Du kannst Dich gern mal hier belesen:

    Sch

    Eine fiktive Nutzungsdauer ergibt sich aus dem IST-Zustand der Wohnung. Um bei dem Beispiel der berufsbedingten Abwesenheit zu bleiben: Ein Mieter, der nie da ist, verursacht auch keine Abnutzung. Heißt: Die Tapete sieht aus wie neu.
    Auf der anderen Seite kann es den kettenrauchenden Mieter geben, der seinen Tapeten schon nach wenigen Wochen einen gelblichen Teint verleiht.

    Oder sein Vermieter ihn, da er ja für seine Untermieter verantwortlich ist.

    § 540
    Gebrauchsüberlassung an Dritte

    2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

    Das könnte natürlich auch passieren.

    Ja das dacht ich mir auch leider ist die Situation etwas prikärer, da es sich hierbei auch um den Hauptmieter handelt. Ich habe bis jetzt im Internet nur Einzelfälle gefunden. Bewegt er sich hier auf irgend einer Rechtlichen Grundlage ?

    Der Vermieter möchte Miete mindern? Interessant!
    Bei wem möchte er denn die Miete mindern? Bei der Hausverwaltung?

    Ist er Hauptmieter kann er die betreffenden Untermieter höchstens mal abmahnen.


    Ich habe folgendes Problem:
    Jetzt nach 2 Jahren habe ich eine Mahnung erhalten über 6 Monatsmieten. Eine davon wurde ja sogar in Bar bezahlt !!

    Du hast Glück, dass Du nur eine Mahnung über 6 Monatsmieten erhalten hast. Es hätte auch mehr sein können (eigentlich sogar 24 Monatsmieten)
    Das heißt allerdings nicht, dass da noch was kommen könnte.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist das Mietverhältnis bis heute nicht wirksam gekündigt worden, oder?
    Ich würde an Deiner Stelle schnellstmöglich mit dem Vermieter sprechen.

    Sorry aber es geht nicht um Sozialrecht sondern darum das der Vermieter Daten des Mieters Dritten zugänglich macht.

    Der Mainschwimmer hat das schon korrekt angedeutet: Verstöße gegen das Datenschutzgesetz haben absolut nichts mit Mietrecht zu tun, weshalb Du in einem Forum für Mietrecht auch keine Tipps erhalten wirst.
    Es hat doch einen Grund, warum das BDSG ein Teil des Sozialgesetzbuches ist.

    Deshalb der Verweis an andere Foren oder Rechtsanwälte.

    Alternativ könntest Du "Vermieter" auch gegen "Nachbarin" oder "Arbeitgeber" austauschen. Nur weil es der Vermieter war, heißt das nicht zwangsläufig, dass hier die Regelungen des BGB oder Mietrecht greifen.

    Hallo,

    ich habe ein unmöbliertes Zimmer in der Wohnung einer Freundin gemietet. Wir haben keinen schriftlichen Untermietvertrag abgeschlossen. Die Vereinbarung ist, dass ich keine Kaution bezahle aber mehr Miete. Die Miete der gesamten Wohnung beträgt 550. Ich soll 320 Euro zahlen. Sie hat gesagt, dass ich das größte Zimmer der Wohnung haben kann und dass ich nichts für Reaparaturen vor dem Einzug bezahlen sollte.

    Gibt es denn Zeugen für diesen mündlichen Vertrag? Das wäre ja nicht schlecht. Fakt ist, dass mündliche Vereinbarungen auch wirksam sind.

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