Mietforderung trotz angenommener Kündigung

  • Hallo
    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe eine Wohnung gemietet und habe bei der Erstrenovieung einen Wasserschaden samt Schimmel festgestellt. Daraufhin habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Der Vermieter hat die Kündigung angenommen und wollte die letzte Miete in Bar. Gesamtlaufzeit des Mietverhältnisses betrug 2 Monate. Ich bin aber nie eingezogen.
    Ich habe keine Bestätigung erhalten vom Vermieter wegen der Kündigung aber habe einen Zeugen für die Übergabe der letzten Monatsmiete in Bar und die angenommene Kündigung. Und ich habe das Erstellungsdatum der Datei in der die Kündigung geschrieben wurde.
    Jetzt nach 2 Jahren habe ich eine Mahnung erhalten über 6 Monatsmieten. Eine davon wurde ja sogar in Bar bezahlt !!

    Was kann ich jetzt tun ?

    Bringt es etwas wenn ich Strafanzeige stelle wegen Betrugs


  • Jetzt nach 2 Jahren habe ich eine Mahnung erhalten über 6 Monatsmieten. Eine davon wurde ja sogar in Bar bezahlt !!

    Was kann ich jetzt tun ?

    Vor allen Dingen den Wortlaut der Mahnung hier in Textform einstellen.

  • Es ist ein Mahnbescheid vom Zentralen Mahngericht bzw Amtsgericht.

    1.Hauptforderung: Miete für Wohnraum (einschließlich Nebenkosten) für die Wohnung in ........... ein Wohnraum im falschen Ort ^^. Es steht mein jetziger Wohnort drin. Von November 2011 bis April 2012.
    2. Verfahrenskosten
    3.Nebenforderungen
    4.Zinsen

  • Es ist eine Mahnung vom Amtsgericht bzw Zentrales Mahngericht. Da steht nichts weiter drin. Außer das die Hauptforderung die Miete ist für 6 Monate von November 2011 bis April 2012 für die Wohnung im falschen Ort. ^^ Es ist mein jetziger Wohnort benannt

  • Lieber Mario!
    Die Strafanzeige vergessen Sie. Bereiten Sie sich lieber auf Ihre Rechtfetigung beim Mahngericht vor. Sammeln Sie alle Fakten, damit Sie dort dann logopätisch nicht in Schwierigleiten geraten.

  • Hallo blauäugiger Mario1977,

    "Ich habe eine Wohnung gemietet und habe bei der Erstrenovieung einen Wasserschaden samt Schimmel festgestellt."
    - Das ist nichts Aussergewöhnliches.

    "Daraufhin habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt."
    - ... welches rechtlich unwirksam war.

    "Der Vermieter hat die Kündigung angenommen und wollte die letzte Miete in Bar."
    - Hast Du das schriftlich?

    "Gesamtlaufzeit des Mietverhältnisses betrug 2 Monate. Ich bin aber nie eingezogen."
    - Spielt keine Rolle.

    "ich habe das Erstellungsdatum der Datei in der die Kündigung geschrieben wurde."
    - Haha. Eine Kündigung hat schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu erfolgen.

    "Jetzt nach 2 Jahren habe ich eine Mahnung erhalten über 6 Monatsmieten. Eine davon wurde ja sogar in Bar bezahlt !!"
    - Der Zeitraum wird sicher auch angegeben sein...?

    "Was kann ich jetzt tun ? Bringt es etwas wenn ich Strafanzeige stelle wegen Betrugs."
    - Mach' Dich nicht lächerlich. Du wirst Dich bei einer Gegenanzeige eines Profis wegen des Verdachts der wissentlich falschen Verdächtigung nicht mehr wohl fühlen.

  • Zitat

    Ich habe eine Wohnung gemietet und habe bei der Erstrenovieung einen Wasserschaden samt Schimmel festgestellt. Daraufhin habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt.

    Vermutlich hast Du den Vermieter nicht mal abgemahnt (aufgefordert den Mangel zu beheben). Damit war die fristlose Kündigung unwirksam.

    Zitat

    Ich habe keine Bestätigung erhalten vom Vermieter wegen der Kündigung aber habe einen Zeugen für die Übergabe der letzten Monatsmiete in Bar und die angenommene Kündigung.

    Das der Vermieter das Blatt Papier auf dem steht das Du fristlos kündigst erhalten hat heißt nicht das er sie akzeptiert hat.

    Zitat

    Was kann ich jetzt tun ?

    Wenn Du gute, sehr gute, hieb- und stichfeste Argumente hast warum die Forderung des Vermieters unrechtmäßig ist, dem Mahnbescheid widersprechen.


  • Ich habe folgendes Problem:
    Jetzt nach 2 Jahren habe ich eine Mahnung erhalten über 6 Monatsmieten. Eine davon wurde ja sogar in Bar bezahlt !!

    Du hast Glück, dass Du nur eine Mahnung über 6 Monatsmieten erhalten hast. Es hätte auch mehr sein können (eigentlich sogar 24 Monatsmieten)
    Das heißt allerdings nicht, dass da noch was kommen könnte.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist das Mietverhältnis bis heute nicht wirksam gekündigt worden, oder?
    Ich würde an Deiner Stelle schnellstmöglich mit dem Vermieter sprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn ich das richtig verstehe, ist das Mietverhältnis bis heute nicht wirksam gekündigt worden, oder?

    Jetzt bin ich buff. Also wenn ein Vermieter eine Kündigung nicht aktzeptiert ist man gezwungen da wohnen zu bleiben. Ich habe schrieftlich gekündigt ja aber diese hat er mir nie bestätigt. Es ist halt die Datei noch vorhanden auf dem Rechner. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mir einen Anwalt nehmen

  • Das der Vermieter das Blatt Papier auf dem steht das Du fristlos kündigst erhalten hat heißt nicht das er sie akzeptiert hat.


    Er hat es im beisein meiner damaligen Freundin. Sie hat auch gesehen wie ich die letzte Miete bezahlt habe

  • Vorab:
    Auf einen Mahnbescheid sollte man reagieren (falls ein Widerspruch berechtigt ist, z.B. mit einem solchen). Da würde ich mich immer aktuell schlaulesen im Internet und/oder sicherheitshalber einen Anwalt befragen.

    Die wichtigste Frage ist wahrscheinlich, ob Deine Kündigung wirksam war. Das solltest Du herausfinden.

    Der Vermieter muss eine (wirksame) Kündigung weder akzeptieren noch bestätigen, sondern nur empfangen, denn eine Vertragskündigung ist eine "Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung" (oder so ähnlich). Wenn die Kündigung also wirksam war, ist Dein Mietvertrag durch sie gelöst worden.

    Wenn dagegen die Kündigung - warum auch immer, und da kann es viele Gründe geben - unwirksam war, so dürfte es jetzt möglicherweise etwas schwierig werden, zu beweisen, dass der Vermieter trotzdem Deine Willenserklärung und damit der Auflösung des Mietvertrags zugestimmt hat und zu welchen mündlichen Vereinbarungen Ihr dabei gekommen seid.

    In jedem Fall müsste aber ja auch der Vermieter erklären können, was genau er denkt, wie lange Du denn Mieter warst. Er muss ja irgendwie auf die 6 Monate gekommen sein. Was hat er in den (mindestens) 6 Monaten mit der Wohnung gemacht? Sich gewundert, dass das Gras bis in die Fenster gewachsen ist?

    Man darf nicht vergessen, dass quasi jedermann jederzeit ein gerichtliche Mahnverfahren starten kann, also einen Mahnbescheid erwirken kann - sogar online -, und dabei keinerlei Beweise liefern muss, dass die angemahnte Forderung auch berechtigt ist. Es könnte also durchaus auch sein, dass auch der Forderer - warum auch immer - auf wackeligen Füßen steht. Das stellt sich dann aber alles erst später heraus.

  • wenn ein Vermieter eine Kündigung nicht aktzeptiert ist man gezwungen da wohnen zu bleiben.


    Nöö, wohnen bleiben musst Du dort nicht, sondern lediglich die Miete bis zur rechtmässigen Beendigung des Mietverhältnisses weiterzahlen....:mad: - und zwar solange, bis der VM von Dir eine ORDNUNGSGEMÄSSE Kündigung erhält ODER bspw. von sich aus einfach weitervermietet.

  • Wenn ich das richtig verstehe, ist das Mietverhältnis bis heute nicht wirksam gekündigt worden, oder?

    Jetzt bin ich buff. Also wenn ein Vermieter eine Kündigung nicht aktzeptiert ist man gezwungen da wohnen zu bleiben. Ich habe schrieftlich gekündigt ja aber diese hat er mir nie bestätigt. Es ist halt die Datei noch vorhanden auf dem Rechner. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mir einen Anwalt nehmen

    Wie finde ich heraus ob meine Kündigung wirksaqm war ?

    Da musst du garnicht suchen. Du hättest in deinem Fall entweder mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, oder aber vom Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen können. Erst wenn der sich geweigert hätte, wäre eine außerordentliche Kündigung möglich gewesen. Da du dich aber nicht an die Regeln gehalten hast, musst du jetzt für deine Fehler bezahlen.

    Widersprichst du dem Mahnbescheid, wird die Sache vor Gericht gehen. Und das heißt dann für dich, dass du die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bezahlen darfst.

  • Wie finde ich heraus ob meine Kündigung wirksaqm war ?


    Ich denke, nur mit Hilfe eines Anwalts, denn wir kennen weder die genaueren Begleitumstände, noch den genauen Wortlaut Deiner Kündigung. Es gibt formale Anforderungen an eine Kündigung und bei einer fristlosen Kündigung natürlich auch inhaltliche Anforderungen an die Kündigungsgründe.

    Sollte sie unwirksam sein, bleibt weiterhin die Frage, ob nicht der Vermieter sie tatsächlich trotzdem akzeptiert hatte. Das kann hier keiner beurteilen.

    Dass zudem der Vermieter selbst auch genügend Unplausibilitäten in seinem Verhalten aufweist (wieso genau 6 Monate, wieso unterschlägt er die Barzahlung), dürfte schließlich unbestritten sein. Das alles sollte aber wohl besser ein Fachanwalt mit Dir zusammen erörtern.

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