Eine Umlage auf alle Mieter ist rechtens, auch wenn Du nicht der Verursacher bist.
das setzt aber voraus, dass es dem Vermieter - nachweislich - nicht möglich war, den Verursacher zu ermitteln.
Hier greift das Gemeinschaftsprinzip, was auch bei diversen Betriebskosten der Fall ist (Beispiel: Grundkostenanteil bei Wasser & Heizung).
Zitat
Diese stehen im aktuellen Fall in einer Nische, nicht im Fluchtweg oder so, falls das wichtig ist
Nein, ist unwichtig. Die Brandschutzverordnung dürfte derartige Ablagerungen untersagen.
Als Tipp: Bevor der Vermieter den Sperrmüll entfernen lässt und Euch die Kosten in Rechnung stellt, solltet Ihr als Hausgemeinschaft die Beseitigung organisieren. In vielen Städten kann sowas sogar kostenlos abgeholt werden. Sprecht hierzu den Vermieter an und sagt ihm, dass sich die Hausgemeinschaft - nach Fristablauf - um die Beseitigung kümmert.