Darf ich die Küche ausbauen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner Wohnung. Im Mietvertrag war vereinbart, dass eine Küche eingebaut wird (habe den Vertrag unterzeichnet als die Wohnung noch renoviert wurde). Das ist auch geschehen nur ist die Küche gelinde gesagt fürchterlich. Echt großer Raum, aber viel zu kleine Küchenzeile wodurch ich weniger Stauraum habe als in meiner 1/5 so großen Küche jetzt und ein völlig sinnloser Einbaukühlschrank in der Größe einer Minibar - den man nicht ausbauen kann, so die Info vom Vermieter, weil sonst die Arbeitsplatte nicht stabil ist. Mit mir abgesprochen wurde trotz rechtzeitig geäußertem Wunsch natürlich nichts.

    Jetzt ist die Frage: Falls ich mich entschließe länger in der Wohnung zu bleiben: Darf ich (auf eigene Kosten) die fürchterliche Küche ausbauen und durch eine eigene ersetzen, wenn ich die fürchterliche Küche irgendwo "artgerecht" lagere und sie falls gewünscht beim Auszug wieder einbaue?
    Über die finanzielle Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens möchte ich hier gar nicht diskutieren, die hält sich sehr in Grenzen. Wollte nur erstmal wissen ob das geht, oder ob mir der Vermieter das verbieten kann.

  • Bei einer Einbauküche wäre ich persönlich vorsichtig damit, den Vermieter gar nicht zu fragen. Du entfernst immerhin ein extra im Mietvertrag erwähntes, fest eingebautes Teil der Wohnung.

    Ich würde schriftlich alle Eventualitäten festtackern - z.B. was geschieht, wenn die eingelagerte Küche Schaden nimmt. Oder ob Du sie überhaupt wieder umbauen musst, denn denkbar wäre ja auch, dass Du eine höherwertige Küche kaufst, deren Verbleib in der Wohnung vereinbart wird.

  • Zitat

    Darf ich (auf eigene Kosten) die fürchterliche Küche ausbauen und durch eine eigene ersetzen, wenn ich die fürchterliche Küche irgendwo "artgerecht" lagere und sie falls gewünscht beim Auszug wieder einbaue?

    Wenn ich das recht verstehe ist es eine Einbauküche. Die auszubauen wäre eine bauliche Veränderung die nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt wäre.

  • Ich würde Ihnen, unabhaängig der Rechtslage, von einem Umbau dringendst abraten.

    Bedenken Sie die Kosten des Kaufes, des Entfernen sowie den Neueinbau. Auch die Lagerung der alten Küche will bedacht sein.
    Beim Auszug dann wieder Ausbau der neuen Küche und Wiedereinbbau der alten Küche.

    Die beste Lösung wäre ein Übereinkommen mit dem Vermieter über eine dauerhafte Lösung.

  • Natürlich wäre eine Übereinkunft mit dem Vermieter die ideale Lösung. Nur bezweifle ich dessen Kooperativität doch stark, nachdem er mich selbst auf wiederholte Nachfrage hin nicht in die Planung der Küche mit einbezogen hat, sondern einfach eine absolut nicht zweckgemäße (und hässliche) Küche eingebaut hat.

    Ich denke auch nicht, dass ich die Kosten für Küchenkauf, Einbau, Ausbau, Einbau, Ausbau in Kauf nehmen will, aber ich wollte doch wissen ob ich theoretisch das Recht dazu hätte.

    Insofern schon mal danke für die bisherigen Antworten.

  • Besteht nicht die Möglichkeit zu dieser Küchenzeile noch ein paar separate Schränke aufzustellen? Wenn der Hersteller bekannt ist, sollte das - abgesehen von den Kosten - kein Problem sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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