Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Wohnung. Im Mietvertrag war vereinbart, dass eine Küche eingebaut wird (habe den Vertrag unterzeichnet als die Wohnung noch renoviert wurde). Das ist auch geschehen nur ist die Küche gelinde gesagt fürchterlich. Echt großer Raum, aber viel zu kleine Küchenzeile wodurch ich weniger Stauraum habe als in meiner 1/5 so großen Küche jetzt und ein völlig sinnloser Einbaukühlschrank in der Größe einer Minibar - den man nicht ausbauen kann, so die Info vom Vermieter, weil sonst die Arbeitsplatte nicht stabil ist. Mit mir abgesprochen wurde trotz rechtzeitig geäußertem Wunsch natürlich nichts.
Jetzt ist die Frage: Falls ich mich entschließe länger in der Wohnung zu bleiben: Darf ich (auf eigene Kosten) die fürchterliche Küche ausbauen und durch eine eigene ersetzen, wenn ich die fürchterliche Küche irgendwo "artgerecht" lagere und sie falls gewünscht beim Auszug wieder einbaue?
Über die finanzielle Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens möchte ich hier gar nicht diskutieren, die hält sich sehr in Grenzen. Wollte nur erstmal wissen ob das geht, oder ob mir der Vermieter das verbieten kann.