Küche, Böder und Dusche (Nassräume) alle 3 Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flure, Diele udn Toilette (Wohnräume) alle 5 Jahre
Alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre
Sieht stark nach starren Fristen aus. Das wäre dann unwirksam.
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Sieht stark nach starren Fristen aus. Das wäre dann unwirksam.
Weiterhin meinte er ich soll eine fristlose Kündigung aussprechen aufgrund larmbelastigung bzw unzumutbares zusammenwohnen
Ohne eine Abmahnung auszusprechen? Interessant... Ich verweise mal auf den § 543 (3) BGB, wonach es hier erst einer Abmahnung bedarf. Den Paragraphen scheint Dein Anwalt nicht zu kennen. Lass mich raten: Kein Fachanwalt für Mietrecht?
ZitatHab heut mit nem Anwalt gesprochen meinte kann mich auf §573c Abs. 3 berufen möblierte Wohnung.
Da dein Anwalt schon bei der Kündigung falsch liegt, will ich zu dem anderen eigentlich gar keine Worte mehr verlieren.
Ist damit der Kündigungsgrund nicht hinfällig da keinerlei wirtschliche Verwertung stattfindet?
und was willst du dagegen tun? Wieder einziehen?
Du hast da etwas falsch verstanden:
Es wurde nicht gekündigt, damit das Grundstück anders wirtschaftlich verwertet werden kann, sondern vielmehr, weil der Vermieter an einer wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes gehindert ist (Vgl. § 573 Abs. 2 Pkt. 3 BGB).
Das heißt nichts anderes als: Das Haus war Schrott und eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Hier hat der Vermieter das Recht zu kündigen.
Als Beispiel aus meinen Erfahrungen:
Meine erste Wohnung (Neubau mit Außendämmung) wurde nie beheizt, Schimmel gab es keinen.
Die zweite Wohnung war ein sanierter Altbau (ohne Dämmung) und der Schimmel trat - ohne Beheizung - nach wenigen Wochen auf. Nach Bekämpfung selbigen und Beheizung gab es später keinen Schimmel mehr.
Meine derzeitige Wohnung ist ebenso ein Altbau ohne Dämmung und schimmelfrei.
Die Raumtemperatur kann also eine Rolle spielen, muss aber nicht. Es gibt sicher wesentlichere Aspekte.
ZitatDie Risse gehen bis nach Innen. Sofort Gipsmarken gesetzt: Diese sind binnen 2 Wochen wieder eingerissen - ergo bewegt sich das Haus noch.
Ich fasse zusammen: Das Haus ist aufgrund baulicher Mängel nicht bewohnbar.
Zitat
Ich danke Euch für jede sachliche Antwort bzw. Hilfestellung
Ausziehen! Eine andere Option gibt es nicht, zumal der Vermieter offensichtlich kein Geld hat.
In meinen ganzen Leben ich noch kein Schlafzimmer geheizt. Wohne in einen ganz normalen Ziegelbau mit Außendämmung.
Mein Schlazimmer wird grundsätzlich nicht geheizt. Ihrer Meinung nach ein idealer Nährboden für Schimmel.
Wo bleibt er denn nun?
Die Raumtemperatur ist ja nicht der einzige ausschlaggebende Aspekt. Da fließen diverse Dinge ein. Die einschlägigen Richtlinien beziehen sich ja konkret auf eine Heiztemperatur. Dafür muss es ja einen guten Grund geben.
Zitatder Schimmel ist jedoch im Schlafzimmer.
Interessant!
Ein paar Fragen hierzu:
1. Wie groß ist der Raum und wieviele Personen nächtigen darin?
2. Heizt Ihr das Schlafzimmer?
Eines fällt flach: Wenn falsch gedämmt wurde, hättet Ihr den Schaden nicht nur im Schlafzimmer.
Ansonsten klingeln bei mir alle Alarmglocken, wenn von Schimmel im Schlafzimmer die Rede ist. Eine Hauptursache ist, dass die Mieter auf das Beheizen des Schlafzimmers verzichten und sich - durch die nächtlichen Körperausdünstungen - eine größere Feuchtigkeit im Raum ansammelt. Ein toller Nährboden für Schimmel.
ZitatStellen Sie die Heizung ab
Nicht zwingend eine gute Idee. Eine Mindestraumtemperatur von 18°C sollte gewährleistet sein.
ZitatWie habe ich mich jetzt zu Verhalten?
Bestelle eine Gutachter, der die Schadenursache ermittelt (Ist allerdings nicht ganz billig). Das wäre der erste Schritt, bevor man nach Mietminderung schreit.
Im Übrigen: Selbst wenn eine fristlose Kündigung möglich wäre (ist sie aber nicht), dann ist "fristlos" tatsächlich wörtlich zu nehmen. Ich weiß zwar nicht, aus welcher Stadt ihr kommt, aber es wäre selbst mir in den neuen Bundesländern nicht möglich, noch heute einen Mietvertrag zu unterschreiben und morgen umzuziehen.
ZitatIst im Falle eines Streitfalles eine Kündigung möglich ohne die Frist von 3 Monaten einzuhalten?
Fristlose Kündigung wegen Streit mit dem Vermieter? Nur, wenn er Dich in diesem Streit zusätzlich noch beleidigt und verprügelt.
Ansonsten könnt Ihr über einschlägige Seiten im Internet mal prüfen, ob Euer Heiz- und Lüftungsverhalten korrekt ist. Weiterhin ist es auch ganz leicht, die Raumfeuchte (bzw. die der Wände) zu ermitteln.
Zitatkann es mir passieren, dass ich drei Monate die Miete weiterzahlen muss??
Es kann nicht nur passieren, es wird passieren.
Weder Du, noch die Vermieterin hat das Mietverhältnis gekündigt. Kündigst Du nun selbst, ist das frühestens zum 31.01.15 möglich.
Da habe ich mich etwas pauschal ausgedrückt. Eine höhere Bürgschaft über die 3 NKM hinaus ist dann möglich, wenn dies der Mieter ausdrücklich wünscht/Anbietet.
Verlangt dies der Vermieter aber vor Mietbeginn, ist es unzulässig.
ZitatIst eine Kaution denn bei einer Pension normal?
Gegenfrage: Ist es bei einer Mietwohnung normal, das Rauchen zu verbieten?
Da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz.
Wenn Du tatsächlich diese Abnutzungsgebühr umgehen willst, dann klär das am besten mit einem Anwalt. Letztendlich ist es unsinnig über etwas zu spekulieren, was vielleicht gar nicht eintritt.
ZitatWäre in einer Pension die "Abnützungsgebühr" rechtens?
Puh...Da müsstest Du im Forum "Pensionsrecht-Hilfe.de" nachfragen.
Im Ernst: Da bin ich überfragt.
kann ich eine Mietwohnung auf eigene Kosten nachmessen lassen
Ich kenne kein Gesetz, dass es verbietet, seine Wohnung auszumessen.
Zitatmuss der Vermieter diese Messung anerkennen
Wofür und warum? Was willst Du damit erreichen?
Nun habe ich gelesen, dass nach dem Gesetz (§ 556 BGB) der Vermieter verpflichtet ist, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu erstellen.
Der Abrechnungszeitraum orientiert sich nicht an deiner Kündigung, sondern ist genau festgelegt. Meist entspricht der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr. Demnach enden die 12 Monate am 31.12.2014.
ZitatIn den letzten Abrechnungen mussten wir immer nur einen geringen Betrag nachzahlen, nun sollen wir über 450 Euro nachzahlen!
Ihr habt das Recht zur Belegeinsicht. Die Rechnungen kannst Du ja prüfen lassen.
ZitatHinzu kommt, dass der Vermieter die Kaution anteilig in Höhe von 500 Euro für über ein Jahr einbehalten hatte, um damit evtl. die Nebenkostenabrechnung zu decken.
Der Vermieter kann einen angemessenen Anteil der Kaution für künftige Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Ob 500 € angemessen sind, weiß ich aber nicht.
ZitatAm 25.10.2014 erhalte ich schließlich eine E-Mail von meinem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung.
Lustig! Ich persönlich würde die E-Mail ignorieren und den Vermieter am 01.01.15 nach der Betriebskostenabrechnung fragen. Er muss mir dann nachweisen, dass mir diese zugesendet wurde, was - aufgrund der digitalen Form - fast unmöglich ist.
Mehr als 3 Kaltmieten Kaution sind unzulässig. Heißt: hinterlegt Ihr 2 Kaltmieten als Kaution, bürgt der Dritte maximal mit einer Kaltmiete.
Aktuell scheint es wohl so zu sein, dass Ihr schon 3 Kaltmieten als Kaution hinterlegt. Ein Bürge für weitere Forderungen ist somit hinfällig, weil nicht gestattet.
ZitatWomit du wohl auch recht behälst. Das ist keine normale Mietwohnung. Wohnheim , Ferienwohung oder ähnliches.
Nur weil es kein normaler Mietvertrag ist, heißt das längst nicht, dass das Mietrecht nicht greift.
Das einzige, dass vielleicht funktioniert, wäre die Interpretation des Vertrages als Individualvertrag. Dort wäre zu klären, ob diese Klauseln wirksam sind.
ZitatIch denke, dass der TE überhaupt nicht geschnallt hat, dass er in einer Pensin, o.ä., wohnt.
Glaube ich fast nicht. Zumindest wären dort unbefristete Verträge höchst ungewöhnlich.
es geht um schalldämmerung. [...]wir leben in einem hohlkörper. keine türen. maisonetten wohnungen alle übereinander gestackt.
...und trotzdem rufst Du die Polizei, wenn die Obermieter vermeintlich zu laut sind?
Zitatschuhe angelassen , kein teppich. ich nach oben. herz rast aber man bleibt ruhig.
Es gibt kein Gericht, dass das Verlegen eines Teppiches oder das Ausziehen von Schuhen vorschreibt. Ich hätte dich da auch ignoriert.
Ansonsten: Die ganzen anderen Mängel, wie Dusche, Türen, etc. meldet man den Vermieter und bittet um Abhilfe.
Gibt es für die Abnutzungs- und Reinigungsgebühr irgendwo einen Paragraphen oder ähnliches, wo dies festgehalten ist? Ich finde lediglich Urteile zu starren Fristen zur Endrenovierung etc. Oder ist dies damit gleichzusetzen (statt Renovierung bezahle ich halt direkt)?
Nein, gibt es nicht. Grundsätzlich hast Du die Wohnung in einem sauberen Zustand zu übergeben. Erst wenn Du dem - nach nochmaliger Aufforderung - nicht nachkommst, kann der Vermieter die Kosten der Reinigung in Rechnung stellen.
ZitatIm Mietvertrag steht drin, dass bei übermäßiger Nutzung der Vermieter berechtigt ist den Mietzins entsprechend zu erhöhen.
Das ist zum einen Unwirksam (Eine Erhöhung ist in dem Fall nur nach § 558 BGB möglich), zum anderen hat der Mietzins ja nichts mit einer Betriebskostenpauschale zu tun.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
600,00€ wurden mir in Rechnung gestellt. Jetzt ist natürlich die Frage, ob sich das lohnt.
Das ist eine Stange Geld, aber es nützt mir ja alles nichts, wenn der Anwalt nochmal das gleiche Geld bekommt und ich dann am mit +/- 0 rauskomme...
Ich bin zwar kein Freund davon, aber hier würde ich es einfach mal bei dem Mieterschutzbund versuchen. Dürfte dann billiger werden.
Sowas hier könnte vielleicht tendenziell als Mangel bewertet werden:
http://erlebnisregion-edersee.de/uploads/pics/tolleshaus_800.jpg
Zitat25qm vollmöbliert für 530€ warm sprechen da für sich...Sogar 20km außerhalb von München, also nichtmal Stadtgebiet...
Ich bin immer wieder entsetzt über diese Mietpreise dort. Ich zahle den gleichen Preis für eine Wohnung, die dreimal so groß ist. Wohlgemerkt auch in einer deutschen Landeshauptstadt und nicht auf dem Dorf.
ZitatWenn ich vorher also ordnungsgemäß Putze und alles sauber mache, dann muss ich die Reinigungsgebühr und Abnützungsgebühr nicht zahlen? Wären dann also schonmal 130€, die ich mir sparen könnte.
Das Mietrecht sieht keine Reinigungs- und Abnutzungsgebühr vor. Von daher musst Du keine 130 € zahlen.
ZitatDa die "Pauschale" explizit drinsteht, hat der Vermieter also gar kein Recht die Nebenkosten noch zu erhöhen
Das könnte er nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Scheint hier nicht so zu sein, weshalb Du auch auf der sicheren Seite bist.
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