Beiträge von Leipziger82

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    Darf der Vermieter allgemein eine Firma damit beauftragen, das komplette Haus auf Kosten der Mieter zu reinigen, Schnee zu beseitigen und Mülltonnen raus zu bringen??

    Nur wenn dies vertraglich vereinbart ist.

    zu den ganzen anderen Mängeln:
    Den Zustand des Hauses (insbesondere der Wohnungstür) hast Du bei der Anmietung gekannt. Solche optischen Mängel sind natürlich nicht toll, aber wenn der Eigentümer kein Geld hat, muss man damit leben (oder man zieht um).

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    Nur neue Fenster bekommen wir nicht, obwohl es die ersten Kunststofffenster sind und man sie nicht mehr einstellen kann (defekt). Ergo....es zieht wie Hechtsuppe hier.

    Setz den Vermieter hiervon schriftlich in Kenntnis und verlange die Beseitigung in einer angemessenen Frist. Hier kannst Du ggfs. eine entsprechende Ersatzvornahme ankündigen, die Handwerker selbst beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen.
    Vielleicht reicht aber auch schon ein neuer Dichtgummi, den man für wenige EUR im Baumarkt bekommt.


    unter 500 Euro für eine nagelneue Dopplehaushälfte mit 103m², klingt für mich extrem günstig (selbst für geförderten Wohnungsbaubau). In welcher Region wohnst du?

    vermutlich tiefste Ostdeutsche Pampa ;)
    Hier sind Kaltmieten < 5,00 €/m² durchaus üblich.
    Da erinnere ich mich mit Wehmut an meine alte Wohnung am Rande des Leipziger Stadtzentrums, wo ich (in einem beliebten Szeneviertel) nur 5,00 €/m² zahlen musste.

    In dem aktuellen Fall handelt es sich ja um geförderten Wohnungsbau, so dass hier ja nur die Kostenmiete anfällt.

    Genug geschwelgt:

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    Wasserverband: 22,87????

    Kann wohl nur im Rahmen der Belegeinsicht geprüft werden. Vielleicht beinhaltet dies die Miete für Wasserzähler?

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    Warmwasserkollektor 431,89€!!!!!!!!!!

    Das sind - wenn ich das richtig sehe - die Kosten der Warmwasseraufbereitung, bzw. generell die Warmwasserkosten. Hinzu könnte hier die Wartung des Kollektors kommen.

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    Wasser: 227,43 ..........wir haben 128m3 verbraucht, der m3 Frischwasser kostet 1,18.....passt nicht

    Hier würde ich mal behaupten, dass in dem Preis die ganzen Grundgebühren drin stecken. Es fallen ja nicht allein die Verbrauchskosten an.

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    2. Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen fachmännisch durchzuführen, sobald und soweit dies objektiv notwendig ist. im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen erforderlich sein, wenn

    Wie der Absatz schon sagt, sind Schönheitsreparaturen nur dann auszuführen, wenn sie tatsächlich notwendig sind. Ob es notwendig ist, kann ich nicht beurteilen.

    Es sei nur so viel gesagt: Sind die Tapeten nicht komplett hinüber, dann wird ein Austausch nicht notwendig sein. Hier wäre es eventuell ausreichend, einen Pinsel in die Hand zu nehmen.

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    Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben.

    Das wird als Widerspruch sicher kaum anerkannt. Bei einem Widerspruch müssen bestimmte Kostenpositionen benannt werden und begründet werden, was falsch daran ist.
    Was soll der Vermieter mit dieser Aussage anfangen?
    Widersprüche aus Verdacht, wie Du es nennst, sind nicht möglich. Hier hast Du die Möglichkeit, die Rechnungen beim Vermieter einzusehen. Fallen Dir dort dann Fehler auf, kannst Du widersprechen.

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    Ich heize grundsätzlich nur mit der "Hauptheizung", die 3 anderen (neben dem Bett, im Bad) sind immer aus bzw. auf Frostschutz.

    Das altbekannte Problem...
    Wenn Du nur mit dem Hauptheizkörper heizt (welcher vermutlich auch der größte ist und den größten Bewertungsfaktor hat), sind hohe Heizkosten in der Regel vorprogrammiert.
    Hier ist es empfehlenswert, alle Heizkörper etwas aufzudrehen, bzw. - wenn nur ein Heizkörper angeschaltet wird - die Tür des entsprechenden Raumes zu schließen.

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    Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile.

    Was ein Ableser (!) tippt, ist unerheblich. Er ist kein Fachmann für Sanitär- und Heizungstechnik. Hier könntest Du ebenso gut den Metzger deines Vertrauens fragen. Grundsätzlich dürften die Heizungsrohe (je nach Bauart) immer heiß sein. Wäre das Ventil kaputt, würde zusätzlich auch der Heizkörper heiß sein.


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    Ja, ich habe Thermostatventile. Warum arbeitet das Thermostat doch korrekt, wenn die Heizung lauwarm läuft obwohl sie auf 0 steht?

    Du studierst hoffentlich nicht Physik...
    Wusstest Du, dass Metall Wärme leitet?
    Oder anders: Die Heizungsrohre sind heiß und diese Hitze wird auch bei Stellung "0" über das Thermostatventil auf den Heizkörper übertragen. Hier gibt es dann übrigens das Problem der "Fehlmessungen" bei kleinen Heizkörpern. Hier sitzt der Heizkostenverteiler nämlich näher am Ventil, als bei größeren Geräten.

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    Er meinte aber, dass das der Grund für die hohe Abrechnung ist: defekte Heizkörper.

    Gleiches Problem, wie schon oben beschrieben.
    Der Ableser wird dafür bezahlt, Heizungen und Wasseruhren abzulesen und ggfs. mal einen Zählertausch vorzunehmen. Er ist in der Regel aber kein Fachmann für Heizungstechnik, so dass man die Aussagen des Mannes durchaus auch als Stammtischgeschwätz bezeichnen kann.
    Außerdem ist es bemerkenswert, dass er den Grund für die hohe Abrechnung kennt, ohne diese überhaupt gesehen zu haben

    An mich für den vollen Zeitraum der 26 Monate. Ist ja auch richtig so.

    Nein, ist nicht richtig so. Über Betriebskosten muss der Vermieter jährlich abrechnen.

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    Die Frage nach dem Anspruch ergab sich eigentlich nur aus dem Gedankengang, dass wir ja stets 4 Hauptmieter mit nur einem Gesamtvertrag waren, und eben als Ganzes auch die Abrechnung erhalten. Und den Rest dann im Innenverhältnis klären.

    Das funktioniert aber nicht, wenn es mehrere Zähler in der WG gab und hier verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.

    So verstehe ich das:

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    Die WG war in 2 Teile aufgeteilt, in denen je 2 von uns inkl. eigenem Strom-, Gas- und Wasserzähler gewohnt haben.


    Du hattest einen eigenen Zähler und bekommst also auch nur deinen Teil zurück.

    Ansonsten stimme ich Kolinum zu: Dieses WG-Gemauschel kann ich auch gar nicht ab. Bei Kündigung einer WG zahle ich Guthaben (aus was auch immer) an exakt einen Hauptmieter aus und teile das auch so schriftlich mit. Was die Mieter damit anfangen, ist mir Wurscht.
    Nach mir die Sintflut...
    Wobei ich mittlerweile überhaupt nicht mehr an WG's vermiete. In der Regel ist das Kindergarten hoch drei.

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    Die Vermieterin hat mir nun anteilig meine Gutschrift überwiesen

    Für welchen Zeitraum?

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    aber hätte ich nicht auch einen Anspruch auf das Guthaben der 20 Monate der "anderen", die mittlerweile vertraglich gar nicht mehr auftauchen?

    Anspruch auf das restliche Guthaben haben die Mieter, die in dem entsprechenden Zeitraum Vertragspartner waren. Warum solltest Du dir das Guthaben von den Mietern in die Tasche stecken, die ebenso Vorauszahlungen geleistet haben?

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    Bevor sie so grosse töne spucken sollten sie erst mal fragen warum er das gesagt hat

    Wenn hier sowieso schon ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, der Dir entsprechende Ratschläge erteilt und Fragen beantwortet, was soll dann die Frage?
    Was erwartest Du?

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    ich hatte eine gehirntumor op und muss jetzt chemo und strahlen therapie machen!

    So leid mir das für Dich tut, aber was hat das mit der Räumungsklage zu tun?

    Man muss nicht viel Ahnung haben um zu erkennen, dass die Passagen der zwei Kreuzchen sich gegenseitig ausschliessen.

    Warum nimmst Du mir denn jetzt die Freude über das Kompliment? ;)

    Grundsätzlich hat der Vermieter wohl keine Ahnung, wie man einen Formularmietvertrag richtig ergänzt/ankreuzt.

    Das sollte geklärt werden. Sprich: Die Kosten, die Du selbst separat trägst, müssen weg aus dem Vertrag. Außerdem sollten die Vorauszahlungen als solche deklariert werden.

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    "die Betriebskosten mit Ausnahme der Hezi und Warmwasserkosten werden monatlich als pauschale entrichtet.
    die tatsächlich angefallenen Betriebskosten werden anteilig umgelegt. der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche vorrauszahlung in höhe von 200,- euro zu entrichten."

    Was denn nun? Pauschale oder Vorauszahlungen? Beides geht nicht. Bitte mit dem Vermieter klären.

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    müllbeseitigung und kaltwasser/abwasser sollten ja mit Sicherheit in den NK enthalten sein oder etwa nicht?

    Nur wenn dies vertraglich vereinbart ist.

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    Denn wenn ich das aalles ja selbst zahle, und zusätzlich 200,- euro NK zahle, dann kommt mir das etwas betrügerisch vor.

    Deswegen die Frage, ob Pauschale oder nicht. Bei einer Vorauszahlung wäre das egal, weil die zuviel geleisteten Vorauszahlungen mit der Betriebskostenabrechnung an Dich zurück erstattet werden.
    Bei einer Pauschale sieht das dann anders aus. Das Geld wäre dann weg.

    Grundsätzlich gilt ein Betrag von monatlich 2,00-2,50 €/m² als Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten für angemessen, von daher halte ich den zusätzlichen Betrag von 200,00 EUR als zuviel.

    Das alles hat aber nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun.

    Hinsichtlich der Rechte des Mieters könnte das eine Rolle spielen, zumal Du angedeutet hast, dass der Mieter vielleicht gar nicht pflanzen durfte.

    Und jetzt spanne ich den Bogen zum eigentlichen Thema: Du kannst im laufenden Mietverhältnis keinen Baum auf dem vermieteten Grundstück entfernen, genauso wenig, wie Du im laufenden Mietverhältnis das Demontieren eines fest installierten Regales (oder Besser: Einbauküche) fordern kannst.
    Ausnahmen sind natürlich Gefährdungen der Bausubstanz.

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    Was ich laut Mietvertrag machen könnte

    Du kannst in künftigen Mietverträgen festhalten, was gepflanzt werden darf und was nicht.
    Zu dem "Unterhalten" eines Gartens gehört nun einmal auch das Pflanzen. Wenn Du das nicht möchtest, musst du das einschränken.

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    Zu der Gartenpflege ist niedergeschrieben, dass ihm der Garten zur ausschließlichen Nutzung überlassen wurde, damit nur um ihn zu pflegen und zu unterhalten.

    Die Frage ist hier, wie sich "unterhalten" definiert.
    Ansonsten gehe ich jede Wette ein, dass jeder (oder fast) Richter das Anpflanzen innerhalb eines angemieteten Gartens als vertragsgemäße Nutzung werten würde.

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    Ob der Mieter den Teich oder die Weide überhaupt hätte pflanzen dürfen ist hierbei eine ganz andere Frage, da wie der von Ihnen angegebene § 94 BGB die gepflanzten und "eingebauten" Gegenstände zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes wurden.

    Selbst wenn nicht, was fängst Du mit dieser Information an?

    Übrigens: jede festinstallierte Markise, jede (verklebte) Auslegware, jedes verschraubte Regal, etc. ist ein fester Bestandteil des Gebäudes. Das heißt aber längst nicht, dass dies dem Mieter untersagt ist.

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    Als wir dies dem Vermieter mitteilten, antwortete er nur, dass wir das Mietverhältnis auflösen, da die Mängel nicht zu beheben seien.

    Das kann aus der Ferne nur schlecht beantwortet werden. Deswegen keine Antwort von mir.

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    Wir sind nun etwas unschlüssig, was wir tun sollen, wobei eine Auflösung des Mietvertrages für uns erst Mal nicht wirklich in Frage kommt

    Ihr wollt tatsächlich in eine Wohnung ziehen, in welcher es nasse Wände gibt und selbige Euch teilweise entgegen kommen?
    Ich würde dieser Auflösung vermutlich auch zustimmen.

    Es stellt sich dann nur die Frage, wo Ihr dann unterkommt und wer mögliche Aufwendungen zahlt.
    Ich empfehle in diesem Fall einen Anwalt.

    Unabhängig von der rechtlichen Situation erhebe ich erst einmal den moralischen Zeigefinger:

    Die Vermieterin zahlt Dir vor Mietbeginn praktisch die komplette Renovierung der Wohnung, wozu sie in keinster Weise verpflichtet war und nun sträubst Du dich, für ein paar EUR weiße Farbe zukaufen und die Wohnung herzurichten?

    Du hattest rechtlich gesehen überhaupt keinen Anspruch auf eine Herrichtung der Mietsache, denn:

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    In meinem Mietvertrag steht nur das unter Sonstiges (Vor Einzug renoviert der Mieter selbst).

    Laut Mietvertrag hättest Du also selbst streichen müssen. Die Vermieter hat Dir das netterweise aber bezahlt.

    Zum rechtlichen:

    Die Vereinbarungen im Mietvertrag scheinen wirksam zu sein. Ich sehe ich keine starren Fristen, Endrenovierungsklauseln oder ähnliches. Von daher ist alles in Ordnung.

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    Wände dann azureblau und grassgrünn mit schöner weißer Bordüre

    Der BGH hat sich in der Vergangenheit zu der Farbgebung der Wände geäußert. Grelle Farben muss der Vermieter nicht akzeptieren. Diese gelten als Beschädigung der Mietsache.
    Die Wohnung ist in neutralen Farben an den Vermieter zurückzugeben, selbst wenn es unzulässige Klauseln zu Schönheitsreparaturen gibt.

    Also wirst Du um das streichen nicht herum kommen.

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    Ich fühle mich so ausgenutzt.

    Was soll da die Vermieterin sagen?

    Entschuldige, wenn die Antwort doch eher von moralischen Empfindungen geprägt ist, allerdings finde ich es etwas dreist, sich die komplette Anfangsrenovierung bezahlen zu lassen und sich hinterher zu weigern, selbst mal was zu tun.

    Was ist es dann? Der Garten wird vom Mieter gemietet, der eine Baum gehört ihm.

    Nein,

    alles was auf dem Grundstück gepflanzt oder anders eingebracht wird, wird ein fester Bestandteil dieses Grundstückes. Genau genommen ist es also dein Baum (Vgl. § 94 BGB).

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    Kann ich die Bäume entfernen lassen

    Was sagt denn die Baumschutzsatzung hierzu? Selbst auf Privatgrundstücken brauchst Du ggfs. eine Fällgenehmigung.
    Die Tanne dürfte vermutlich kein Problem sein (verschiedenste Nadelgehölze und einzelne Obstbäume sind hier oft von den Satzungen ausgenommen), allerdings ist die Weide eventuell genehmigungspflichtig.

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    die Tannen stehen sehr nah am Haus und die Wurzeln einer Weide gehen meines Wissens ans Wasser und können einen Kanal zerstören... Blöd, wenn unter der Weide der Kanal des Hauses verläuft...

    Wäre das vielleicht eine Argumentation dem Mieter gegenüber?

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    Kann ich die Bäume entfernen lassen, das Problem ist ja, wenn ich den Wurzelstock mit entfernen lasse, wir danach seine Gartengestaltung nicht mehr so sein wie vorher.

    Hieran merkt man, dass es Dir eben nicht nur an Erfahrungen als Vermieter fehlt, sondern auch an gewissen sozialen Kompetenzen.
    Hier wäre doch der erste Schritt, dass ich Kontakt mit dem Mieter suche und das mit Ihm bespreche. Vielleicht kann hier ein einfacher Kompromiss geschlossen werden? Beispielsweise könntest Du ihm für den Baum eine entsprechende Ersatzpflanzung (wenn diese nicht sogar Pflicht ist) anbieten und den Garten nach der Fällung wieder herrichten?

    Man muss sich also nicht immer stur auf das Mietrecht berufen. Es gibt nicht immer eine Verpflichtung zur Anwendung.

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    Ich wollte zum Ende des Monats in eine neue Wohnung einziehen.Besser gesagt,hatte ich in dieser Wohnung schon einmal 1,5 jahre gewohnt,also ist mir die Wohnung auch bekannt.

    Deswegen hast Du auch keine Besichtigung durchgeführt? Schlecht.

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    meine neue aber eine 1-Zimmer Kellerwohnung

    Ich würde niemals in eine Kellerwohnung ziehen. Da ist Schimmel vorprogrammiert.

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    Kann ich den anderen Vermieter auf Schadenerstz verklagen,da mir erheblich Kosten entstanden sind?
    1.Hab den Bus umsonst gemietet.
    2.Hab mir eine andere Couch,Bett und Schrank gekauft
    3.Hab mich bei meinem Kabelanbieter umgemeldet und nochmals umgemeldet,wofür ich jetzt 2x bezahlen muss.
    4.Hab mir eine neue Arbeitsplatte kaufen müssen,da Spüle und Ofen anders herum sind.

    Lass mich kurz zusammenfassen: Du hast den Mietvertrag noch nicht unterzeichnet und auch keinen Schlüssel erhalten. Auf welcher rechtlichen Grundlage willst Du hier Forderungen geltend machen? Als mündlichen Mietvertrag würde ich das auch nicht bezeichnen.

    Ansonsten kann der Vermieter nie etwas dafür, wenn Du dir neue Möbel kaufst.
    Ich würde das als Lehrgeld betrachten.

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