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Weil die Durchführung - konkret Mauerdurchbruch im Schlafzimmer wegen Umbau von Fenster in Fenstertür und Versetzen der Heizkörper - eine große Belastung für unsere Familie wäre. Hatte ich ja im Eingangspost geschrieben.
Schon klar, das habe ich auch gelesen. Grundsätzlich ist jede größere Baumaßnahme in der Wohnung eine Belastung für die Bewohner, da spielt es auch keine Rolle, ob der Mieter eine kranke alte Dame ist, oder ein junger Leistungssportler. Kein Mieter empfindet das als angenehm.
Hier aus lässt sich aber kein Härtefall ableiten.
Ob Ihr eine Modernisierung dulden müsst, ergibt sich aus § 555d (2) BGB. Allein die Tatsache, dass Ihr ein kleines Kind habt, stellt keinen Härtefall dar!
Wie gesagt: Ein Härtefall liegt dann vor, wenn ein Familienmitglied schwer krank ist, oder eine Mieterhöhung/Umzug aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist.
Ansonsten kommt es darauf an, wann Ihr die Modernisierungsankündigung in Eurem Briefkasten lag. Ist das im Dezember letzten Jahres der Fall gewesen, könnt Ihr theoretisch bis 31.01.15 einen Härtefall ankündigen. War das aber schon im November, ist die Frist sowieso schon abgelaufen (Vgl. § 555d (3) BGB).
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Vom Sonderkündigungsrecht wusste ich - aber tatsächlich wird im Schreiben des Vermieters nicht darauf hingewiesen.
Muss er laut § 555c BGB auch nicht. Er muss aber auf die Härtefallregelungen hinweisen.
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Hier habe ich eine Verständnisfrage: bezieht sich der Härtefall nur auf die erhöhte Miete oder auch auf die Umstände, die während der Modernisierungsmaßnahmen entstehen?
Das kann beides betreffen. Hat der Härtegrund finanzielle Ursachen, wird die Maßnahme durchgeführt, aber keine Modernisierungsumlage aufgeschlagen (§ 559 (4) BGB). Ist der Mieter schwer krank (bettlägerig o.ä.) kann von Arbeiten in der Wohnung abgesehen werden.
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Klar, aber es könne die Zugangstür bei unserer Wohnung weggelassen werden
Warum sollte das Einsetzen einer neuen Eingangstür eine unzumutbare Belastung darstellen? Hier wird maximal eine neue Zarge gesetzt und eine Tür eingehangen. Bei den Balkonarbeiten würde ich hinsichtlich der Belastung mitgehen, aber sicher nicht bei einer Eingangstür.
Selbst wenn: Die Härtefallregelung besagt, dass auf eine Maßnahme nach Abwägung der Interessen aller Beteiligter verzichtet werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Balkonanbau verhindert werden kann, liegt bei null.
Vielleicht bringt ein Gespräch mit dem Vermieter was. Ich habe einige meiner Mieter damals für einigen Nächte im Hotel einquartiert.
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dass wir das Schlafzimmer dann auf unbestimmte Zeit nicht nutzen können und räumen müssen (wohin die Möbel dann sollten wissen wir nicht) ist für uns nicht zumutbar.
Ich habe das oben schon angedeutet: Ihr habt eine Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen. Dulden heißt aber nicht mitwirken. Oder anders: Es ist ausreichend, den Firmen den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Was diese dann mit den Möbeln anstellt, soll nicht Euer Problem sein. Alles was Ihr an Eigenleistungen erbringt (Putzen, etc.) könnt Ihr dem Vermieter in Rechnung stellen.