Beiträge von Leipziger82

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    denn diese Verträge enthalten oft fargwürdige Klauseln, die für Laien unsichtbar sind.

    ...und eigentlich nie zum Nachteil des Mieters sind, da bei Benachteiligung des Mieters die entsprechende gesetzliche Regelung greift.

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    Ja den Vertrag solltest du auf jedem Fall prüfen

    Auf jeden Fall? Auf jeden Fall zum Anwalt? Wie war das mit den Kanonen und den Spatzen?

    Ansonsten finde ich es schon interessant, wie sich Ausdruck, Schreibweise, fehlende Absätze und Fehler in der Zeichensetzung von mario25 und KarinD ähneln. Hat das etwas damit zu tun, dass sie aus der gleichen Stadt kommen und sich vermutlich sogar eine gemeinsame IP teilen?

    Etwas mehr Kreativität bei Werbung bitte! So was langweilt mich.
    Auf jeden Fall weiß ich, welchen Anwalt ich nie beauftragen werde.

    War anscheinend ein Fehler

    So sieht es aus!

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    Die Vermietung schiebt nun die Schuld auf mich, ich muss dafür sorgen, dass ein Termin zustande kommt. Ist das so richtig?

    Klar hast Du Schuld!
    Du hast die Wohnung nach Mietende an den Vermieter zurückzugeben und nicht an den Nachmieter. Demnach kann er auch jetzt noch einen Abnahmetermin fordern.

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    Was ist wenn der Nachmieter auch in nächster Zeit zu keinem Termin zustimmt?

    Dann musst Du das über einen Anwalt klären.

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    Das Problem ist, das bis jetzt immer noch keine Heizkosten abgelesen wurden, oder ein Übernahmeprotokoll erstellt wurde.

    Ich drück es mal so aus: Gibt es kein Übergabeprotokoll und der Nachmieter demoliert gerade die Wohnung, dann könnte das zu deinen Lasten gehen.
    Zumindest kannst Du nicht nachweisen, dass Du es nicht warst.

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    Wie werden dann die Nebenkosten abgerechnet?


    Die werden im schlimmsten Fall geschätzt.

    Hat der Nachmieter überhaupt einen Mietvertrag unterzeichnet?

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    Muss der Vermieter unbedingt bei der Heizkostenablesung anwesend sein, reichen nicht Handy + Zeuge dafür aus?

    Er hat das Recht dabei zu sein. Darauf bestehe ich auch immer. Was weiß ich denn, was die Mieter für Werte ablesen?

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    Jedoch denke ich, dass ich den Mietvertrag an eine fachliche Person übergeben sollte.

    Das kannst Du gern tun. Im Internet hat Du natürlich nie die Garantie, tatsächlich mit einer Fachperson zu sprechen.

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    Und das geht auch schnell, hat das jemand schon gemacht?

    Ich prüfe meine Mietverträge selbst ;)

    Alternativ kannst Du einzelne Klauseln des Vertrages auch selbst über diverse Internetseiten prüfen. Zum Thema Schönheitsreparaturen und Co. findet man massig Informationen im Internet. Das dauert zwar länger, ist aber kostenlos.

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    Hätte man mir das möglicherweise sagen müssen,da es für mich jetzt erhebliche Auswirkungen hat mit denen man hätte rechnen können statt überrascht zu werden ?

    Grundsätzlich ist bei einem Altbau davon auszugehen, dass die Isolierung mangelhaft ist. Ich erinnere mich an meine ehemalige Altbauwohnung, wo ich in den Wintermonaten - bei ausgeschalteter Heizung - ca. 10 °C hatte. So ist das halt bei Wohnungen mit Bestandsschutz.

    Ansonsten: Du solltest bei der nächsten Wohnung vor Mietbeginn den Energieausweis prüfen.

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    Eine Mängelliste ist vorhanden.

    Die hast Du in Form des Übergabeprotokolls vorliegen oder ist das eine Erfindung des Vermieters?

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    in der Regel hat der Vermieter 6 Monate zeit, die Wohnung auf nicht sichtbare Mängel zu überprüfen.

    Die Forderungen sind verjährt (Vgl. § 548 BGB), selbst wenn die Mängel im Protokoll benannt worden sind.


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    Glaubt ihr, es hat Sinn auf Auszahlung der kompletten Kaution zu klagen?

    Hier reicht ggfs. erst einmal ein Mahnbescheid, den man auch ohne Rechtsbeistand beantragen kann. Im schlimmsten Fall würde hier aber vielleicht trotzdem ein Anwalt notwendig werden, wenn der Vermieter widerspricht.
    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Sonst wird es teuer. Hier wäre dann alternativ der Mieterverein eine Möglichkeit.

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    Am 01.02. eskalierte die Situation mit der VM so sehr, dass wir mit ihrem erwachsenen Sohn den Mietvertrag in beidseitigem Einverständnis wieder aufhoben und direkt wieder ausgezogen sind (sie selbst wollte nicht persönlich mit uns sprechen, ihr Sohn und seine Frau sprangen als Vermittler ein - unter mehreren Zeugen, aber erst mal nur mündlich).

    Achte darauf, dass Du hier eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung erhältst. Worte sind schnell mal vergessen.

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    Die Übergabe soll am 08.02.15 stattfinden, bis dahin möchte die VM die bereits bezahlte Miete behalten (ich vermute als Kautionsersatz). Ihr Sohn versicherte uns (wieder unter Zeugen), dass die VM die Miete sofort nach Übergabe ohne Abzüge zurück überweist.

    Dann solltet Ihr den 08.02.2015 abwarten.
    Grundsätzlich hat das mit Mietrecht wenig zu tun. Die Vermieterin entlässt Euch aus Kulanz aus dem Vertrag, behält dafür aber eine Sicherheit ein.
    Ich wüsste nicht, was dem entgegen stehen sollte.

    Alternativ kann die Vermieterin auch auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und Du zahlst nicht nur die Miete für Februar, sondern auch für die kommenden Monate.

    Im Übrigen fertige ich mit meinen Mietern nur Aufhebungsvereinbarungen an, die zur Bedingung haben, dass die Mieter mir 1-2 Monatsmieten als Abstandszahlung hinterlassen.


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    Wenn die VM mit einer Schlammschlacht anfangen möchte (was ich nicht hoffe - dafür bin ich nicht der Typ), hätten wir das Druckmittel, dass sie ohne Energieausweis vermietet hat (dieser ist ja neuerdings Pflicht, wenn eine Wohnung vermietet werden soll, oder?).

    Das ist nicht bei allen Gebäuden Pflicht. Gibt es einen Bestandsschutz ist ein Energieausweis nicht Pflicht.

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    Auch wenn ich keinen Rechtsstreit anstrebe

    Einen Rechtsstreit, weil die Vermieterin ein paar hundert EUR ein paar Tage zu spät auszahlt? Wo ist die Verhältnismäßigkeit?
    Was willst Du hier erreichen? Bis das Gericht ein Urteil fällt, ist wahrscheinlich schon Herbst und Du hast das Geld längst auf dem Konto.

    Was bezweckst Du mit der Geschichte? Wie gesagt: Die Vermieterin kann auch auf den Mietvertrag bestehen und die entsprechenden Mietzahlungen fordern.

    Die Tür und der Rest der Duschabtrennung ist völlig in Ordnung, es würde ausreichen, die Führungsschiene zu tauschen (falls man die noch bekommt und falls man die demontieren kann). Ansonsten ist mir nichts bekannt was man gegen Metallmaterialermüdung zur Vorsorge machen kann (außer die Tür mit der normalen Vorsicht auf und zu zumachen).

    Völlig wurscht! Du hast hier einfach eine Obhutspflicht.

    Warte einfach den Termin mit dem Vermieter ab und schaue, wie er reagiert.

    Ansonsten merke Dir für die Zukunft, dass derartige Mängel unverzüglich gemeldet werden müssen.

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    doppelte Versicherung macht in der Regel keinen Sinn, da nur eine in die Haftung gehen wird, falls es zu einen Schaden kommt.

    Es gibt in dem Fall aber keine doppelte Versicherung, sondern verschiedene Versicherungen, die in dieser Form umlagefähig sind.

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    Meines Wissens werden häufig auch falsche Wasseruhren eingebaut.


    Unsinn! Es gibt eine Eichpflicht für Wasseruhren. Falsch zählende Wasseruhren sind somit die absolute Ausnahme.

    Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass Du irgendwann mal korrekte Antworten gibst. In dem Fall gebe ich einen Foren-Runde aus.

    Habe immer Pauschale bezahlt. Aber bisher nie eine Abrechnung erhalten.

    Das wäre dann auch in Ordnung. Wurden im Vertrag keine Vorauszahlungen vereinbart, sondern eine Pauschale, dann muss er auch keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Alle Kosten sind mit dieser Pauschale abgegolten.

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    Lt. meinen Berechnungen habe ich zu viel bezahlt

    Auch wenn das hart klingt: Pech gehabt.
    Wie hast Du dir das selbst ausgerechnet? Kostenpositionen, wie Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Hausmeister, etc. sind doch aus der Ferne nicht kalkulierbar.

    Hab ich mir doch gedacht, nachdem Inhalt in dem anderen Thread nach, bist du also wirklich ein empfindlicher Mensch, der sich nur am Schreibtisch wohl fühlt. Haben sich die Spinnen nun schon "alleiin in Luft aufgelöst"?

    Nana...solltest Du die Zeit nicht lieber nutzen um Bewerbungen zu schreiben?

    Auch nach einem Bandscheibevorfall kann man sich notfalls operieren lassen und in Reha-Kur gehen.
    Aber ich glaube, du willst/wolltest auch nicht wirklich arbeiten. Stattdessen lieber einen Beruf, wo man sich nicht die Finger dreckig macht, ausüben.

    Naja, im Gegensatz zu Dir hat er aber einen Job. Von daher unterstelle ich ihm sogar den Willen zu arbeiten.

    Als Altenpfleger macht man sich die Finger dreckig? Ich bin mal kurz weg meine Oma vor dem groben Altenpfleger retten...

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