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Am 01.02. eskalierte die Situation mit der VM so sehr, dass wir mit ihrem erwachsenen Sohn den Mietvertrag in beidseitigem Einverständnis wieder aufhoben und direkt wieder ausgezogen sind (sie selbst wollte nicht persönlich mit uns sprechen, ihr Sohn und seine Frau sprangen als Vermittler ein - unter mehreren Zeugen, aber erst mal nur mündlich).
Achte darauf, dass Du hier eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung erhältst. Worte sind schnell mal vergessen.
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Die Übergabe soll am 08.02.15 stattfinden, bis dahin möchte die VM die bereits bezahlte Miete behalten (ich vermute als Kautionsersatz). Ihr Sohn versicherte uns (wieder unter Zeugen), dass die VM die Miete sofort nach Übergabe ohne Abzüge zurück überweist.
Dann solltet Ihr den 08.02.2015 abwarten.
Grundsätzlich hat das mit Mietrecht wenig zu tun. Die Vermieterin entlässt Euch aus Kulanz aus dem Vertrag, behält dafür aber eine Sicherheit ein.
Ich wüsste nicht, was dem entgegen stehen sollte.
Alternativ kann die Vermieterin auch auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und Du zahlst nicht nur die Miete für Februar, sondern auch für die kommenden Monate.
Im Übrigen fertige ich mit meinen Mietern nur Aufhebungsvereinbarungen an, die zur Bedingung haben, dass die Mieter mir 1-2 Monatsmieten als Abstandszahlung hinterlassen.
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Wenn die VM mit einer Schlammschlacht anfangen möchte (was ich nicht hoffe - dafür bin ich nicht der Typ), hätten wir das Druckmittel, dass sie ohne Energieausweis vermietet hat (dieser ist ja neuerdings Pflicht, wenn eine Wohnung vermietet werden soll, oder?).
Das ist nicht bei allen Gebäuden Pflicht. Gibt es einen Bestandsschutz ist ein Energieausweis nicht Pflicht.
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Auch wenn ich keinen Rechtsstreit anstrebe
Einen Rechtsstreit, weil die Vermieterin ein paar hundert EUR ein paar Tage zu spät auszahlt? Wo ist die Verhältnismäßigkeit?
Was willst Du hier erreichen? Bis das Gericht ein Urteil fällt, ist wahrscheinlich schon Herbst und Du hast das Geld längst auf dem Konto.
Was bezweckst Du mit der Geschichte? Wie gesagt: Die Vermieterin kann auch auf den Mietvertrag bestehen und die entsprechenden Mietzahlungen fordern.