Unterstellen von Gegenständen in der Wohnung

  • Folgender Sachverhalt:

    Aufgrund eines notwendigen sofortigen Auszugs aus der ehelichen Wohnung wurden einige Kisten und Kleidersäcke bei einem hilfsbereiten Bekannter untergestellt. Einige im Keller, andere in der Wohnung.
    Jetzt steigt ihm seine Vermieterin, die im selben Haus wohnt aufs Dach und verlangt die sofortige Entfernung der Umzugskartons und Kleidersäcke aus der Wohnung , sonst käme sie mit der Polizei wieder und würde die Sachen vor die Tür werfen.
    Ferner droht sie dem Mieter mit der fristlosen Kündigung der Wohnung.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vermieterin dazu irgendein Recht hat.
    Es handelt sich ausdrücklich nur um Unterstellen von Kisten und Kleidersäcken. Es wird keine Person beherbergt, nichtmal für eine Nacht.

    Für sachdienliche Hinweise , sehr gerne auch mit Rechtsquelle wäre ich sehr dankbar.

  • Vermieten ja, aber mit null Ahnung.
    Die Sachen können in den von Ihnen gemieteten Räumen verbleiben solange Sie das wollen.
    Sollten gemeinschaftliche Räume beansprucht sein, verräumen Sie das umgehend!

    Die Polizei samt fristloser Kündigung können Sie ganz getrost erwarten.
    Eine Rechtsquelle suchen Sie gefälligst selbst; hier ist kein Dienstleistungsunternehmen.

  • erst einmal vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort, dies dachte ich mir bereits .

    Als zweites jedoch muss ich mich doch sehr über den rüden Ton wundern.
    ich habe lediglich gesagt, dass ich sehr dankbar wäre, wenn mir jemand die Rechtsquelle nennen könnte.

    Es tut mir leid, wenn Sie sich durch meine Anfrage belästigt fühlten.

  • Hallo Trulla:

    "... wurden einige Kisten und Kleidersäcke bei einem hilfsbereiten Bekannter untergestellt. Einige im Keller, andere in der Wohnung."
    - Hat er den Keller mitgemietet?

    "Jetzt steigt ihm seine Vermieterin, die im selben Haus wohnt aufs Dach"
    - Ich stelle mir das mal bildlich vor...

    "und verlangt die sofortige Entfernung der Umzugskartons und Kleidersäcke aus der Wohnung ,"
    - Und aus dem Keller?

    "sonst käme sie mit der Polizei wieder"
    - Soll sie sich doch dort lächerlich machen.

    "und würde die Sachen vor die Tür werfen."
    - Das wäre eine Straftat.

    "Ferner droht sie dem Mieter mit der fristlosen Kündigung der Wohnung."
    - Es ist niemandem verwehrt, sich lächerlich zu machen.

    "Es handelt sich ausdrücklich nur um Unterstellen von Kisten und Kleidersäcken."
    - Der Mieter kann seine Wohnung damit VOLL stellen, geht den VM nichts an (solange keine Gefahr davon ausgeht).

    "Als zweites jedoch muss ich mich doch sehr über den rüden Ton wundern. ich habe lediglich gesagt, dass ich sehr dankbar wäre, wenn mir jemand die Rechtsquelle nennen könnte."
    - Über 90% der Fragesteller beginnen ihren Beitrag mit Hallo o.ä., Du hast das wohl nicht "drauf".:eek:


  • Es tut mir leid, wenn Sie sich durch meine Anfrage belästigt fühlten.

    Wir sind hier alles Laien und tragen "Rechtsquellen" nicht einfach mal so nebenbei rum.
    Wir müssten genauso das Internet abgrasen wie Sie.
    Übrigens auch ein Grund dafür, das Fragen fast schon im Stundentakt beantwortet werden. Wo bekommen Sie das so schnell und billig?
    Hauptsache, wir konnten Ihnen helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (9. Februar 2015 um 04:57)

  • Für sachdienliche Hinweise , sehr gerne auch mit Rechtsquelle wäre ich sehr dankbar.

    Sonst noch was, sollen wir vielleicht mit deinem Pittbull Gassi gehen, oder dein Auto waschen? Rechtsquellen nennt dir gerne der freundliche Anwalt aus der Nachbarschaft, andere Quellen bekommst du beim NABU genannt.

  • Zitat

    verlangt die sofortige Entfernung der Umzugskartons und Kleidersäcke aus der Wohnung

    Woher weiß der Vermieter, was sich in der Wohnung befindet? Zweitschlüssel?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!