Vielen Dank für die schnelle Antwort! Der Betrag ist aber definitiv als zu hoch einzuschätzen?
Vielleicht ja, vielleicht nein.
Die von dir genannten Urteile aus dem Mietrechtslexikon kannst Du in die Tonne treten (z.B. OLG Hamburg 5 U 135/90, WM 91, 385).
Das Urteil stammt aus dem Jahr 1991 und ist somit fast 25 Jahre alt. Aufgrund des Preisindex, sowie Teuerungsraten ist der Wert nicht aktuell.
Oder anders: Was hast Du 1991 für einen Kinobesuch gezahlt und was musst Du heute auf den Tisch legen?
Fakt ist aber definitiv, dass diese Höchstbeträge aus Kleinstreparaturen in den Jahren immer gestiegen sind und das auch so weitergehen wird.
Vor ein paar Jahren ist man von einer Obergrenze von 120,00 EUR ausgegangen. Wie das heute ein Richter entscheiden würde, weiß ich nicht. Tendenziell erscheint mir das aber auch etwas zu hoch.