ZitatUnd wie kommt man auf diese Pauschale?
Dein Argument erscheint mir nicht nachvollziehbar.
Worüber diskutieren wir hier, bzw. was willst Du hören? Die Höhe des Zuschlages ist für freien Wohnraum nicht definiert, weshalb das BGB nur von einer angemessenen Höhe ausgeht. Was angemessen ist, muss im Einzelfall ein Richter entscheiden und ist sicher auch von dem Ausstattungsgrad der Wohnung abhängig.
Das sich die höhere Abnutzung, bzw. die daraus resultierenden Kosten durch den Untermieter nicht in Zahlen ausdrücken lässt, ist logisch, oder? Demnach kann der Vermieter die Höhe seines spezifischen Zuschlages auch nicht belegen.