Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

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    Wohnung mit Sichtschutz angemietet,also muss es auch wieder so hergestellt werden.

    So ist es auch im § 535 BGB geregelt. Hierauf würde ich den Vermieter mal hinweisen.

    Ansonsten: Was ein Hausmeister meint, ist völlig Wurscht. Ich vermute mal, dass er kein Experte im Mietrecht ist.

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    Tapeten an den Seitenwänden bis 20cm unterhalb der Kästen abgerissen bzw. glatt abgeschnitten

    Handelt es sich um "normale" Tapete (z.b. Raufaser)?

    Wenn ja, kannst Du das problemlos selbst machen. Kauf Dir eine Rolle Tapete, miss die Fehlstellen an der Wand aus und schneide die entsprechend aus. Das ganze bringst Du dann mit Tapetenleim an die Wand an und überstreichst das mit einer vernünftigen Farbe.

    Das ist wirklich keine hohe Wissenschaft. Eine Rolle Raufaser bekommst Du für wenige EUR (Vielleicht haben die Nachbarn auch noch was). Bekommst Du das dennoch nicht hin, kannst Du immer noch eine Firma ins Rennen schicken.

    Berny wollte sicher darauf hinaus, dass der Vermieter dir aus Trotz eine (Mieterhöhung) reindrückt, wenn Du dich mit ihm anlegst.

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    das hat er der Mieterin unter mir gesagt,obwohl er es hätte machen können.

    Interessanter Aspekt: Der Vermieter verzichtet hier wohl auf eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierung, die rechtlich machbar wäre Da wäre es das falsche Zeichen, ihn zu Nacharbeiten zu verdonnern.

    Reicht denn bei Dir das Streichen aus oder muss auch die Tapete gewechselt werden?

    Danke für deine Meinung!
    Das würde also bedeuten, ich wäre für keinerlei Streicharbeiten verantwortlich?

    Das kommt auf den Zustand der Wohnung an. Beschädigungen an der Tapete, die über eine Abnutzung hinausgehen, müsstest Du beseitigen.
    Ebenso müsstest Du einen Pinsel in die Hand nehmen, wenn die Wände farbig (dunkel oder grell) gestrichen wurden.

    Hast Du niemandem im Freundeskreis, der die Arbeiten erledigen kann? Es handelt sich ja offensichtlich nur um teilweise Beschädigungen.

    Mal unabhängig vom Recht(haben): Der Vermieter sträubt sich offensichtlich den Schaden zu beheben. Du müsstest also schlimmstenfalls rechtlich gegen diesen vorgehen, was vermutlich teurer und zeitaufwendiger ist, als eine selbst durchgeführte Instandsetzung.

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    Mathe ist nicht so Deine Stärke? Die Nachzahlung wird doch mit dem einbehaltenen Teil der Kaution verrechnet.

    Ich denke eher, dass er trotz Kautionseinbehalt zusätzlich noch 70 EUR löhnen darf. Das wären dann tatsächlich 170 €. Hier sollte uns der Fragesteller aufklären.

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    Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde.

    Gibt es denn kein Abnahmeprotokoll? Dort werden doch die Zählerstände notiert. Ansonsten ist bei Auszug natürlich darauf zu achten, dass die Zählerstände selbstständig notiert werden. Das ist schon etwas naiv gewesen.

    Wie willst Du sonst den Verbrauchswerten widersprechen, wenn Du hierfür keine Grundlage hast? Aussagen, wie "kann nicht sein" sind keine Grundlage.

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    Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer.

    Wäre besser gewesen, wenn die Wohnung im Winter 3 Monate leer gestanden hätte. Im Sommer fallen ja keine Heizkosten an.

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    Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben.

    Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag? Eine Zwischenablesung darf nämlich umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

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    Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?

    Bei einem Auszug um diese Jahreszeit ist eine Nachzahlung nicht zwingend ungewöhnlich. Bedenke bitte, dass Du normalerweise auch im Juli, August und September Vorauszahlungen für Heizung zahlst, obwohl Du nicht heizt. Diese Ansparung fehlt Dir einfach.

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    Kann es sein, dass man mit dem Nebenkosten so viel über den kalkulierten Nebenkosten, die bereits in der Warmmiete veranschlagt werden, liegt?

    Abrechnung hier hochladen (persönliche Daten unkenntlich machen) und dann sehen wir weiter. Insbesondere zu verbrauchsabhängigen Kosten lässt sich ohne Kenntnis der Abrechnung keine Aussage treffen.

    Ansonsten schließe ich mich hinsichtlich des Abrechnungszeitraumes den Vorrednern an.

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    Sicher ist: eine Nutzerwechselgebühr brauchen Sie nicht zu zahlen

    Als kleine Korrektur/Ergänzung: Eine Nutzerwechselgebühr darf in Rechnung gestellt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde (Vgl. BGH, VIII ZR 19/07). Hier sollte der Fragesteller mal ein Blick in den Mietvertrag werfen.

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    Dem Mieterverein sollte man mal ordentlich auf die Füße treten und vielleicht ein wenig Nachhilfe anbieten.

    Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.

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    Daran dachte ich auch schon, aber ein Rechtsanwalt ist teurer und es ist ja ständig etwas nicht in Ordnung

    Bei einer vernünftigen Rechtsschutzversicherung ist das nicht teuer. Eine Falschberatung des Mietervereines kann im Zweifel teurer werden (siehe die Empfehlung nach einem kostenpflichtigen Mahnbescheid).

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    Und wo steht hier irgendwo, das das ein reines Laienforum ist?

    Das sich in einem Forum keine Juristen äußern dürfen, bzw. eine Rechtsberatung unzulässig ist, sollte man eigentlich wissen.

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    sonst könnte ich mich gestalkt fühlen und das kann teuer werden

    Herzlich Glückwunsch zum bisher lächerlichsten Beitrag des Jahres 2015!
    wie sagt man so schön: You made my day!

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    Danke vielmals für Eure qualifizierten Brechreizkommentare, mehr konnte man auch nicht erwarten ..

    Dito!

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    Die Toilette steht in einer eigens dafür angelegten Nische.

    Dann zählt diese mit.

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    Hinter der Toilette sind treppenartig, wie eine Art kleiner Podest die Rohre eingekachelt. Was ich da nun messen muss und was nicht, keine Ahnung...

    ich zitiere nochmal und markiere sogar mal fett:

    " Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von [...] Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind."

    Ergo bleiben Nischen, die eben nicht bis zum Boden reichen, unberücksichtigt.

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    Die Nische ist sehr groß. Aber hat eine Fensterbank. Nischen, die mehr als 13cm tief sind, werden normalerweise berücksichtigt. Diese hat eine Fensterbank (0,55m x 1,18m). Das sind 0,6qm.

    Wenn diese Nische bis zum Boden geht und > 13cm tief ist, wird diese natürlich auch berücksichtigt. Eine - nachträglich - eingebaute Fensterbank spielt da keine Rolle.

    Sonst könntest Du ja diverse Einbauten in die Wohnung einbringen und damit die Fläche verringern.

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    Auch wenn der Fall nicht schon beim AG gelegen hätte, würdest Du genau dieselbe Antwort gegeben haben

    Nein! Hier liegt ein konkreter Fall vor Gericht, was wiederum bedeutet, dass jeglicher Rat von uns einer unzulässigen Rechtsberatung gleichkommen würde.

    Jetzt verstanden?

    Ansonsten hast Du sicher einen Anwalt. Warum also ein Laienforum befragen? Nochmal: Juristen gibt es hier keine!

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    einfach nur selbstdarstellerisch

    In dem ich mich als Laie darstelle, bin ich selbstdarstellerisch? :confused:

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    Über der Heizung ist eine sehr tiefe Fensterbank auf ca. 78cm Höhe. Heißt das, dass sie mitgemessen wird, oder, dass sie nicht berücksichtigt wird?

    Nein. Nochmal der Verweis auf die Wohnflächenverordnung (hast Du dir die schon mal angeschaut?):

    § 3 (3) Pkt. 4 WoFlV:

    " Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von [...] Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind."

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    Ja sicher, ich habe diese Infos nur rein geschrieben, weil es sicher nach mir noch Menschen geben wird, die sich informieren möchten...

    ...aber nicht mit "veralteten" Urteilen zu Schönheitsreparaturen. Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, gibt es neuerdings eine andere Rechtsprechung.

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    Verantwortung hin oder her,nur wie ist es mir als armen Vermieter zu prüfen und zu verantworten was die Verwaltung mir für Zahlen guebt die ich 1:1 weitergebe?

    Vielleicht durch einen Verwaltungsbeirat, der von der Eigentümergemeinschaft gestellt wird?

    Ich halte es tendenziell für leichtsinnig zu glauben, dass die Zahlen tatsächlich korrekt sind. Einige der - von mit betreuten Eigentümer - lassen die Zahlen im Übrigen von einem Fachanwalt prüfen.

    Nur so aus Interesse: Wie wird denn bei Euch der WEG-Verwalter im Zuge der Eigentümerversammlung entlastet, wenn Du gar nicht weißt, ob die Zahlen stimmen? :confused:

    Ok, also fassen wir zusammen:

    1. Es gibt eine ungültige Klausel, wonach Du Tapeten entfernen musst.
    2. Es gibt Zeugen, die bestätigen können, dass ein Beauftragter des Vermieters Beschädigungen verursacht hat.

    Ergo musst Du keine Tapeten entfernen.

    Dann ist doch alles geklärt und das Thema kann "geschlossen" werden, oder?

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