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Mathe ist nicht so Deine Stärke? Die Nachzahlung wird doch mit dem einbehaltenen Teil der Kaution verrechnet.
Ich denke eher, dass er trotz Kautionseinbehalt zusätzlich noch 70 EUR löhnen darf. Das wären dann tatsächlich 170 €. Hier sollte uns der Fragesteller aufklären.
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Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde.
Gibt es denn kein Abnahmeprotokoll? Dort werden doch die Zählerstände notiert. Ansonsten ist bei Auszug natürlich darauf zu achten, dass die Zählerstände selbstständig notiert werden. Das ist schon etwas naiv gewesen.
Wie willst Du sonst den Verbrauchswerten widersprechen, wenn Du hierfür keine Grundlage hast? Aussagen, wie "kann nicht sein" sind keine Grundlage.
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Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer.
Wäre besser gewesen, wenn die Wohnung im Winter 3 Monate leer gestanden hätte. Im Sommer fallen ja keine Heizkosten an.
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Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben.
Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag? Eine Zwischenablesung darf nämlich umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
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Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?
Bei einem Auszug um diese Jahreszeit ist eine Nachzahlung nicht zwingend ungewöhnlich. Bedenke bitte, dass Du normalerweise auch im Juli, August und September Vorauszahlungen für Heizung zahlst, obwohl Du nicht heizt. Diese Ansparung fehlt Dir einfach.