Beiträge von Leipziger82

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    Da die Geldmittel begrenzt sind muss ich alles ohne Anwalt machen und bin somit auf eigene Recherchen angewiesen.


    Hast Du keine Rechtschutzversicherung?
    Spätestens, wenn die Mieter nach der Kündigung nicht ausziehen, ist ein Anwalt gefragt, da das Fachwissen bei Dir nicht vorhanden ist.
    Oder wie willst Du selbst eine wasserdichte Klageschrift erstellen?

    Zusätzlich solltest Du wissen, dass Du die Gerichtskosten selbst vorschießen musst und vermutlich auch auf diesen sitzen bleibst, da bei Arbeitslosen nichts zu holen ist. Die Kosten für den Anwalt sind dort das geringste Übel.
    Die Gerichts- und Räumungskosten für beide Wohnungen können schnell mal einen hohen 4-stelligen Betrag erreichen. Im schlimmsten Fall sogar was 5-stelliges.

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    Jetzt möchte ich mich hier absichern in Bezug auf Kündigung und wie sie gestalltet werden sollte.

    Vorlagen findest Du doch im Internet, oder? Ansonsten hilft eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund, die nun wirklich nicht viel kostet.
    Grundsätzlich erteilen wir Dir sicher Rat, können Dir aber nicht die ganze Arbeit abnehmen. Du kannst gern den Entwurf des Kündigungsschreibens hochladen und wir äußern uns dann dazu.

    Kommen denn die aktuellen Mietzahlungen? Dann würde ich - aus finanziellen Gründen - überlegen, ob Du die Mieter jetzt tatsächlich raus haben willst, oder nicht doch lieber wartest, bis sich deine finanzielle Situation entspannt hat.

    Unabhängig vom Inhalt ist diese Abrechnung formell fehlerhaft. Hier ist weder die Gesamtgröße des Objektes benannt, noch wurde der Verteilerschlüssel angegeben.

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    Dürfen Reparaturen auf den Mieter umgelegt werden?

    Nein, allerdings sehe ich dies auch nicht in deiner Abrechnung. Hier müsste geprüft werden, wie sich die Hausmeisterkosten zusammensetzen.

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    Ich vermute der Winterdienst wurde die Jahre davor über Hausmeisterkosten abgerechnet (siehe Abrechnung 2013), in der neuen Abrechnung gibt es aufgrund des externen Winterdienst nun eine extra Kostenstelle. Dementsprechend sollte der Posten Hausmeister sinken?

    Auch das lässt sich nur über eine Belegeinsicht klären. Ansonsten ist es nicht zwingend so, dass hierdurch die Hausmeisterkosten sinken müssen. Anstatt des Winterdienstes kommt der Hausmeister vielleicht dann mal dazu, einen Hausflur zu fegen?

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    Sind Kosten für Allgemeinstrom für ein 5 Parteienhaus von 650€ jährlich normal?

    Ja, zumal hier anscheinend der Betriebsstrom der Heizungsanlage inbegriffen ist.

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    Dürfen die Kosten für Trinkwasseruntersuchung auf den Mieter umgelegt werden?

    Handelt es sich hier um die Prüfung nach Trinkwasserverordnung? Das wäre theoretisch umlegbar, allerdings nur, wenn dies vertraglich vereinbart, bzw. eine Umlage wirksam angekündigt wurde.

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    ich würde einen FachAnwalt aufsuchen. Mir erscheint die "Begründung" nicht ausreichend.

    Mir auch nicht. Weiterhin hat die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete nichts mit einer mangelnden Wirtschaftlichen Verwertung zu tun.
    Eigentlich ist das sogar grober Unfug. Eine Mangelnde wirtschaftliche Verwertung bedeutet, dass die Vermieterin höhere Ausgaben mit der Wohnung hat, als sie einnimmt.

    Oder anders: Da Du eine Kaltmiete von 600,00 EUR zahlst, heißt das, dass die Vermieterin - mit der Wohnung im Zusammenhang stehende - monatliche Ausgaben von mindestens 601,00 EUR hat, welche auch nicht Umlagefähig sind. Das kann mir keiner erzählen, da das eigentlich nur Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sein können. Nur wenn die Vermieterin also monatlich für 600 EUR Reparaturmaßnahmen durchführt, kann das hinkommen.

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    da nach Durchführung der geplanten Sanierungsmaßnahmen eine ortsübliche Nettokaltmiete von ca. 16,00 EUR erzielt werden kann.

    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jede Wohnung in der Gemeinde 16,00 EUR/m² kostet? Hierbei gibt es eben - aufgrund von Ausstattungsmerkmalen und Lagekriterien - entsprechende Preisspannen.

    Ich empfehle einen Fachanwalt.

    Eine Klage gegen wen?
    Ich hatte mal etwas an eine Apotheke (Konto bei einer anderen SK) überwiesen. Auf meinem Kontoauszug stand jedoch als Empänger der Name der Apothekerin/Kontoinhaberin.

    Im Falle einer Falschüberweisung, bzw. bei einer Klage ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Daten des Geld-Empfängers rauszugeben.
    Anhand der Kontonummer ist der Inhaber - logischerweise - ermittelbar.

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    beim nächsten mal nimmst du Leipzigers namen und meine Kontonummer.

    Dann doch lieber umgekehrt.

    Ola sanchez901127,

    wenn die Heizkostenabrechnung auf Schätzungen beruht, kannst Du vom Rechnungsbetrag bis zu 15% abziehen gem. §9a HeizkVO: http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php

    Ich korrigiere: Ein Abzug von 15% ist nur dann möglich, wenn die Umlage nach Wohnfläche erfolgt.

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    da meine Zähler nicht von der Firma sind und nicht für deren Ablesungen kompatibel ist.

    Das macht Sinn. Die digitalen Verteiler können mit den verschiedensten Umrechnungsfaktoren programmiert werden, so dass sich aus den abgelesenen Einheiten nie irgendwelche Kosten ableiten lassen.

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    Muss ich die viel zu hoch eingeschätzte Abrechnung jetzt trotzdem zahlen?

    Was heißt denn viel zu hoch? Ich würde hier das Gespräch mit der Verwaltung suchen und mir erläutern lassen, welche Werte hier als Grundlage für die Schätzung zu Grunde gelegt wurden. Erst dann kann man einschätzen, ob das rechtens ist.

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    Zudem soll ich die komplette offene Summe nochmal zahlen, die das Jobcenter bereits gezahlt hat??

    Wenn das Jobcenter schon gezahlt hat, warum sollst Du das dann nochmals tun? Das Mieterkonto ist doch dann glatt, oder?

    Ich verweise diesbezüglich gern auf den § 555a BGB und die darin festgelegte Duldungspflicht bei Instandsetzungsmaßnahmen.
    Dulden heißt aber nicht mitwirken, so dass der Vermieter auf seine Kosten eine notwendige Baufreiheit schaffen muss.

    Der Duldungspflicht bist Du nachgekommen, wenn Du die Handwerker in die Wohnung gelassen hast.

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    hätte ich gewusst dass das Geld kostet, hätte ich die Küche selber demontiert.

    Für die Demontage hättest Du übrigens dem Vermieter eine Rechnung zuschicken können. Nach Meinung diverser Urteile kannst Du bei Eigenleistungen einen Stundensatz von maximal 10 €/Stunde ansetzen.

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    Was bedeutet wenn es die Mietsache betrifft?

    In deinem Mietvertrag ist die Wohnung /Terrasse genau bezeichnet. Alle anderen Flächen um das Haus sind hierbei nicht berücksichtigt. Ansprüche kannst Du nur geltend machen, wenn Autos auf deiner Terrasse oder im Schlafzimmer parken.

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    Könnte man in Sachen Hausordnung da ran gehen?

    Nur wenn ein Parkverbot oder ähnliches Teil der Hausordnung ist.

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    Wir haben z. B. Ruhezeiten? Oder kann ich auf dem Hof um 5 Uhr machen was ich will?

    Du kannst nicht machen, was Du willst. Du kannst dich allerdings morgens um 5 ins Auto setzen, um beispielsweise auf Arbeit zu fahren.

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    Ich stell mich ja auch nicht mit einen Flut licht oder einer Taschenlampe irgendwo vor ein Fenster und leuchte rein. Aber mit dem Auto ist das okay.


    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Der Autobesitzer schaltet sicher nicht morgens um 5 den Scheinwerfer ein, um dich zu ärgern, sondern um auf Arbeit zu fahren.

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    Muss man denn alles hinnehmen und mit allem Leben? Vor allem ist jetzt aus der schönen Grünfläche für Gemeinschaftszwecke ein Parkplatz geworden.

    Wenn der Vermieter hier nichts unternehmen will, schaust Du in die Röhre.

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    Wenn noch jemanden eine kluge Idee einfällt ... immer her damit.

    Hier kann man nur auf die Einsicht der Nachbarn hoffen.

    Die Forderungen hinsichtlich der Malerarbeiten halte ich teilweise durchaus für gerechtfertigt. Farbintensive Wände muss der Vermieter nicht hinnehmen, Styropor-Sachen erst recht nicht. Hier muss dann nachgebessert werden.

    Ansonsten ist zu malern, wenn der Zustand dies erfordert. Das ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.

    Eine Mülltonnenreinigung dürfte nicht unter geschuldete Schönheitsreparaturen fallen. Bei den Beschädigungen an Türen stellt sich die Frage nach der Ursache der Beschädigung. Abnutzung oder schuldhaft?

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    Falls es relevant ist: Wir haben eine Indexmiete.

    Ja, ist es.
    Ich bin mir gerade unsicher, ob der Vermieter dämlich oder clever ist.

    Bei einer Indexmiete ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB nämlich gar nicht möglich. Hier verzichtet der Vermieter - gegen Zahlung von 5€ monatlich - also großzügig auf etwas, dass er gar nicht geltend machen kann.

    Ich würde die 5 EUR nur dann akzeptieren, wenn der Vermieter auf eine Anpassung der Miete nach Preisindex des statistischen Bundesamt für 24 Monate verzichtet.

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    Es KANN schief gehen, aber es muss nicht. Nicht jeder Mensch ist ein A**Loch. oder sollte man die Bürger Leipzigs da ausnehmen? :P

    Ich selbst kenne bestimmt einige dutzende Fälle von Fehlüberweisungen. Bei ca. 90% dieser Fälle ist keine Rückzahlung erfolgt.
    Bei 7.500 € lohnt sich bestimmt auch eine Klage, aber nicht bei einer Forderung im niedrigen oder mittleren dreistelligen Bereich.

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    Der wird von der Empfängerbank aufgefordert, die falsch erhaltenen Beträge zurück zu überweisen.

    und wenn der Empfänger das nicht tut? Diese Aufforderung ist ein theoretisches Instrument, was in der Praxis kaum funktioniert.
    Mir sind diverse Fälle bekannt, wo der falsche Empfänger das Geld verprasst hat und der Überweisende in die Röhre geschaut hat.
    Grundsätzlich muss der Gläubiger dann nämlich eine Klage auf Zahlung einleiten.

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    Auf den Kontoauszügen steht ja nicht immer alles drauf.
    Idealerweise lässt Du Dir von Deiner Bank etwas geben, worauf ersichtlich ist, an welche Bankverbindung überwiesen wurde.

    bei welcher Bank bist Du denn? :confused:

    Ich bilde mir sogar ein, dass die Bank verpflichtet ist, die genauen Angaben des Zahlungsempfängers in den Auszügen offen zu legen. Ich verweise hier mal auf § 666 BGB.

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    Vielleicht hast Du an eine falsche Kontonummer überwiesen und ein Dritter freut sich über das unverhoffte Geld?

    Das kann natürlich passieren. Das Geld wäre dann futsch.

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    Meine Frage ist jetzt, was ich tun kann, um das zu beweisen.

    Kontoauszüge vorlegen.

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    bin mir aber nicht sicher, ob das als Beweis reicht?

    Gehen wir mal logisch ran: Wenn die Kontoauszüge nicht reichen sollten, was soll denn sonst vorgelegt werden? Diese Auszüge geben Auskunft darüber, was Du wann an jemanden gezahlt hast.

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    Ich habe allerdings immer bezahlt, lediglich immer ein paar Tage später.

    Das würde ich künftig nicht mehr machen. Verspätete Mietzahlungen können eine Abmahnung des Mietverhältnisses zur Folge haben, die wiederum zum Verlust der Wohnung führen können.

    Bei Verträgen von Verlagen, die der Immobilienbranche nah stehen, ist davon auszugehen, dass diese auch halbwegs dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Hierbei handelt es sich um einen gängigen Formularmietvertrag.

    Was der Vermieter hier allerdings händisch ergänzt, ist eine völlig andere Sache. Dahingehend ist eine Prüfung zu jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Du kannst den Vertrag gern einstellen, wenn er in der Endfassung vorliegt (persönliche Daten unkenntlich machen).

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    Darf der Hauptmieter das vom Untermieter verlangen,
    obwohl kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde

    Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Das ist hier der Fall, weshalb die Dreimonatsfrist einzuhalten ist.

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    und der Vermieter nicht über die Untermietung in Kenntnis gesetzt wurde?

    Es gibt hier einen wirksamen Mietvertrag zwischen Untervermieter und Untermieter. Der Vermieter der Wohnung ist in dem Fall nicht Vertragspartner und kann demnach nicht als Ausrede herhalten.

    Lange Rede, Kurzer Sinn: Die Frist von 3 Monaten ist einzuhalten.

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    Mir scheint es eher so, dass der Hausverwalter nur seine Macht demonstireren will.

    ...und da sitzt der Hausverwalter meist am längeren Hebel. Ich würde trotzdem mal den Sinn dieser Maßnahme erfragen.

    Hallo Erbse,

    wie ist denn der Stellplatz gelegen? Direkt an der Hauswand? Dahingehend macht das Sinn, dass das Auto nur vorwärts eingeparkt werden darf.

    Ein Abschleppen halte ich für ausgeschlossen, nicht jedoch eine Weiterbelastung der Malerarbeiten, wenn durch deine Autoabgase die Wand verschmutzt.

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