Beiträge von Leipziger82

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    ich werde jetzt allerdings nicht erwähnen, das bei manchen geräten euer leben nicht ausreicht, damit sich der Mehrpreis amortisiert.

    Korrekt. Das Wissen aber die Wenigsten. Der Verbraucher freut sich auch über die wassersparenden Eco-Programme der Waschmaschine, auch wenn der Waschgang dann mal knapp 4 Stunden dauert. Er denkt aber nicht daran, dass bei einem 4 Stunden-Programm der Stromverbrauch logischerweise größer ist, als bei einem 2 Stunden Programm.

    Selbiges gilt für Energiesparlampen. Wenn das Teil durchschnittlich 10 Stunden am Tag leuchtet, rechnet sich der Mehrpreis dann auch schon nach 10 Jahren.

    Materialkosten sind schon einmal herauszurechnen, ebenso wie die Kosten der Berufsgenossenschaft. Was die Sonderkosten A+S sein sollen, weiß ich nicht. Hier müsste mal der Vermieter Auskunft geben. Was ein "Schmutzwasserp." ist, weiß ich auch nicht.

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    Meiner Meinung nach sollte diese Kosten bereits in der Miete enthalten sein.

    Nein, dass ist ein Teil der Betriebskosten und hat mit der Miete nichts zu tun.

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    Oder zumindest auf die tatsächliche Mietdauer aufgesplittet werden.

    Über Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Angenommen, eine Wartung findet nur aller 3 Jahre statt, dann erfolgt die Umlage auch nur aller 3 Jahre. Wer dann dort gerade wohnt, hat Pech gehabt.

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    Ich habe in dem beschriebenen Fall die Whg nur 6 Monate bewohnt, während dieser Zeit fand o.g. Instandhaltung statt und mir wurde nach meinem Auszug die vollen Kosten der Instandhaltung von der Kaution abgezogen.

    Das geht wiederum nicht. Hast Du nur 6 Monate darin gewohnt, können Dir auch nur die anteiligen Kosten für 6 Monate in Rechnung gestellt werden.

    Deine Vermieterin hat Recht, dass sie die Kosten aller drei Jahre auf denjenigen umgelegt werden können, der gerade darin wohnt. Hat dieser aber nicht 12 Monate darin gewohnt, kann sie nicht 12 Monate abrechnen. Das hat sie wohl falsch verstanden.

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    Ich dachte eig., dass der Vermieter einen Zweitschlüssel haben müsste?

    Ja, sollte er, damit er jederzeit ungefragt deine Wohnung gehen und deine Post lesen darf.

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    Muss ich die Kosten nun tragen?

    Ja, es sei denn, der Vermieter hat den Schlüssel zerbrochen.
    Ein Briefkastenschloss kostet ca. 5 EUR. Das ist zu verkraften.

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    Hörst Du mal auf mich zu beleidigen? Was hast Du für eine Kinderstube genossen? Offenbar keine!

    Das war nur eine Vermutung und keine Unterstellung. Grundsätzlich habe ich darauf geschlossen, da Du ja offensichtlich die von mir geposteten Links nicht gelesen, bzw. verstanden hast.

    Ansonsten erinnere ich an Beleidigungen Deinerseits gegenüber anderen Usern vor einigen Monaten. Soviel zum Thema Kinderstube.

    So, jetzt bin ich wirklich raus.

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    ich sehe gar nicht wo dein Problem ist. Das Thema Wasseruntersuchung ist zwar im Abs.2 zur Wasserversorgung nicht erwähnt, aber spätestens im Abs 17 wird auf alle in Abs.2 bis Abs.16 nicht genannten Kosten, auf §1 BkVO verwiesen

    Jetzt treibst Du mich auch noch in den Wahnsinn...
    Hättest Du Dir die Mühe gemacht, meine anderen Beiträge zu lesen, würdest Du erkennen, dass ich genau das mehrfach beschrieben habe. Hier hätte schon im Zweifel das Lesen meines ersten Beitrages gereicht (der letzte Satz, # 4, Alternativ Post # 18).

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    Das da die regelmäßige Legionellenuntersuchung reinfällt, sollte auch für dich einzusehen sein.

    Hier ist aber der Knackpunkt: Darf der Vermieter die Kosten der Untersuchung in Rechnung stellen oder nicht? Fallen diese Kosten nämlich nicht unter die Kosten der Warmwasserversorgung, hätte der Vermieter die Prüfung als neue Betriebskostenart nach § 2 Abs. 17 BetrKV ankündigen müssen.

    Also nochmal und einfach: Eine Umlage der Kosten über § 2 Abs. 2 BetrKV ist strittig, nicht jedoch über Punkt 17, weshalb ich in meinem ersten Beitrag schrieb, dass eine Umlage im Zweifel (als neue Betriebskostenart) angekündigt werden muss.

    Da bei AndreasC1977 offensichtlich aber eine Leseschwäche existiert, hat er das nicht verstanden. Er ist ja stur der Meinung, dass die Legionellenprüfung unter die Kosten der Warmwasserversorgung fällt, trotz vieler anderer Meinungen.

    Ansonsten bin ich aus dem Thread raus. Diskussionen sind müßig, wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, die Beiträge der anderen zu lesen (und zu verstehen).

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    Und was ich tatsächlich oben nicht aufgeführt hatte: Sporadisch funktioniert auch die komplette Wärmeversorgung (also Heizung nicht).

    Für eine Mietminderung bei Heizungsausfall kommst Du ein paar Wochen zu spät. Selbst der freundlichste Richter wird Dir nicht abnehmen, dass Du bei 15-20°C Außentemperatur die Wohnung beheizen musst.

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    Ist "ergänzend tätig" gleichbedeutend mit "bevollmächtigt" ???

    Kann sein, kann aber auch nicht. Solche Sätze würde ich erst einmal ignorieren. "ergänzend tätig" kann heißen, dass der Hausmeister für den Vermieter Mülltonnen rausstellt, oder das er - und das passt vielleicht zum Schreiben - Wohnungsabnahmen durchführen darf.

    Da hierfür allerdings eine entsprechende Vollmacht nötig ist, hat dieser Satz vermutlich nur eine rein informative Wirkung. Im Zweifel würde ich mir immer die Vollmacht zeigen lassen.

    Unabhängig von der geplanten Mietminderung: Was sagt denn der Vermieter generell zu dieser Problematik? Wenn das Problem seit Einzug im Oktober besteht, habt Ihr diesen ja sicher schon mal darauf angesprochen, oder?

    Grundsätzlich wird es durch die Mietminderung nicht leiser. Die Einschränkung in der Lebensqualität besteht auch, wenn Ihr monatlich 20 EUR weniger zahlt.
    Hier wäre es vielleicht sinnvoll, sich mit anderen Hausbewohnern zusammenzuschließen und ein gemeinsames Protokoll einzureichen.

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    Du hast das entweder noch nie gemacht, oder deine Räumung ist lange her.

    Mach ich leider zu oft. Die letzte ist einen Monat her. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass die Räumungskosten tatsächlich den Großteil der Kosten ausmachen. Bei der letzten Räumung habe ich insgesamt ca. 5.000 € gezahlt.

    Ich persönlich halte von der Berliner Räumung überhaupt nichts, aber das muss jeder selbst entscheiden. Ich persönlich halte wenig davon, die Spedition und Einlagerung (und Verwertung) selbst zu organisieren. Zahlen muss ich diese sowieso.

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    1. Brief mit Fristsetzung einer Mietminderung.

    Korrekt!

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    Aber von was? Von der Kalt- oder Warmmiete?

    Warmmiete.

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    4. Wie gehe ich dann bei der Mietminderung vor? Überweise ich das Geld dann selbst? Also anteilig mit 80%?

    Du ziehst den Minderungsbetrag einfach von der Miete ab und zahlst den Rest.

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    Wäre es strittig, gäbe es dazu Gerichtsverfahren

    Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung ist recht neu, so dass eine Umlage spätestens mit der Abrechnung 2013 erfolgt ist. Da die Abrechnungsfrist hier längstens der 31.12.2014 war, ist es logisch, dass es hierzu keine Urteile gibt. Mir sind aktuell zwei Fälle bekannt, die zeitnah vor dem AG verhandelt werden.

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    Offenbar ist für jeden anderen Fachmann klar, dass diese Kosten umlagefähig sind, da sie zwangsweise anfallen, um die Warmwasserversorgungsanlage betreiben zu dürfen, nur für Dich nicht.

    Oh, man...Lesen ist nicht deine Stärke oder? Google bedienen ebenso wenig, was?
    Es geht überhaupt nicht darum, dass diese Kosten nicht umlagefähig sind, sondern vielmehr, wie die Umlage erfolgt. Hier ist eben strittig, ob dies zu den Kosten der WW-Aufbereitung gehört oder zu den sonstigen Kosten.

    Schau einfach mal hier:
    https://www.das.de/de/rechtsporta…lagefaehig.aspx
    BundesBauBlatt

    einen anderen Link habe ich schon benannt und könnte viele weitere benennen.

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    Aber vielleicht gelten in Leipzig ja wieder einmal andere Gesetze... das suggerierst Du hier im Forum ja öfters mal.

    Und Du suggerierst dauernd und penetrant, dass Du der größte Mietrechtsexperte auf Gottes grüner Erde bist. Das ist schon an deiner peinlichen Signatur erkennbar. Fehler gibst Du generell nie zu. In dem Fall gibt es etliche Google-Links zu dem Thema (auch außerhalb von Leipzig), die Dir widersprechen. Warum solltest Du also recht haben? Du bekommst es ja nicht einmal gebacken, eine Quelle für deine Behauptungen zu liefern.

    Also nochmal: Warum solltest Du Recht haben, wenn es massig Quellen gibt, die Dir widersprechen? Weil Du grundsätzlich immer recht hast?

    Faszinierend, dass Du zur Umlage dieser Kosten eine eindeutige Aussage triffst, obwohl dieses Thema absolut strittig ist.
    Weiterhin scheint deine Meinung da mehr Gewicht zu haben, als die von etlichen Experten.

    Woher beziehst Du dieses Wissen, wenn es nicht einmal eine eindeutige Rechtsprechung hierzu gibt?

    Du kannst hier auch hundert Paragraphen zitieren: Das Wort "Trinkwasseruntersuchung" finde ich dort nirgendwo. Sicher kann man dies dort irgendwo hineininterpretieren, allerdings ist das eine vergebene Mühe, wenn es hierzu keine Rechtsprechung gibt.
    Eine Trinkwasseruntersuchung hat nichts mit einer Wasseraufbereitung oder dem Betrieb einer Anlage zu tun. Es steht lediglich im Zusammenhang damit.

    Du kannst mir allerdings gern eine Quelle zu deinen Behauptungen nennen. Deine Meinung ist im Vergleich zu Rechtsprechung allerdings nichts wert (auch wenn Du das sicher gern anders hättest).

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    Zum Vergleich in der Nachbarschaft ein Haus 130m² Wohnfläche, 4köpfige Familie zahlt 1.505€ Nebenkosten im Jahr. Wir mit unserer 70m² Wohnung sind darüber!

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Zum einen kennst Du nicht das Verbrauchsverhalten der Nachbarn, zum anderen kennst Du weder die baulichen Gegebenheiten, noch die umgelegten Kosten.
    Ich selbst hatte in meiner ehemaligen Wohnung höhere Betriebskosten, als in meiner aktuellen, obwohl die jetzige um einiges größer ist.

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    Nunja, ich denke hier muss man auch die regionalen Unterschiede sehen.

    Hier mag es vielleicht regionale Unterschiede (z.B. Grundsteuer) geben, aber so viel macht letztendlich nicht aus. Ich verwalte Objekte in verschiedensten Teilen Deutschlands. Die Kosten sind überall fast gleich.

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    130€ Nebenkosten für eine 70m² Wohnung (kein Altbau) - Hausordnung wird selbst erledigt - erscheint mir schon etwas hoch.

    Nö, damit liegst Du sogar noch unter dem Bundesdurchschnitt. Bei dir sind das 1,86 €/m², der Schnitt liegt irgendwo bei 2,30 €/m².

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    Nicht korekt. Die Legionellenprüfung sind Kosten der Warmwasserversorgung.

    Das ist kein geltendes Recht, sondern lediglich die Auffassung von "Haus & Grund". Entsprechende Urteile hierzu gibt es nicht.

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    Diese Kosten sind in den Kosten gem. § 2, Abs. 4 BetrKV enthalten

    Ich kenne zwar dein Exemplar der BetrKV nicht, aber laut meiner Ausgabe steht davon nichts. Unter Absatz 2 steht genauestens geschrieben, welche Kosten umlagefähig sind. Von Trinkwasseruntersuchungen steht dort nichts. Genauso wenig, wie eine entsprechende Umlage in der HeizKV geregelt ist.

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    Ohne diese Prüfung darf die Warmwasserversorgung nicht stattfinden.

    Was meinst Du damit? :confused: Wenn keine Prüfung erfolgt, bzw. ein Befund festgestellt wird, muss das Warmwasser abgestellt werden?

    Ansonsten mal hier nachlesen:

    Betriebskosten: Legionellenpr

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