ZitatPunkt 7 sind Tätigkeiten der Hausverwaltung selber
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig. Hier würde ich mit dem Vermieter in Kontakt treten, um zu klären, um was für Kosten es sich tatsächlich handelt.
ZitatPunkt 7 sind Tätigkeiten der Hausverwaltung selber
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig. Hier würde ich mit dem Vermieter in Kontakt treten, um zu klären, um was für Kosten es sich tatsächlich handelt.
ZitatDa beide Flächen nicht mit der Wohnung verbunden sind, und somit von mir auch nicht genutzt werden.
Ob die Räume miteinander verbunden sind, ist unerheblich. Solange Ihr den Zugang habt, ist das ausreichend.
ZitatKann man solche Räume aus dem Mietvertrag nehmen?
Nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Das möchte ich wiederum bezweifeln
Der Punkt 11 macht mich persönlich stutzig. Was sind denn "sonstige Betriebskosten"? Sind diese in der Abrechnung genauer beschrieben?
Weiterhin werden unter Punkt 7 und 8 jeweils Hausmeisterkosten umgelegt. Worin unterscheiden sich diese Punkte?
Ansonsten dürfen alle diese Kosten umgelegt werden, sofern vereinbart. Der Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung ist ausreichend.
ZitatWenn im MV die Tragung der Nebenkosten gem. Betriebskostenverordnung vereinbart ist und so eine Klausel im Vertrag steht, dass der Vermieter neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umlegen darf
Grundsätzlich stimmt das zwar, allerdings funktioniert das nicht, wenn zusätzlich im Vertrag vereinbart wurde, dass der Mieter die Treppenhausreinigung übernimmt. Bei anderen Betriebskostenarten wäre das genauso: Angenommen, die Grünflächenpflege wurde vertraglich auf den Mieter abgewälzt, dann kann der Vermieter hier die Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung umlegen.
Zitatso eine Klausel im Vertrag steht, dass der Vermieter neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umlegen darf
Solche Klauseln besagen, dass neue Betriebskostenarten angekündigt und umgelegt werden.
Da die Mieter aber bisher die Treppenhausreinigung übernommen haben, handelt es sich ja eigentlich gar nicht um eine neue Betriebskostenart. Diese Betriebskostenart ist ja vertraglich schon benannt.
ZitatMir stellt sich eben die Frage wenn so vorgegangen wird, die Hausreinigung überhaupt auf die Mieter umgelegt werden darf ?
Hier wäre dann ein Nachtrag zum Mietvertrag nötig, den beide Parteien unterzeichnen. Eine einseitige Vertragsänderung ist unzulässig.
Zitatbeide stehen im Mietvertrag und sind somit gleichberechtigte Mieter
Das ist der wesentliche Aspekt. Wer hier wie viele EUR in Wohnung und Außenanlagen gesteckt hat ist völlig unerheblich.
ZitatNun konnten sich beide nicht einigen und sie hat Ihm ein Brief aufgesetzt mit einer Frist von 4 Wochen auszuziehen, ansonsten tut Sie eine Räumungsklage einleiten.
Auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn der Ex-Lebensgefährte ebenso ein Schreiben mit Räumungsaufforderung zustellt, was dann?
Warum sollte das Schreiben der Dame eine höhere Gewichtung haben?
Zitatwas könnte man da tun?
Einen Anwalt nehmen und auf eine außerordentliche Kündigung der GbR (nichts anderes sind die beiden Bewohner) klagen. Hier entscheidet dann ein Richter, wessen Ansprüche überwiegen.
Wenn allerdings der Vermieter dieser Entlassung eines Vertragspartners nicht zustimmt, bleibt nur die Kündigung der Wohnung.
ZitatDie Polizei hatte mal vor längerer Zeit einen Transit angehalten, in welchem sich 27 Personen befanden
So eine Platzverschwendung! Da geht mehr rein.
ZitatWie sagte mal ein Richter: Wenn ein Mieter einen Wert nicht selbstständig herleiten kann und dieser Wert nicht erklärt wird, wie er entsteht, ist der Wert formell falsch...
Da widerspricht sich die Rechtsprechung aber auch schon mal. Ursprünglich wurde mal geurteilt, dass eine Betriebskostenabrechnung für eine Person mit durchschnittlichem Bildungsgrad nachvollziehbar sein muss. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, ist die Abrechnung unwirksam.
Was ist aber mit der Berechnung von Rohrwärmeanteilen nach VDI 2077? Mir kann niemand erzählen, dass diese Formel für einen Menschen mittleren Bildungsgrades nachvollziehbar ist.
Kinderlärm ist grundsätzlich zu dulden. Da können die Nachbarn sagen, was sie wollen. Hier gibt es einschlägige Gerichtsurteile des BGH. Das letzte wurde erst heute veröffentlicht.
ZitatEs hat niemand davon gesprochen, dass der Vermieter aus seiner Tasche Billigboden verlegen soll.
Nein, ich wollte auf etwas anderes hinaus: Du hast ursprünglich erwartet, dass der Vermieter auf seine Kosten einen neuen Boden verlegen soll, der gern mal einen vierstelligen Betrag kosten kann. Das er das natürlich nicht tut, wenn er dazu nicht verpflichtet ist, liegt auf der Hand.
ZitatNun gut, dann werde ich die Preise nun mal im örtlichen Baumarkt vergleichen.
Beachte aber nicht nur die reinen Materialkosten, sondern auch Kosten, die mit der Verlegung in Verbindung stehen. Wie bereits erwähnt, kann man Laminat ggfs. auf einen vorhandenen Textilboden legen, so dass der Teppich drin bleiben kann. Bei PVC funktioniert das nicht.
Wenn Du den Teppich entfernen musst, brauchst Du hier erst mal die Genehmigung des Vermieters. Das bloße Verlegen von Laminat geht ohne Zustimmung.
Aufgrund der kurzen Mietdauer würde ich deshalb nicht über PVC nachdenken, sondern diese Pressspan-Teile verlegen.
ZitatDie Abrechnungen wurden von fast keinem Mieter beglichen und wir bekamen Aufforderungen einer ganz anderen Immobilienfirma,alles etwas seltsam.
Ich würde nur auf Schreiben meines - im Vertrag genannten - Vermieters reagieren. Forderungen irgendwelcher anderer Firmen würden im Papierkorb verschwinden, solange keine Vollmacht beigefügt wurde.
ZitatUnd es muss meinetwegen auch nicht für die Ewigkeit halten, da ich hier vielleicht noch zwei oder drei Jahre wohnen bleiben werde.
Ja, und? Du bist aber nicht der letzte Mieter auf Erden. Der Vermieter soll Geld für einen Billigboden ausgeben, der nur 2 Jahren halten soll, weil Du dann ja wieder ausziehst?
Und was macht dann dein Nachmieter? Soll der Vermieter dann wieder einen neuen Boden legen?
Das ist doch unwirtschaftlich hoch zehn, oder?
Wenn Du eh nur 2-3 Jahre dort wohnen willst, warum kaufst Du dann nicht einfach irgend ein Billiglaminat (gibt's schon ab 2,50 €/m² im Baumarkt) und legst das - schwimmend - auf den Teppich? Der Spaß kostet doch dann höchstens 80 €.
ZitatNebenbei: Ein Übergabeprotokoll habe ich nie gesehen, glaube ich...
Na dann viel Spaß beim Auszug...
Zitatnimm den Jahresbeitrag eines Mietervereins in Kauf und lass die ganze Angelegenheit für dich erledigen.
Selbst jemand, der keine Ahnung vom Mietrecht hat, erkennt, dass die Abrechnung falsch ist (daher eigentlich perfekt geeignet für den Mieterbund).
Warum dafür dann Geld ausgeben?
ZitatWeiss jemand aus Erfahrung,ob es möglich sein kann,dass die Kosten für Allgemeinstrom innerhalb von 2 Jahren um das 4fache steigen,der Strom für den Aufzug um das 3fache
Kann schon sein. Angenommen, das Haus stand vor 2 Jahren komplett leer und ist nun komplett vermietet, fällt selbstverständlich mehr Strom an.
Zitatdie Gebäudeversicherung um 4000,- euro erhöht wurde
Es kommt darauf an. In Spekulationen will ich nicht verfallen.
Zitatund die Hausmeisterkosten um das 3fache gestiegen sind.
Siehe oben.
Was für Antworten hat Dir denn dein Vermieter auf diese Fragen gegeben? Da er ja die Abrechnung erstellt hat, dürfte er der einzige sein, die diese Fragen beantworten kann.
Zitatob es möglich sein kann
"Alles ist möglich, wenn man nur fest daran glaubt"
ZitatGeht das mit rechten Dingen zu? Der Teppichboden war wirklich alles andere als zumutbar und ich sehe ich wenig ein, so viel Geld (anscheinend 200€ alleine für das PVC) auszugeben, wovon ich selber ja nicht viel von habe.
Ja, das geht mit rechten Dingen zu. Laut eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes von anno dazumal muss eine Wohnung nur eine Koch- und eine Waschstelle vorweisen (ja, richtig, es braucht nicht einmal eine Toilette). Restliche Ausstattungsmerkmale, wie Bodenbeläge sind nicht vorgeschrieben.
Ich vermiete übrigens auch schon mal Wohnungen ohne Innentüren, Tapete und Bodenbeläge. Hier kann sich dann der Hobby-Handwerker selbst austoben. Dafür, dass ich die Wohnung im Rohzustand überlasse, spart der Mieter dann dafür etliches an Miete.
Zitatanscheinend 200€ alleine für das PVC
Das wäre dann wirklich das Billigste vom Billigen und dürfte dann in einem Jahr schon die entsprechenden Abnutzungserscheinungen aufweisen. Je nach Qualität des Bodens und Größe der Wohnung würde ich an die 200 € einfach noch eine Null hängen. Alles unter 20-25,00 €/m² ist eigentlich (langfristig) kaum etwas wert.
Das dürfte dann sicher auch der Grund sein, warum sich der Vermieter sträubt, zumal neben dem Material noch weitere Kosten (Handwerker, Ausgleich des Bodens) kommen.
@ KLaus69:
Wann hast Du die Abrechnung für 2013 erhalten? Vielleicht ist die 12monatige Widerspruchsfrist noch gar nicht abgelaufen?
Die Abrechnung für 2014 ist formell und inhaltlich unwirksam. Wie schon anitari schrieb, dürfen Dir nur die Wasserkosten in Rechnung gestellt werden.
ZitatHat er dafür eine vernünftige Grundlage und hat Chance auf Erfolg?
Keine Ahnung. Allerdings kann sie wohl im Gegenzug die fehlenden Mieten einklagen, da das Mietverhältnis nicht schriftlich gekündigt wurde.
Bei solchen mündlichen Abreden reiben sich die Anwälte die Hände.
ZitatDesweiteren hat er beim reinZIEHEN der Waschmaschine einige ziemliche Kratzer auf dem Fußboden hinterlassen. Kaffeeflecken an der Tapete in der Küche gibt es auch noch."
und das ist zu 100% nachweisbar, dass die Schäden von ihm verursacht wurden?
ZitatAber unsere Küche ist zusammen im Wohnzimmer, da geht beim Kochen und anschließend lüften viel Energie verloren.
Ich fand das immer praktisch, dass ich mein Wohnzimmer durch meinen "Kochwahn" indirekt beheizen konnte.
Zum "Lüften" hat dann die elektrische Abzugshaube gereicht. Lüften war eigentlich nur dann notwendig, wenn das Spiegelei 30 Minuten in der Bratpfanne lag.
ZitatIch habe allerdings vor verlassen der Wohnung extra Fotos gemacht die eindeutig wiederlegen, dass die Wohnung in dem von ihm beschriebenen Zustand sein soll.
Kannst Du auch beweisen, dass Du die Fotos beim letztmaligen Verlassen der Wohnung aufgenommen und danach die Wohnung nicht mehr betreten hast? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Ansonsten schließe ich mich Berny an: Wenn Du Zeugen hast, die eine saubere Wohnung bestätigen können, hat der Vermieter immer einen Zeugen mehr, der das Gegenteil bezeugt.
Ich würde die 100 € als Lehrgeld verbuchen.
ZitatGroße Frage für mich ist, wie kommt die Hausverwaltung auf die Gesammtanteile von 9887 bei den Geschichten die Personenzahl abhängig berechnet werden??? Hat jemand ne Erklärung ?
Rumänische Großfamilie? Wenn die schon 30 Leute in einen Mini-Van bekommen, warum dann nicht mehrere hundert Familienmitglieder in eine Mietwohnung?
ZitatWas auch auffällig ist, die Sache mit Wartung der Feuerlöscher, wurde im letzten Jahr zwar auch aufgeführt aber nicht berechnet.
Vermutlich verwendet der Vermieter jedes Jahr die gleichen Vorlagen und setzt nur die Beträge ein. Die Wartung von Feuerlöschern erfolgt in der Regel aller 3 Jahre.
ZitatGerade in Berlin (keine Ahnung, wie das im Rest der Republik aussieht) gibt es viele notleidende Genossenschaften.
Bei uns auch. Grundsätzlich ist kaum noch jemand bereit, horrende Anteile zu zeichnen. Dann mietet mal lieber bei einer Wohnungsgesellschaft an.
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