Beiträge von Leipziger82

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    Was soll ich mit der Forderung für das Jahr 2014 machen, zahlen oder nicht?

    Es kommt darauf an:
    Grundsätzlich haben diese Kosten nichts in der Betriebskostenabrechnung verloren, so dass diese hier eigentlich herauszurechnen sind.

    Der Vermieter kann allerdings die Kosten dieser Nutzung nachträglich separat in Rechnung stellen, da der Platz nachweislich durch Euch genutzt wurde.

    Ich persönlich würde wohl zahlen.

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    In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 tauchen jetzt plötzlich die Kosten für den zweiten Stellplatz auf.

    Was haben Mietkosten eines Stellplatzes in der Betriebskostenabrechnung verloren? :confused:

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    Im Mietvertrag steht bei uns keine Anzahl an Stellplätzen, sondern nur ein mit Handschrift geschriebener Text: „Fahrzeugeinstellplatz 13,- EUR“

    Ein kleiner Exkurs in die deutsche Grammatik:
    "Fahrzeugstellplatz" = Singular = 1 Stellplatz

    Ergo steht im Mietvertrag sehr wohl die Anzahl der Stellplätze.

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    1.Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen?

    Wenn Ihr den zweiten Stellplatz nutzt, müsst Ihr hierfür ggfs. auch bezahlen. Ist die Nutzung dieses zweiten Stellplatzes überhaupt mit dem Vermieter abgesprochen?

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    2.Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?

    Nein, Kündigungsgrunde ergeben sich aus § 573 BGB. Er könnte Euch jedoch die Nutzung des zweiten Stellplatzes untersagen.

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    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.

    Völlig egal. Eine Kündigung der Wohnung bedarf der Schriftform, also mit eigenhändiger Original-Unterschrift. Da eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss der Vermieter auch gar nichts bestätigen. Hier hätte es ausgereicht, wenn das Schreiben in seinem Briefkasten gelandet wäre.

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    Für mich zählte diese SMS als Bestätigung!

    Hoffentlich weiß der Vermieter im Juni noch, dass er diese SMS gesendet hat. Grundsätzlich kann hier nämlich weder bewiesen werden, dass Du gekündigt hast, noch, dass der Vermieter Dir irgend etwas bestätigt hat.

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    Ich würde unseren Vermieter anschreiben und um Korrektur beten.

    Ja, bei manchen Vermietern muss man schon mal beten, damit was passiert. Ich würde Ihn einfach auffordern.

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    Aber erfreut wird er darüber nicht sein...

    Egal, er erfreut sich an deinen Mietzahlungen.

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    Ist das rechtens da zur Ausstattung eines Bades ja eine Dusche oder Wanne gehört?

    Nein, zur Grundausstattung gehört - laut Bundesverwaltungsgericht - lediglich eine Waschstelle. Wenn bei Anmietung keine Dusche vorhanden war, hast Du nun keinen Anspruch darauf.

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    @ Leipziger82: Wenn wir uns an einen Anwalt wenden, was kann der tun? Bzw. was kann ich mir von ihm erhoffen?

    Er kann dem Vermieter Feuer unterm Hintern machen. In erster Linie kann er Euch allerdings einen entsprechenden Rat geben, wie hier zu verfahren ist.

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    Ist es in unserem Fall empfehlenswert einem Mieterverein beizutreten und dort mal unseren Fall zu schilder?

    Generell nein! Dort arbeiten teilweise umgeschulte Holzfäller, die vom Mietrecht kaum Ahnung haben. Nichts geht über einen Fachanwalt.

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    Hallo H Hamburg ist das gesetzlich so vereinbart, wäre furchtbar für meine situation

    Ja, im "nervige Mieter Gesetz" (NerMiG). Unsere Regierung formuliert nicht zu jedem Mist einen Gesetzentwurf (naja, manchmal schon).

    Es soll Vermieter geben, die während der gesamten Mietzeit nicht einmal Kontakt zu ihrem Mieter hatten.

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    Wenn ich nun die Maklerin frage, ob sie das mit dem Vermieter klären könnte, kann sie mir theoretisch einen vom Pferd erzählen.

    Korrekt, dass kann sie jederzeit und auch bei anderen Gelegenheiten tun, was allerdings ziemlich dumm wäre, da sie durch die Maklertätigkeit ihr Geld verdient.

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    Aus dem Bauch heraus oder kennst du dich da genauer aus?

    Aus Erfahrung und aus der Logik heraus.
    Was meinst Du denn, was passiert, wenn eine Wohnung zwanghaft belüftet wird, wie es der Begriff schon sagt? Das heißt nichts anderes, als das eine dauerhafte Belüftung der Räume stattfindet. Wenn nun diese Belüftung komplett schalldicht abgedichtet wird, kann auch nichts mehr belüftet werden.

    Mir selbst ist das aus der Einflugschneise des Leipziger Flughafens bekannt. Dort konnten die Bewohner Nachts nicht mehr die Fenster öffnen, da der Fluglärm gestört hat. Man hat dort schalldämmende Zwangsbelüftungen eingebaut, was zur Folge hatte, dass die Anwohner nun auch tagsüber den Lärm gespürt haben.

    Unabhängig davon halte ich von Zwangsbelüftungen selbst überhaupt nichts. Man kann auch einfach vernünftig über die geöffneten Fenster lüften.

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    Eine ordentliche Kündigung muss mit 6 Wochen vorlauf angekündigt werden.

    Wenn die Versorgung Mitte Juni eingestellt werden soll, passt das ja mit den 6 Wochen.

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    Und ist eine schriftliche Kündigung wirksam, wenn kein genaues Datum, sondern nur ein Zeitraum benannt wird?

    Meiner Meinung nach nicht. Wie soll man denn sonst wissen, ab welchem Zeitraum ein Folgevertrag abgeschlossen werden soll?
    Ich würde das einfach mal mit der Hausverwaltung besprechen.

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    Habe ich ein Anrecht, weiterhin durch das TK beliefert zu werden?

    Das kommt darauf an, wie die AGB's dieses Vertrages aussehen. Was ist dort hinsichtlich der Kündigung erwähnt. Hält sich das Unternehmen an die angegebenen Kündigungsfristen, können hier auch keine Ansprüche geltend gemacht werden.

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    An meine Hausverwaltung:
    - Hätte ich informiert werden müssen?

    Nein, denn Du sagst ja selbst, dass der Vertrag auf deinen Namen läuft und nicht über die Verwaltung.

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    muss ich also jedesmal wenn ich mit einem Handwerker einen Termin ausmache mir seine Nummer aufschreiben und seine Firma wissen damit ich mich erkundigen kann
    wenn niemand aufkreuzt ??

    Ja, das solltest Du!

    Ich bin selbst auch Mieter. Wenn mich ein Handwerker kontaktiert, lasse ich mir als erstes seine Telefonnummer geben, damit ich bezüglich diverser Terminänderung gleich den passenden Ansprechpartner an der "Strippe" habe.

    Sonst passiert nämlich das:

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    zuerst kam eine Firma die dafür überhaupt nicht zuständig ist,der ist dann wieder unferrrichteter Dinge gegangen und heute kam trotz vereinbarten Termin niemand.Ich habe mich bei der Hausverwaltung erkundigt was mit dem
    Handwerker ist und ob er mich vielleicht vergessen hat

    Hättest Du die Telefonnummer des Handwerke gehabt, hättest Du diesen anrufen und eine Klärung erreichen können.
    Warum muss eine Terminvereinbarung immer über drei Ecken (also die Hausverwaltung) laufen? Da sind Probleme doch vorprogrammiert.
    Selbst wenn es eine Hausverwaltung (und den Servicegedanken) gibt, kann man trotzdem etwas Eigeninitiative vom Mieter erwarten.

    Wenn ich einen Handwerker für meine Mieter beauftrage, dann gebe ich dem Handwerker die Nummer des Mieters und umgekehrt. Im Idealfall höre ich zwischen Auslösung des Auftrages und Rechnungslegung kein Wort von Mieter und Handwerker.

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    Das ich gegen Innenstadtlärm nichts machen kann bzw. der nunmal vorhanden ist, ist ja eine Sache. Aber gerade in so einer Lage hat man doch dafür Sorge zu tragen das die Lärm keine solchen Außmaße annimmt

    Ich schließe mich dem Vorredner da indirekt an. Was ist denn angenehmer? Schimmel oder Lärm? Wenn die Zwangsbelüftung entfernt wird, wird der Schimmel sprießen, wenn die Belüftung bleibt, kommt der Lärm.
    Was ist nun besser?

    Selbst wenn eine Mietminderung möglich ist, verschwindet davon der Lärm nicht.

    Es steht Dir allerdings frei, hiergegen rechtlich vorzugehen, wenn der Vermieter gar nichts unternimmt. Vielleicht entscheidet ein Richter zu Euren Gunsten.

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    und es genau deswegen auch diese Zwangsbelüftung mit Lärmschutzdämmung gibt, es also technisch locker machbar ist.

    Dann sprich doch erst einmal darüber mit dem Vermieter. Grundsätzlich wird es aber auch mit gedämmten Belüftungen nicht so, wie vorher. Sonst wäre eine derartige Zwangsbelüftung nutzlos.

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    Wie kann/sollte ich hier zwecks Mietminderung vorgehen? Bzw. habe ich ein Anrecht darauf?

    Da der Umfang der Maßnahme aus der Ferne nicht beurteilt werden kann, ist es nur schwer, hier eine Aussage zu treffen. Hier hilft ein Anwalt.

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    Jetzt zu meiner Frage, weiss jemand wie hier die Chancen einer Mitminderung stehen, sollte der Vermiter sich weigern etwas gegen diese Lärmbelästigung zu tun?

    Keine Chance! (Umwelt-)Lärm, der mit einer Innenstadtlage verbunden ist, stellt keinen Mangel der Wohnung dar (Vgl. LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994 - 9 S 211/93, WM 1994)

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    Greift nicht.

    Gut zu wissen. Ich wusste nicht, dass das AGG das so genau definiert. Dann kann ich künftig zu dem Mietinteressenten sagen: "Nein, Du bekommst die Wohnung nicht, da Du dumm und hässlich bist"! ;)

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    Wir sind trotz dem Schimmel nicht aus dem Vertrag rausgekommen.

    Was heißt "aus dem Vertrag gekommen"? Fristlose Kündigung? Das ist in der Regel nur dann möglich, wenn hier die komplette Bude verschimmelt ist und eine nachweisliche Gesundheitsgefährdung vorliegt.

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    "Sollten wir vorher, wie besprochen, einen Nachmieter finden, endet der Mietvertrag dann zum vereinbarten Termi entsprechend früher."

    Die Klausel sagt so gut, wie gar nichts aus. Wann ist denn dieser vereinbarte Termin? Das könnte auch der St. Nimmerleinstag sein. Solange hier kein fester Termin vereinbart wurde, ist diese Klausel wertlos.

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    und der Vermieter hat ihn auf Grund seine AUSSEHENS, trotz hohem Einkommen und sozialer Unversehrtheit, abgelehnt.

    Das riecht nach einem Verstoß gegen das AGG. Hier könnte dann aber nur der potentielle Nachmieter reagieren.

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    Ist das rechtens?

    Meiner Meinung nach ja, dass muss im Zweifel aber ein Richter entscheiden. Grundsätzlich ist die Erlaubnis zur Nachmieterstellung sowieso nur der "good will" des Vermieters. Solange es keine echte Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt, besteht auch kein Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters.

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    Mietminderung? Evtl. Sonderkündigung? An wen können wir uns wenden?

    Grundsätzlich könnt Ihr Euch sicher an einen Anwalt wenden, allerdings verschwinden die Mängel dadurch nicht. Eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung schließe ich hier mal aus.

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    Was hat die Vermieterin für Verpflichtungen, wenn sich die Situation nicht bessert?

    Sie muss die Wohnung nach § 535 BGB in einem vertragsgemäßen Zustand halten (wie immer der auch aussieht).

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    Was würden/t Sie/Ihr in unserer Situation machen?

    Ausziehen. Aufgrund der Vielzahl der Mängel ist hier kaum eine Besserung zu erwarten.

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