Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    ohne Übergabeprotokoll ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass Du die Schäden nicht verursacht hast. Zeugen könnten hier evtl. noch helfen, wobei hier oft festzustellen ist, dass die Kläger plötzlich immer einen Zeugen mehr haben, die das Gegenteil behaupten.

    Eine neue Duschkabine musst Du nicht einbauen. Hier wäre dann ggfs. nur noch der Zeitwert, bzw. eine Reparatur zu zahlen. Ansonsten kann man eine Duschkabine auch (professionell) reinigen (lassen). Wo ist da das Problem? Für die Sauberkeit bist Du zuständig, Vormieter hin oder her...

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    Ebenfalls soll ich die Dachdeckenpanelen um die Fenster herum austauschen, weil ich es ihrer Meinung nach Schuld bin, dass da sich diese Holzfolie abgelöst hat und so gelbe Flecken drauf sind.

    Das Schuldhafte Verhalten muss die Vermieterin Dir nachweisen. Vielleicht hat sie auch Zeugen? Hast Du eine Kaution hinterlegt? Wenn ja, kannst Du dich von dieser verabschieden und die ganze Sache als Lehrgeld verbuchen.

    Hallo Ingeburg,

    gibt es denn bei Euch in der Stadt Institutionen, wie AWO oder Volkssolidarität? Die bieten in der Regel behindertengerechte oder Barrierefreie Wohnungen an. Mir sind auch Fälle bekannt, in denen die AWO keine eigenen Wohnungen betreut hat, aber entsprechend vermitteln/helfen konnte.

    Alternativ würde ich es mal bei den größeren Wohnungsgesellschaften versuchen. Vielleicht wäre da vor Einzug ein entsprechender Umbau möglich? Wenn Dein Mann eine Pflegestufe hat, würde sich ggfs. die Krankenkasse an den Kosten beteiligen.

    Die Stadt selbst wird Euch da kaum weiterhelfen können.

    Ich wünsche viel Erfolg!

    Hallo,

    wenn die Nachtruhe um 6 Uhr endet, kannst Du auch dein Frühstück zubereiten. Dazu werden solche Zeiten schließlich festgelegt.

    P.S.: Schon mal überlegt, die Geräusche des Mixers zu dämpfen? Das würde beispielsweise funktionieren, wenn man ein Handtuch um den Mixer wickelt.

    Hallo,

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    Soll bedeuten die Heizkörper (in meinem Zimmer (20m²) mit 3 Heizkörpern, der Küche mit einem Heizkörper, dem Bad mit einem Heizkörper) wurde im letzten Jahr (und auch die Jahre davor, aber es geht ja hier nur um die Abrechnung für 2014) NIE!!! benutzt.

    Das ist der übliche Heizfehler. Es kann ein teurer Spaß werden, wenn die Wohnung - indirekt - mit einem einzigen Heizkörper beheizt wird. Das Teil heizt dann permanent, um eine 70m² Wohnung aufzuheizen, selbst wenn nur auf Stufe 2 gestellt wird.

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    1.) Kann es sein, dass die Heizungs-Messuhr von A+S die sehr warme Umgebungstemperatur im Bad misst und deshalb von so viel Verbrauch ausgeht?

    Definitiv nicht. Eine Erläuterung hierzu hat Berny schon gegeben.

    Hallo,

    Zitat

    Darf mein Vermieter so einfach zwischendurch von uns Gehaltsnachweise fordern

    Nein, darf er nicht. Das geht nur zu Mietbeginn, um deine Bonität zu testen. Das würde auch gar keinen Sinn machen, denn:

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    dürfte er auf Verdacht dass die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, das Mietverhältnis kündigen?

    er darf nicht auf Verdacht kündigen.

    Die Kündigungsgründe ergeben sich aus § 573 BGB, bzw. aus §§ 543, 569 BGB wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt.

    Solange Du deinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommst, kann er nicht kündigen.

    Hallo,

    Zitat

    Ich habe bereits dieses Urteil gefunden, woraus hervorgeht, dass ein solches Verbot nicht zulässig ist: Vermieter muss Stra

    Vergiss dieses Urteil! Was ein Anwalt in Wiesbaden entschieden hat, muss nicht bei Euch genauso entschieden werden. Urteile von Amtsgerichten sind zu vernachlässigen.

    Grundsätzlich sehe ich das Verbot kritisch: Auf der einen Seite sollte man den Spieltrieb der Kinder nicht unnötig einschränken, auf der anderen Seite entstehen durch die Malereien wenigstens kurzfristige optische Beeinträchtigungen.

    Über die Höhe der Mietminderung kann schon aus mehreren Gründen keine Aussage getroffen werden:

    1. Die Höhe der Minderung hängt von der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mietsache ab und kann demnach nur vor Ort bestimmt werden.
    2. Wenn wir Dir eine konkrete Mietminderung mitteilen, wäre das eine unzulässige Rechtsberatung.

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    Unser Vermieter ist benachrichtigt worden, aber passiert ist nichts.

    Was heißt denn benachrichtigt? Ihr müsst eine schriftliche und nachweisliche Mängelmeldung (EW-Einschreiben) an den Vermieter machen und hier eine Frist zur Behebung setzen. Ist das so erfolgt?

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    Ich kann Ihnen gern den Namen geben von der Sachbearbeiterin vom Hartz4 Amt die uns das Hartz4 sofort eingestellt hat.

    ja, natürlich wird das eingestellt. Du, bzw. deine Frau muss hierfür einen komplett neuen Antrag stellen.
    Was die Sachbearbeiterin sagt, ist völlig egal. Es gelten die Regelungen des SGB I & II, die auch eine Sachbearbeiterin nicht aushebeln kann. Die Höhe des Grundbedarfs ist gesetzlich geregelt. Fällt deine Frau unter diesen Grundbedarf, dann wird Hartz 4 gezahlt.

    Wurde denn ein neuer Bescheid beantragt?

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    Nach 6 Wochen ist meine Frau ins Krankengeld gefallen, ab diesem Zeitpunkt gab es kein Hartz4 mehr nur noch Krankengeld was viele nicht Wissen

    und das ist schlicht und einfach falsch! Ich habe das ähnliche Problem bei einem Bekannten gehabt. Dieser war auch Aufstocker und hat nach einem Unfall Krankengeld bekommen. Da das Krankengeld die Bedarfsgrenze von damals 391 € unterschritten hat, gab es Zahlungen vom Jobcenter. Er musste hierfür lediglich einen neuen Antrag stellen.

    Nochmal: Die Bedarfsgrenze gilt für jeden Deutschen Bundesbürger, unabhängig vom Gesundheitszustand oder Beschäftigungsverhältnissen.

    Hallo Gerhardt,

    Die Aufstockung bei Krankengeld wird nur dann gestrichen, wenn hierdurch der Regelsatz überschritten wird. Ihr habt demnach auch weiterhin einen Anspruch auf den Regelsatz.

    Es besteht generell ein Anspruch auf den Regelsatz, egal ob es eine Aufstockung gibt oder nicht. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wären das 399 € pro erwachsener Person. Dazu kommen pro Kind - je nach Alter - nochmal zwischen 234,00-302,00 € pro Monat.

    Wenn ich unterstelle, dass Ihr zwei Kinder zwischen 8-14 habt, wären das insgesamt nochmal 534 € für die Kids.

    Wenn Ihr einen 4 Personen-Haushalt habt, dürftet Ihr monatlich über 1.332 € verfügen. Dahingehend verstehe ich nicht, warum Du von 506 € ausgehst?

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    Laufende kosten Strom 120

    Schon mal darüber nachgedacht, den Anbieter zu wechseln, bzw. irgendwas am Verbrauch zu machen? Ich habe in unserem 2 Personen-Haushalt einen Verbrauch von 40 € im Monat. 120€ entsprechen schon dem monatlichen Verbrauch eines Zweifamilienhauses.


    Es ist einem Vermieter nicht zuzumuten, Mieter dulden zu müssen, die unregelmäßig zahlen. Er muss seine Rechnungen ja auch pünktlich zahlen.

    Wo Du recht hast, hast Du recht. Das ändert aber nichts an der Sache, dass die Kündigung unwirksam ist.

    Als Tipp für den Fragesteller: Wenn sich künftig Zahlungsschwierigkeiten anbahnen sollten, ist das sofortige Gespräch mit dem Vermieter unumgänglich um solche Kündigungen zu vermeiden.

    Wenn sich der Vermieter "quer" stellt, sind deine Erfolgsaussichten - trotz des mündlichen Versprechens - eher schlecht. Ansprüche kannst Du nur für Dinge stellen, die deine Mietsache betreffen. So hart das klingt: Die Mietsache endet an deiner Wohnungseingangstür, so dass dein Nachbar - mit Zustimmung des Vermieters - auch einen Hund anschaffen kann.

    Der Hund springt ja nicht in deiner Wohnung rum.

    Es wäre aber auch möglich, dass der Nachbar den Hund ohne Zustimmung des Vermieters hält.

    Ansonsten empfehle ich für die Zukunft, solche Dinge immer schriftlich festzuhalten. Worte sind in der Regel Schall und Rauch.

    Hallo,

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    War ich rechtlich in der Mitwirkungspflicht, dem Vermierter eben dies anzugeben?

    Nein, da kein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Hauptvermieter besteht.

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    Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Doch kannst Du. Du musst sogar, wenn Du in der Wohnung lebst.

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    Wie sieht es nun mit der Kündigungsfrist aus? Was kann passieren? Welche Pflichten sind gegeben? Besteht im Falle einer fristlosen Kündigung des Hauptmieters eine Schadensersatzpflicht seinerseits?

    Du hast einen gültigen Mietvertrag und beide Vertragsparteien haben ihre Rechte und Pflichten. Du zahlst die Miete und bekommst dadurch die Wohnung. Da hier faktisch kein Vertragsbruch vorliegt, besteht auch nicht das Recht, dass Du fristlos kündigen kannst.

    Wenn der Hauptvermieter deinem Untervermieter kündigt, kannst Du hier ggfs. einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

    Hallo,

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    - Wäre der Vermieter verpflichtet gewesen mit uns eine mtl. Vorauszahlung zu vereinbaren?

    Was steht denn dazu im Mietvertrag? Sind dort keine Vorauszahlungen vereinbart?
    Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, Vorauszahlungen zu vereinbaren.

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    - Ist der mtl. Abschlag i.H.v. 200,- € welcher in keiner Form begründet/berechnet wird so von uns zu akzeptieren?

    Auch hier wieder die Frage nach den Vertraglichen Vereinbarungen: Habt Ihr laut Vertrag die Betriebskosten zu zahlen?
    Ansonsten könnte der Betrag von 200,00 € durchaus passen. Das sind 1,72 €/m² und somit im Rahmen.

    Euch entsteht doch hierdurch kein Nachteil, oder? Ihr zahlt ja nur den tatsächlichen Verbrauch. Alles, was Ihr an Vorauszahlungen zu viel geleistet habt, bekommt Ihr im Zuge der Betriebskostenabrechnung zurück erstattet.

    Zitat

    Ist eine Abrechnung von Mai 2014 - August 2015 überhaupt zulässig?

    Nein, das dürfen nur 12 Monate sein.

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    Hat der Vermieter irgendeine Möglichkeit die Kündigung in eine fristlose umzuwandeln?

    warum der Vermieter? Ich dachte, der Untermieter will eher raus? Oder willst Du wissen, ob der Untermieter fristlos kündigen kann?

    Wie auch immer: Ein Mietverhältnis ist in der Regel nur dann fristlos kündbar, wenn entsprechende Vertragsverstöße vorhanden sind, bzw. wenn der Vermieter eine unmittelbare Bedrohung für den Mieter darstellt.

    Zitat

    Ich habe jetzt ja schon angefangen zu streichen.
    Muß ich jetzt noch alles fertig machen oder kann ich es lassen wie es ist?

    Ja, Du musst das zu Ende bringen, wenn Du einmal angefangen hast (zumindest den entsprechenden Raum).

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    Weiter habe ich im Netz auf mehreren Seiten gelesen, das wenn ich trotz einer ungültigen Klausel renoviere, ich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Schadensersatz klagen kann, bzg. Materialkosten, Freizeitausgleich usw.

    Wenn die Klausel ungültig ist und Du nachweislich nichts machen müsstest, wäre dies unter Umständen möglich.

    Unabhängig von der Ungültigkeit der Klausel: Angenommen, die Wände waren farbintensiv gestrichen (also in einem dunklen Gelb), dann musst Du trotzdem streichen. Farbige Wände gelten als Beschädigung der Mietsache.

    Zitat

    Da ist bei leichten aber zahlrechen Kratzern recht schwer zu sagen, ob es noch als Abnutzung mit so vielen Kindern durchgeht oder als Schaden.

    Das kann man nur vor Ort feststellen.

    Bei kleineren Beschädigungen kann man durchaus auch weitervermieten. Wegen eines Kratzers wird er keinen Nutzungsausfall geltend machen können. Das wäre nur dann der Fall, wenn beispielsweise durch massive Beschädigungen am Laminat der Bodenbelag gewechselt werden muss.

    Ansonsten empfehle ich den Termin einfach mal abzuwarten.

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