Nachbar schafft Hund an trotz meiner Hundeallergie

  • Hallo,

    vorm Einzug habe ich mit dem Vermieter über meine Hundeallergie gesprochen. Zu dem Zeitpunkt war kein Hund im Haus und der Vermieter sagte mir das laut Mietvertrag in dem Fall zumindest in der direkten Wohnunhg neben mir auch keiner rein kommt. Als die Nachbarin vor einem Jahr mal über Hunde gesprochen hatte habe ich ihr schriftlich mitgeteilt, dass das in dieser Wohnung nicht geht da ich eine Allergie habe. Zudem habe ich auch nochmal mit dem Verwalter darüber gesproche, der mir versichert hat das nicht so einfach ein Hund nebenan einziehn kann.

    Nun ist plötzlich dennoch ein Hund in der Nachbarswohnung und ich merke deutliche Allergiesymptome. Ich merke es besonders an brennenden Augen, Atemproblemen und kratzendem Hals. SO kann ich definitiv nicht lange hier wohnen, ich fühle mich aber moralisch absolut im Recht, da ich wirklich alles von Anfang an offen angesprochen habe.

    Was kann ich jetzt tun ausser dem Vermieter Bescheid zu geben? Vielleicht duldet er den Hund ja trotzdem.

  • ich fühle mich aber moralisch absolut im Recht, da ich wirklich alles von Anfang an offen angesprochen habe.
    Was kann ich jetzt tun ausser dem Vermieter Bescheid zu geben?


    Hallo Andy,
    das Gesetz kennt keine Moral bzw. Sentimentalitäten. Wenn sich der Zustand nicht ändert, bleibt Dir nur noch der "Ausweg" der fristgerechten Kündigung (also jetzt frühestens zum 30.09.2015).

  • Das kann doch nicht die Antwort sein. Mir wurde eine Wohnung mit gewissen Merkmalen versprochen für die ich Miete zahle die jetzt so nicht mehr zutreffend ist. Da muss doch der Vermieter den vereinbarten Zustand wieder herstellen.

  • Mir wurde eine Wohnung mit gewissen Merkmalen versprochen.


    Es dürfte sich aber nicht um eine mietvertraglich zugesicherte Eigenschaft "Deiner" Wohnung handeln.

  • Wir haben es mündlich mit Zeugen vereinbart, das direkt neben mir nur mit seiner und meiner Zustimmung ein Hund reinkommen kann.

    Was sagt denn der Vermieter zu dem Sachverhalt? Das Gespräch mit diesem, wäre der erste Schritt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe ihm gestern ein Brief geschrieben. Habe aber Angst das er nichts macht. Ich wohne hier mit meiner Freundin und wir mögen die Wohnung sehr. Momentan leide ich aber ständig unter Allergiesymptomen. Ich warte auch gespannt auf sein Antwort will aber für den nächsten Schritt schon vorbereitet sein

  • Wenn sich der Vermieter "quer" stellt, sind deine Erfolgsaussichten - trotz des mündlichen Versprechens - eher schlecht. Ansprüche kannst Du nur für Dinge stellen, die deine Mietsache betreffen. So hart das klingt: Die Mietsache endet an deiner Wohnungseingangstür, so dass dein Nachbar - mit Zustimmung des Vermieters - auch einen Hund anschaffen kann.

    Der Hund springt ja nicht in deiner Wohnung rum.

    Es wäre aber auch möglich, dass der Nachbar den Hund ohne Zustimmung des Vermieters hält.

    Ansonsten empfehle ich für die Zukunft, solche Dinge immer schriftlich festzuhalten. Worte sind in der Regel Schall und Rauch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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