Beiträge von Leipziger82

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    Ich möchte einen Brief schreiben, der eben auch irgendwas bringt und nicht nur wie ein aufgeregtes Huhn wirkt.
    Verbraucherzentrale?

    Hallo,

    direkt unter deinem Beitrag findest Du einen Link zu einem Anwalt für Mietrecht. Da wird Dir weitergeholfen.

    Was willst Du eigentlich mit der Liste erreichen? Die Handwerker wirst Du sicher nicht mehr erziehen. Du kannst höchstens eine höhere Mietminderung durchsetzen. Davon werden aber die Probleme nicht kleiner.

    Da die Wohnung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter übergeben worden ist, kann er selbstverständlich einen entsprechenden Nutzungsausfall geltend machen.
    Auch wenn deine Umstände sicher alles andere als schön sind, muss sich der Vermieter nicht dafür interessieren.

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    Wie sieht es aus mit einem roten Anstrich auf 2 Wänden im Kinderzimmer? Muss ich die überstreichen?

    Farbintensive Wände muss der Vermieter nicht hinnehmen, egal ob es eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen gibt oder auch nicht. Hier muss vermutlich noch gestrichen werden.

    ich kann mich dem Vorredner nur anschließen: Ohne Kenntnis der vertraglich vereinbarten Abrechnungsperiode, bzw. dem Zeitpunkt deines Auszuges lässt sich keine Aussage treffen.

    Als Beispiel: Angenommen, der Abrechnungszeitraum ist identisch mit dem Kalenderjahr, dann hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2015 Zeit, eine Abrechnung zu erstellen.

    Zu Zwischenabrechnungen aufgrund deines Auszuges ist der Vermieter nicht verpflichtet.

    Also: Mietvertrag prüfen und dann wieder hier schreiben.

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    Wenn dem Mieter der Wohnung A versichert wird, dass sein Vermieter informiert wird, ist dann seiner Meldepflicht genüge getan?

    Nein, das muss schon der Mieter erledigen. Wer auch immer das versichert hat, ist nicht Vertragspartner für das Mietverhältnis A.

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    Wenn du sagst, dass derjenige, der die Handwerker beauftragt hat, zahlt, dann wäre es in diesem Fall Mieter oder Vermieter der Wohnung B.

    Korrekt.

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    Was ich nicht verstehe ist, dass der Vermieter A nichts zahlen muss.

    Ganz einfach, weil er ihn nicht beauftragt hat.

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    Er hätte den Schaden beheben müssen, Beauftragung hin oder her. Wo ist ihm ein Schaden entstanden, außer, dass seine Handwerker möglicherweise günstiger wären?

    Der letzte Satz ist der springende Punkt. Vielleicht sind seine Handwerker günstiger? Vielleicht ist der Vermieter selbst Handwerker und hätte den Schaden selbst reparieren können?
    Fakt ist, dass dem Vermieter A ein Schaden an seinem Eigentum entstanden ist. Da kann nicht einfach ein Dritter kommen (mit dem keinerlei Vertragsverhältnisse bestehen) und ein fremdes Eigentum instand setzen lassen.

    Wie willst Du dem Vermieter A überhaupt nachweisen, was genau repariert werden musste? Vielleicht hat der Auftraggeber B gleich noch ein paar andere Sachen zusätzlich gemacht, die gar nicht nötig gewesen sind?

    Oder überspitzt ausgedrückt: Wenn ich an einem Nachbarhaus einen Schaden am Dach entdecke, darf ich dann auch einfach einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen und dem Eigentümer dann die Rechnung schicken?

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    Vor einem Gericht hält das Argument, dass Vermieter A bei der Beauftragung übergangen wurde, meines Erachtens nicht stand

    Doch, eindeutig. Es gibt klare Vorgaben für Auftraggeber und Auftragnehmer. Vermieter A ist hier aber nicht der Auftraggeber.

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    Die Beauftragung der Handwerker ging von Wohnung B aus.

    Wer hat denn den Auftrag ausgelöst?

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    Mit dem Mieter der Wohnung A wurde ein Termin zur Beseitigung der Mängel vereinbart und ihm wurde versichert, dass sein Vermieter informiert wurde.

    Siehe oben: Wer hat denn eine Besichtigung durchgeführt, bzw. mitgeteilt, dass der Vermieter informiert wird?

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    Vermieter der Wohnung A beschwert sich nun bei seinem Mieter, dass er nicht benachrichtigt wurde

    Zurecht! Der Mieter ist dazu verpflichtet, Schäden an seinen Vermieter zu melden.

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    In wie weit ist diese Beschwerde gerechtfertigt?

    Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Vermieter der Wohnung, in welcher der Schaden entstanden ist, völlig außen vor gelassen und über seinen Kopf hinweg ein Handwerker beauftragt?
    Dann darfst Du dreimal raten, wer die Rechnung zu zahlen hat. Richtig, derjenige, der den Handwerker beauftragt hat. Vermieter A muss demnach gar nichts zahlen.

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    Wie ist der korrekte Ablauf bei solch einem Fall?

    Mieter A und Mieter B melden jeweils den Schaden an ihre Vermieter, die sich dann gemeinsam um eine Instandsetzung kümmern.

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    Muss ich die Erhöhung akzeptieren?

    Das lässt sich ohne Kenntnis Deiner Wohnung, bzw. des Mietspiegels nicht beantworten.

    wenn die Mieterhöhung tatsächlich "nur" 10 % beträgt und auch seit 2009 keine Erhöhung erfolgt ist, dann sind die rechtlichen Anforderungen an eine Mieterhöhung nach § 558 BGB schon einmal eingehalten.

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    An den Wohnungen wurde allerdings schon ewig nichts mehr modernisiert und sie entspricht bei weitem nicht dem Standart.

    Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Eine Mieterhöhung nach § 558 (also Anpassung an den Mietspiegel) hat nichts mit Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnungen zu tun.
    Es gibt hinsichtlich des Mietspiegels sicher auch Ausstattungskriterien (Ausstattungsklassen), die berücksichtigt werden müssen, allerdings werden diese sehr grob gefasst. Beispielweise kann ein gefliestes Bad oder eine fest eingebaute Wanne ein solches Ausstattungsmerkmal sein. Es spielt bei der Einordnung der Wohnung keine Rolle, ob das Bad vor zwei Jahren gefliest wurde, oder bereits 1980.
    Ausschlaggebend bei einer Erhöhung nach Mietspiegel dürfte da eher die Wohnlage sein.

    Nach Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter nämlich zusätzlich noch eine Mieterhöhung durchsetzen (Vgl. § 559 BGB).

    Hier bleibt Dir nur die Möglichkeit, dich näher mit dem örtlichen Mietspiegel zu beschäftigen.

    Ich lehne mich aber schon mal so weit aus dem Fenster, dass eine Erhöhung um 10% nach 6 Jahren durchaus im Rahmen des Möglichen ist.

    Achso: Es kann natürlich sein, dass das Mieterhöhungsverlangen deines Vermieters formell und inhaltlich falsch ist. Du kannst das Schreiben gern mal hier hochladen (persönliche Daten bitte unkenntlich machen).

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    ach ja, man solle am Keller Namen oder Mietvertragsnummer anbringen.
    Vielleicht gleich die Kontoverbindung inkl. pin?

    Wo ist das Problem, wenn an der Kellerbox der Name angebracht wird? Wenn es ein Problem ist, wie handhabst Du das mit der Beschriftung an der Wohnungseingangstür oder der Klingel? Da weiß ja jeder, wer da drin wohnt. Ich vermute mal, dass sich ein Einbruch in deiner Wohnung eher lohnen würde, als in der Kellerbox.

    Oder anders: Angenommen, Du hast einen Verwaltungsbestand an Wohnungen und kannst die Kellerboxen - aufgrund Eigentümerwechsel, etc. - nicht den Mietern zuordnen, wie würdest Du vorgehen?

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    ist das nicht auch eine Form von Nötigung oder so?

    Keine Ahnung, wie man das nennt. Wie nennt man es, wenn der Mieter den Aufforderungen der Hausverwaltung nicht nachkommt und Schreiben ignoriert? Ich beziehe das nicht auf dich, sondern eher auf andere Mieter, die nicht auf die Bitte der Hausverwaltung reagieren.

    Lass mich mal kurz zusammenfassen: Es gab Mieteranschreiben mit einer (zu kurzen) Frist, die Keller zu markieren. Trotzdem ist dies von einigen Mietbereichen nicht erfolgt. Was will die Hausverwaltung in so einem Fall sonst noch unternehmen?
    Unabhängig davon hat der Mieter in solchen Fällen sicher auch eine Mitwirkungspflicht.

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    ich staune nur noch.

    Ich auch, da ich nicht erkenne, wo das Problem ist, dem Vermieter einfach mal seine Kellernummer mitzuteilen, zumal eine rechtswidrige Öffnung der Kellerboxen durch die Hausverwaltung gar nicht vorgesehen war.
    Ansonsten bleibt die Frage, wie Du in so einem Fall vorgehen würdest?

    Eine Katzenhaltung ist laut BGH vom Vermieter genehmigungspflichtig und kann - aus gutem Grund - auch wieder untersagt werden.
    Hat der Vermieter also einen Grund, kann er auch die Haltung untersagen.

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    Im vertrag steht keine haustiere, mit ausnahme 1 katze.
    Wir haben aber 2 katzen.

    Weiß der Vermieter denn wenigstens von der zweiten Katze? Wenn nein, kann das durchaus eine Abmahnung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    Achso: Wenn der Vermieter mich schon auf Arbeit nervt und einen mittelschweren Kontrollwahn hat, würde ich mir eine neues Haus suchen. Am besten selbst bauen, dann gibt es keinen, der einen Vorschriften macht.

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    Obwohl die Türen alle neu waren, hatte sie plötzlich ein Gutachten über 1000de Euro dass wir trotz Gegengutachten die Türen erneuern mußten.

    Warum muss man die Türen erneuern, wenn eine Mieterin ein Gutachten hat? Was denn für ein Gutachten überhaupt? Die Mieterin hat exakt auf das Anspruch, was vertraglich vereinbart wurde. Oder noch anders: Wurde die neuen Türen nicht vertraglich zugesichert, hat sie auch keinen Anspruch darauf.

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    Ein paar Monate später erneut eine Rechnung über mehr als 10000, angeblich wäre alles verschimmelt gewesen bedingt durch den letzten Schaden, sie hatte sich teils neu eingerichtet.

    Was heißt denn angeblich? Habt Ihr den Schaden nicht begutachtet? Wie kann eine Schimmelbeseitigung mehr als 10.000 € kosten, wenn die Mieterin dazu verpflichtet ist, Mängel unverzüglich an den Vermieter zu melden? Schäden am persönlichen Eigentum der Mieterin müsst Ihr überhaupt nicht bezahlen. Dazu gibt es die Hausratversicherung der Mieterin, bzw. - bei Fahrlässigkeit - Eure Vermieterhaftpflichtversicherung.

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    So nun kann man mal alles zusammenrechnen, dann kommt man von selbst darauf dass es für manche Vermieter einfacher ist den Kredit ohne Mieteinnahme abzuzahlen und lieber die Wohnung leer stehen zu lassen. Das kostet nur die Hälfte und das noch ohne Ärger mit fremden Menschen die auf Kosten anderer hausen

    Nichts für ungut, aber es ist schon sehr naiv, sein Eigentum ohne entsprechendes Fachwissen zu vermieten. Hier sollte man einfach mal in eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund abschließen, bzw. sich einen guten Fachanwalt suchen.
    Selbiges gilt für die Gebäudeversicherung. Ich selbst hatte vor kurzem einem großen Wasserschaden, bei dem ich die Mieter im Hotel unterbringen musste. Alle Kosten (> 30.000 €), die mit dem Schaden im Zusammenhang standen, wurden von der Versicherung anstandslos übernommen (auch Hotel).
    Vielleicht solltet Ihr Euch mal eine andere Versicherung suchen? Die Kosten für eine evtl. teurere Versicherung trägt in der Regel ja der Mieter.

    Ich kann es nachvollziehen, dass man finanzielle Einbußen erleidet, wenn man auf Mietnomaden trifft, aber wenn Wasserschäden den Vermieter in den Ruin treiben, obwohl eine Versicherung existiert, hat man irgend was falsch gemacht.

    Das fängt ja schon bei dem angeblichen Schimmelschaden an: Da holt man den Gutachter der Versicherung. Stellt dieser tatsächlich fest, dass dies ein Folgeschaden ist, wie die Mieterin behauptet, werden auch diese Kosten von der Versicherung übernommen.

    Das grundsätzliche Problem sehe ich also gar nicht darin, dass der kleine Vermieter nur Einbußen erleidet und vom Mieter ausgebeutet wird, sondern darin, dass er von dem Tagesgeschäft der Verwaltung/Vermietung gar keine Ahnung hat.

    Allein die ganzen geschilderten Probleme mit Eurer Mieterin wären ganz problemlos zu vermeiden gewesen, wenn man sich professionelle Hilfe geholt hätte. Das fängt bei der Vertragsgestaltung an und endet bei dem täglichen Verwaltungsgeschäft.

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    die wilden Katzen von draußen pinkeln uns ständig an die Fenster und im Keller von außen gegen die Mauer.

    Es gibt etliche Pflanzen, die einen - für Katzen - abschreckenden Geruch absondern. Habt Ihr über sowas schon einmal nachgedacht?
    Die "Coleus canina Lamiaceae" (oder auch "verpiss Dich-Pflanze") gibt es in jedem Gartenmarkt.
    Weiterhin mögen Katzen keinen Zitrusgeruch, so dass schon ein paar Zitronenmelissen Wunder bewirken können. Selbiges gilt für Duftgeranien.

    Da Ihr aber selbst eine Katze habt, solltet Ihr derartige Pflanzen aber nicht großflächig anbauen, sondern nur dort, wo die Katzen generell nichts verloren haben.

    Unabhängig davon, was der Vermieter fordert, würde mich der Geruch wohl auch als Mieter stören.

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    Er wagt es inzwischen sogar mich auf der Arbeit ab zu fangen weil er da in der Nähe essen geht. Wenn er mich dann sieht befragt er mich dann auch dort.

    Dann solltet Ihr dem Vermieter mal mit Nachdruck klar machen, dass er Dich dort in Ruhe lassen soll.

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    Hab ihm schon mal versucht zu kontern mit rechten und so, da meinte er nur: wenn sie mir nun schon so kommen können sie direkt ausziehen!

    Er kann Euch nicht ohne weiteres kündigen.

    Hinsichtlich der Kellerboxen wurde eigentlich schon alles gesagt. Ich denke nicht, dass der Vermieter dieser einfach aufbrechen und beräumen kann, zumindest nicht innerhalb dieser kurzen Frist.

    Was für Gegenstände wurden denn im Fahrrad- und Trockenraum abgestellt? Das im Fahrradraum Fahrräder abgestellt werden, ist logisch, aber was ist mit dem Trockenraum? Ist dieser eindeutig als Trockenraum gekennzeichnet, haben die Mieter gar nicht das Recht, dort irgendwelche Gegenstände abzulagern.
    Hier kann der Vermieter sicher problemlos beräumen.

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    Muss ich nach dem neuen Recht diese Rechnung bezahlen oder ist diese zu spät ausgestellt worden?

    Ja, Du musst die Rechnung bezahlen, wenn es eine Provisionsvereinbarung gibt. Die Änderung der Provisionsregelung greift seit dem 01.06.2015. Da Du die Wohnung per 01.03.15 bezogen hast, bzw. der Makler sogar davor tätig geworden ist, musst Du die Rechnung bezahlen.

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    Laut Mietrechtslexikon heißt es:
    "Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen!

    Solche pauschalen Urteile sind irrelevant und tatsächlich nur für den entsprechenden Einzelfall zu gebrauchen. Nicht jedes Gebäude nebst Außenanlagen sind vergleichbar. Das eine Gebäude hat vielleicht 1.000 m² Gartenfläche, dass nächste vielleicht nur 10m².
    Weiterhin unterscheiden sich die Hausmeisterkosten von Region zu Region.

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    Hier wird wöchentlich der Rasen gemäht - auch wenn der gar nicht sichtbar gewachsen ist. Denn es ist fast eh nur eine reine Moosfläche. Es sieht so aus, als würden die Gärtner den Rasen mit dem Mäher nur "staubsaugen". Aber das ist vielleicht eine andere Geschichte.

    Und das wurde zu dem Zeitpunkt auch an die Verwaltung gemeldet? Ansonsten hilft hier erst einmal die Belegeinsicht beim Vermieter. Es kann ja durchaus sein, dass nicht jede Arbeit separat abgerechnet wird, sondern, dass es einen Pauschalbetrag gibt.

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    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?

    Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot musst Du nachweisen. Da müsstest Du ggfs. Angebote anderer Dienstleister einholen und dem Vermieter vorlegen.

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    2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?

    Nur,wenn die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen sind und die Kosten tatsächlich unwirtschaftlich sind.

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    Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Ein Mieter kann niemals über solche Dinge mit entscheiden. Das ist Sache der Eigentümer.

    Hallo,

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    Eine richtige Kündigung hat von seiner Seite aus aber bisher noch nicht stattgefunden.

    Dann wurde das Mietverhältnis auch nicht beendet.

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    er verlangt aber von mir, dass ich die Miete bis Oktober noch bezahle. Was ich natürlich verweigere.

    Siehe oben: Das Mietverhältnis ist gar nicht gekündigt. Du musst also nicht nur bis Oktober zahlen, sondern theoretisch bis zum St. Nimmerleinstag.

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    Das nächste Problem ist, dass er meinem Nachmieter, den ich selbst organisieren musste, fest zugesagt hat, dass er im August einziehen kann. Jetzt plötzlich hat er mir mitgeteilt, dass er doch erst im September dort einziehen kann. Obwohl das Zimmer freistehend. Ausserdem hat er für ihn den Mietvertrag geändert, dass der Nachmieter jetzt mehr Miete bezahlen muss.

    Nachmietervereinbarungen interessieren dich nicht. Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Mit wem der Vermieter hinterher Verträge abschließt und zu welchen Konditionen, ist unerheblich. Interessanterweise kann er gar keinen Vertrag mit einem Nachmieter abschließen, so lange dein Vertrag nicht gekündigt ist.

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    Ist das alles rechtskräftig? Kann er das einfach so machen? Die Schlüssel habe ich schon abgegeben.

    Hier ist gar nichts rechtskräftig. Aufgrund der fehlenden Kündigung könnest Du dir die Schlüssel holen und wieder einziehen.

    Ansonsten klingt das alles ziemlich verwirrend. Warum bist Du ausgezogen, wenn das Mietverhältnis gar nicht gekündigt wurde? Warum gibt es einen Nachmieter für ein ungekündigtes Mietverhältnis?

    Als Tipp: Kündige das Mietverhältnis fristgemäß zum 31.10.2015 und betrachte die ganze Geschichte als Lehrgeld. Kündigst Du nicht, kann der Vermieter dich auch über den Oktober hinaus haftbar machen (z.B. wenn der Nachmieter abspringt).

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    da steht Der Mieter ist ohne erlaubnis des vermieters weder zur untervermietung der gesamten mieträume noch zu einer sonstigen dauernden gebrauchtsüberlassung an dritte berechtigt...

    Da stellt sich mir die Frage, warum Du den Teil des Mietvertrags ignoriert hast?
    Auf der einen Seite beanspruchst Du das Recht für Dich, auf der anderen Seite tust Du selbst "Unrecht", indem Du gegen vertragliche Bestimmungen verstößt.

    Die Tatsache, dass keine Überbelegung vorliegt, wurde Dir schon in dem anderen Thread umfassend erläutert. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich sogar einen Link gepostet, in welchem ein Verweis auf eine Rechtsprechung (Ich glaube LG München) zu finden ist.

    Ansonsten gibt es keinerlei Paragraphen dazu. Solche Geschichten können nicht in einen festen gesetzlichen Rahmen gepresst werden, da jeder Fall unterschiedlich ist.
    Im schlimmsten Fall müsste also dein Vermieter gegen die Klagen. Hier würde dann ein Richter entscheiden.

    Deinen Vater musst Du sicher nicht rauswerfen, bei der Freundin wäre ich mir nicht so sicher. Mir würde es als Vermieter auch nicht gefallen, wenn sich mein Mieter weitere Personen in die Wohnung holt, ohne mich zu fragen.

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    Einen § wo drin steht das der Vermieter nicht die Lebensgefährtin rauswerfen kann weil ein gemeinsames Interesse da ist zum zusammen Leben und alt werden.

    Hast Du denn vorher einfach mal in deinen Mietvertrag geschaut? Das kommt erst einmal vor dem Gesetz.
    Ich gehe jede Wette ein, dass dort drin steht, dass eine Aufnahme Dritter Personen, bzw. eine Untervermietung genehmigungspflichtig ist. Hast Du keine Genehmigung, wäre das ein Grund für eine Abmahnung.

    Ansonsten greift § 553 BGB.

    Hallo Nicole,

    grundsätzlich muss immer zwischen Mietrecht und Zivilrecht/Strafrecht unterschieden werden. Wenn dein Nachbar dich beleidigt, hat das in erster Linie gar nichts mit Mietrecht zu tun, sondern ist ein Fall für die Polizei. Hast Du den Nachbarn angezeigt?

    Hiergegen kann auch der Vermieter wenig machen. Er muss Bestimmungen des Mietvertrages, bzw. der Hausordnung einhalten. Ein Streitsüchtiger Nachbar ist aber weder ein Verstoß gegen den Mietvertrag, noch ein Verstoß gegen die Hausordnung.
    Da der Vermieter bei diesen Beleidigungen gar nicht persönlich anwesend war, darf er hier überhaupt keine Stellung beziehen und den anderen Mieter auffordern, dich nicht zu beleidigen. Das ist eine Sache zwischen Dir und dem Nachbarn.

    Nicht alles, was in einem Mehrfamilienhaus passiert, muss zwangsläufig in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen.

    Dahingehend bezweifle ich auch, dass eine Mietminderung überhaupt rechtens wäre. Ich würde über einen Auszug nachdenken.

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    Wer weiß was alles mit auf unsere Zähler läuft.

    Wenn sich die Zähler in der Wohnung befinden, wird auch nur der Verbrauch der Wohnung erfasst.

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    Angeblich lief das ganze Jahr ein Heizkörper durch, der aber eigentlich nie genutzt wird, weil er viel zu groß ist.

    Wenn ein Heizkörper das ganze Jahr (aufgrund eines defekten Ventils) lief, warum wurde dieser Mangel nicht dem Vermieter gemeldet?

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    Sind diese Heizungszähler eigentlich genau? ich weiß nicht wie man diese nennt, eben solche die vorne an jedem Heizkörper sind

    Ja, die Heizkostenverteiler laufen in der Regel fehlerfrei. Das kann aber ganz leicht selbst geprüft werden: Zählen die Geräte, obwohl die Heizung aus ist, dürfte irgend etwas defekt sein.

    Zitat

    kann es sein das diese auch bei erhöhter Umgebungstemperatur mit laufen?

    Wenn, dann nur minimal. Grundsätzlich zählen diese Geräte nur, wenn es einen hohen Temperaturunterschied zwischen Heizkörper- und Raumtemperatur gibt.

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