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Ich finde auch keinen Verweis auf § 3 der Betriebskostenverordnung
Einen Verweis auf § 3 Betriebskostenverordnung wirst Du nirgendwo finden :p
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Ein Vermieter der einen Mustervertrag des "Feindes" (Mieterbund) verwendet.
War mir gar nicht aufgefallen. Höchst amüsant!
Wer verwendet denn so etwas? Da kann ich den Vertragsentwurf gleich vom Mietinteressenten entwerfen lassen.
Ich kann nur nochmals meinen Tipp hinsichtlich einer Mitgliedschaft bei Haus & Grund bekräftigen.
Du unterschätzt den Verwaltungsaufwand, bzw. die Vermietungsarbeit massiv.
Der § 3 Punkt 4 des Mietvertrages ist auch interessant. Hoffentlich muss der Mieter nie eine größere Summe aus einer Betriebskostenabrechnung nachzahlen. Auf den Kosten bleibt dann vermutlich der Vermieter sitzen.
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Hast Du dir mal den § 2, vor allem das fett gedruckte, durchgelesen?
Wenn man nun noch den § 10 Punkt 1 berücksichtigt, kann es sein, dass selbst der ur-ur-ur-ur-ur-Enkel des Fragestellers nicht wegen Eigenbedarf kündigen kann.
Das wird ja immer schlimmer:
Unter § 17 Punkt 5 gibt's tatsächlich mal eine echte Nachmieterklausel.
Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen sind natürlich auch nicht vereinbart. Der Fragesteller bekommt also eine Bruchbude zurück, wenn er sie überhaupt jemals zurückbekommt.
herzlichen Glückwunsch!